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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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W+M-Planung = aK oder Baunebenkosten?
Die Werkstatt- und Montageplanung einer elektrotechnischen (genauer: signaltechnischen) Anlage ist im Auftrag an den Unternehmer als Position ausgeworfen. Die Prüfung der W+M-Planung auf Übereinstimmung mit dem Entwurf wird als Besondere Leistung anstelle Lph. 5 ausgeführt.
Der Auftraggeber möchte die Kosten der W+M-PLanung als Ingenieurleistungen zu den Baunebenkosten zählen und damit nicht zu den anrechenbaren Kosten.
Die Gegenargumentation lautet: Die W+M-Planung ist eine Arbeitsvorbereitung des ausführenden Unternehmens, die grundsätzlich zu den Herstellkosten des Objekts gehört. Die Tatsache, dass diese nicht in die Einheitspreise eingerechnet wurde, sondern als Position ausgeworfen ist, ändert daran nichts.
Weiterhin: wären die W+M-Leistungen Baunebenkosten, müsste die Leistung nicht geprüft werden.
Ich suche kurzfristig Fundstellen zu Gerichtsentscheidungen o.ä. zu diesem Thema oder sonstige weiterführende Hilfen / Links.
Vielen Dank
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.08.2004 at 09:27 Uhr |
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