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doubleyou
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.09.2005
IP: Logged
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Stückliste - Grundleistung oder Besondere Leistung
Im Zusammenhang mit der Planung von Anlagen für die Wasserversorgung konnte ich der HOAI nicht entnehmen, ob das vom Auftraggeber geforderte Aufstellen von Stücklisten (Formstücke, armaturen, Zubehör) zu den Grundleistungen nach HOAI gehört oder als "Besondere Leistung" vereinbart und vergütet werden muss.
Fall letzteres der Fall sein sollte - was gilt dann als angemessen?
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08.09.2005 at 14:04 Uhr |
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Martin Glane
Level: Member
Beiträge: 24
Registriert seit: 15.10.2004
IP: Logged
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Re: Stückliste - Grundleistung oder Besondere Leistung
quote: doubleyou wrote:
Im Zusammenhang mit der Planung von Anlagen für die Wasserversorgung konnte ich der HOAI nicht entnehmen, ob das vom Auftraggeber geforderte Aufstellen von Stücklisten (Formstücke, armaturen, Zubehör) zu den Grundleistungen nach HOAI gehört oder als "Besondere Leistung" vereinbart und vergütet werden muss.
Fall letzteres der Fall sein sollte - was gilt dann als angemessen?
Der Ingenieur hat seine Massen in der Lp 3 und vor allem in der Lp 6 nachvollziehbar zu ermitteln.
Bei Stücklisten handelt es sich aer nicht um Massenermittlungen, sondern um detaillierte Spezifikationen der technischen Anforderungen der Bauteile der Anlagentechnik. Üblicherweise ist die technische Spezifikation durch das LV gegeben. Deshalb handelt es sich bei der Erstelung von Stücklisten um die Formulierung der technischen Spezifikation mit anderen Mitteln. Man könnte auch sagen, die Art und Weise der technischen Spezifikation ist eine andere.
Die Erstellung von Stücklisten ist eine besondere Leistung, wenn im Rahmen der Lp ein LV erstellt wird. Die Erstellung einer FLB ist eine besondere Leistung, für die der Honoaransatz ohnehin zu verhandeln ist. Dabei können und müssen auch die Stücklisten berücksichtigt werden. Eine Grundleistung der Lp 5 ist die Erstellung von Stücklisten auf keinen Fall, es sei denn sie sind nach üblicher Verkehrssitte zu liefern. Für die im § 68 aufgeführten Anlagengruppen ist das nicht der Fall. Im Leistungsbild des § 73 HOAI werden keien Stücklisten gefordert.
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14.09.2005 at 15:45 Uhr |
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