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KARL
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.02.2005
IP: Logged
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Honorar bei GU-Vergabe
Hallo,
habe folgende Frage:
Wie verhält sich die Honorierung von Architektenleistungen bei einer GU-Baumaßnahme?
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Wir haben die Planung inkl. Bauantrag, für einen Verbrauchermarkt erbracht, zuzüglich Planung der Anordnung auf dem Gelände sowie Anordnung der Umfahrten und Stellplätze.
Der Entwässerungsantrag für das Gebäude ist durch ein Planungsbüro für TGA und der Entwässerungsantrag für das Gelände durch ein Ingenieurbüro erstellt worden.
Da der Baukostenanteil aus den TGA -Gewerken die 25% der anrechenbaren sonstigen Gebäudekosten übersteigt müßte hier für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für das Honorar der LP 1-4 ja §10(4) greifen. Sieht das jemand anders?
Wie verhält es sich jedoch für LP 6 u. 7?
Hier sind die die Ausschreibungsunterlagen bei der GU-Vergabe ( Funktionale Leistungsbeschreibung ) für die TGA-Gewerke vom Fachplaner beigesteuert worden. Greift nun trotzdem für das Architektenhonorar noch § 10 (4)? Wir haben ja lediglich die Funktionale Leistungsbeschreibung für das Gebäude ( inkl. Unterlagen für die Platzbefestigung ) erstellt ( jedoch auch alles andere koordiniert ).
Nach der Ausschreibung haben wir die Oberbauleitung ( Interessenvertretung des Bauherrn , Überprüfung des GU wie z.B. Prüfung der Ausführungspläne , Überprüfungen vor Ort, Durchführung von Baubesprechungen vor Ort, etc. ) wahrgenommen. Bauleiter gem. LBauO
und gegenüber seinen NU war der GU.
Wieviel %-Punkte der LP 8 können für eine solche Oberbauleitung in Ansatz gebracht werden bzw. fällt diese Leistung eher unter § 31-Projektsteuerung?
Wenn die erbrachten Leistungen in LP 8 einzuordnen sind, greift dann hier auch § 10 ?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus - mit Grüßen Karl
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23.02.2005 at 16:12 Uhr |
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abdeimel
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.03.2005
IP: Logged
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Re: Honorar bei GU-Vergabe
Hallo Karl,
ich habe das gleiche Problem, hast du eine Angabe über die %-Punkte erhalten, falls ja kannst du mir die Nachricht bitte weiterleiten.
Vielen Dank
Michael
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02.03.2005 at 09:10 Uhr |
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KARL
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.02.2005
IP: Logged
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Re: Re: Honorar bei GU-Vergabe
Hallo Michael,
habe bisher keine Antworten erhalten.
Wieviel %-Punkte würdest Du in LP 8 für eine Oberbauleitung ansetzen?
Wir haben eine ganze Menge Zeit dafür aufgewendet.
Wie siehst Du das mit den anrechenbaren Kosten für die TGA - sollte bzw. kann man diese bei LP 6,7 und 8 mit ansetzen? Der Haustechniker
hat für seine Gewerke auch eine Bauleitung durchgeführt und in LP 6 u. 7 auch die entsprechenden Ausschreibungen erstellt, wenngleich er ca. 1/10 oder noch weniger auf der Baustelle war als unser Büro?
Bin ein bisschen ratlos.
Mit Gruessen, Karl
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03.03.2005 at 09:48 Uhr |
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