|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Tony
Level: Gast
IP: Logged
|
Anrechenbarkeit der Kostengruppen nach DIN 276
Wir haben zum Bau eines EFH einen Architekten mit den Leistungsphasen 1-9 beauftragt. Die Kostenberechnung nach DIN 276 haben wir jetzt erhalten, aber ganz egal wie oft ich mir $10 HOAI noch durchlese, ich verstehe nicht, welche Kosten jetzt genau angesetzt werden dürfen (wir wollen auf Basis der kostenberechnung ein Pauschalhonorar vereinbaren).
Dürfen Aussenanlagen der Kostengruppe 5 grundsätzlich nicht angerechnet werden?
Und was ist mit Kostengruppe 6? Hier ist momentan eine Photovoltaik-Anlage mit 24.000 € angesetzt, die doch einen beachtlichen Einfluss auf das Honorar hätte. Kann eine PV-Anlage grundsätzlich nur der KG 6 zugeordnet werden oder könnte unser Architekt sie auch einer anderen KG zuordnen, um dieses Problem zu umgehen?
Last but not least, sehe ich das richtig, dass der Architekt die Kostengruppen 3 und 4 immer komplett anrechnen kann, sofern er hier plant und die Ausführung überwacht.
Bin dankbar für jeden Hinweis!
|
30.08.2005 at 19:12 Uhr |
|
|
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Anrechenbarkeit der Kostengruppen nach DIN 276
1. Bei anrechenbaren Kosten der Außenanlagen unter 7.500,00 Euro sind diese zum Gebäude zu rechnen, andernfalls ist die Außenanlage separat abzurechnen (§ 18 HOAI). Immer vorausgesetzt, es finden hier auch Leistungen des Planers statt...
2. M. E. gehört eine Photovoltaikanlage in die Kostengruppen 3.2 und 3.3, nicht in 6.
3. Zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten aus Kostengruppen 3 und 4 gibt es hier im Forum schon mehrere Beiträge, z. B. http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=154&page=0#367. Suchen sie doch einfach mal...
4. Plant der Architekt die in § 10 Abs. 4 HOAI aufgeführten Gegenstände fachlich und/oder überwacht er deren Ausführung, so kann für diese Leistungen ein zusätzliches Honorar vereinbart werden, das sich i. d. R. aus Teil IX HOAI (Leistungen bei der technischen Ausrüstung) ergibt. Das ändert jedoch nichts an der prozentualen Anrechenbarkeit dieser Positionen.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|
31.08.2005 at 06:39 Uhr |
|
|
Tony
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Anrechenbarkeit der Kostengruppen nach DIN 276
Hallo Herr Wolz,
vielen Dank für die Antwort und insbesondere den Link (soweit zurück war ich in meiner Forumssuche gestern nicht gekommen). Ich habe mittlerweile festgestellt, dass unser Architekt uns eine Kostenberechnung nach der neuen DIN 276 gegeben hat - was auch erklärt, warum ich solche Schwierigkeiten hatte, den $10 HOAI auf die Berechnung anzuwenden...
Soweit ich es sehen kann, hat unser Architekt die Kostengruppen 300-600 der neuen DIN 276 als Grundlage der Honorarberechnung angesetzt. Ist das prinzipiell auch in Ordnung oder sind die Unterschiede zwischen den beiden Fassungen der DIN so groß, dass in der Fassung von 1981 ein deutlich anderes Honorar rauskäme?
|
31.08.2005 at 12:17 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|