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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für Deckenabstützung
Beitrag von Nachricht
bergeumel
Level: Gast
IP: Logged
icon Honorar für Deckenabstützung

Eine Bekannte schickte mir einen "Architekten", als ich Rat suchte für die mögliche Leitungsführung der angefangenen Neuinstallation von Elektro- und Sanitärleitungen im Zweifamilienhaus. Der Herr bemerkte, daß 4 tragende Wände im EG und eine im OG durch Stahlträger ersetzt waren, ohne daß eine Baugenehmigung vorlag. Ich sagte ihm, daß der Voreigentümer auch auf dem Speicher einen Wohnraum mit Deckendurchbruch ohne Genehmigung erstellt hatte. Da er mir mit den Leitungen erst helfen wollte, nachdem die Stahlträger genehmigt wurden (weil ihm das sonst zu gefährlich sei), erstellte er mit meiner Zustimmung und ohne schriftliche Honorar-Vereinbarung einen Bauantrag für die Träger, zusätzlich für eine (nicht genehmigungspflichtige) Wohnungstüre über die ich nachgedacht hatte und über die Änderung eines Gartenfensters in eine Doppeltüre (die ich nicht gewünscht hatte). Hierzu habe ich ihm die genehmigten Baupläne und die Statik ausgehändigt. Er hat die Baukosten im Bauantrag auf 30.000 Euro berechnet und eine Rechnung mit "Pauschalhonorar für den Umbau..." von 800 Euro, umsatzsteuerfrei, geschickt (ohne Leistungsphasen o.ä.). Die Statik fehlt und muß nachgereicht werden, dafür will er noch zusätzlich einen Statiker beauftragen, der auch wieder Geld kostet. Aus der Rechnung ist ersichtlich, daß er Innenarchitekt ist, was mir nicht bekannt war. In seinem Bauantrag ist der illegale Dachausbau mit Wendeltreppe, Giebelfenster, kl. Dachflächenfenster als Bestand verzeichnet. Darum halte ich den Bauantrag für wertlos, da er wegen des Dachausbaus nur abgelehnt werden kann. Das Fenster ist als Rettungsweg zu klein.
Wie denken Sie darüber? Soll ich den an die LEitungsplanung lassen?Und vor allem, wie denken Sie über das Honorar? Er sollte keinen Bauantrag über Gartentüre und Wohnungstüre erstellen, sondern nur über die Stahlträger, die bereits vorhanden waren. Welche Leistungsphasen sind dann zu honorieren? Kann das komplette 1-5 sein und auch noch in vollem Umfang? Ich habe nichts von Grundlagenermittlung bemerkt.
Über Ihre Ratschläge würde ich mich sehr freuen,
Birgit

21.10.2004 at 16:08 Uhr
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