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bauherr05
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 27.09.2005
IP: Logged
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Honorar auf Sanitärobjekte?
Hallo,
unsere Frage an alle Fachleute: ist der Architekt berechtigt, die Kosten für Sanitärobjekte, Armaturen etc. in seine Honorarberechnung einfließen zu lassen, d.h. im Klartext, je teurer wir unser Bad ausstatten, desto mehr verdient der Architekt? Unser Architekt hat das Bad weder geplant noch die Sanitärobjekte ausgewählt. Er hat lediglich ein Angebot angenommen, abgehakt und an uns weitergeleitet zur Unterschrift. Wie ist eure Meinung?
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04.10.2005 at 09:58 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honorar auf Sanitärobjekte?
Das Thema hatten wir schon öfter. Schauen Sie doch mal unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=453&page=0#1122 oder http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=154&page=0#367 nach.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.10.2005 at 12:59 Uhr |
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bauherr05
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 27.09.2005
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Re: Honorar auf Sanitärobjekte?
Danke für den Link. Was bedeutet das in unserem konkreten Fall. Die Ausstattungskosten für 2 Bäder + Gäste-WC, d.h. ausschließllich Sanitärobjekte, Armaturen, Spiegel, Bad-Möbel (also ohne Ent- und Bewässerung) belaufen sich auf ca. € 15.000. Den Installationsplan hat die Sanitärfirma angefertigt, der Architekt hat keinerlei Anteil daran. Obwohl unserem Architekten der genaue Installationsplan vorlag, wurde falsch installiert. Der Fehler wurde von uns entdeckt, nicht vom Architekt, d.h. mangelhafte Bauüberwachung ( dies nur am Rande bemerkt). Welchen Anteil der € 15.000 darf der Architekt unter anrechenbare Kosten setzen?
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04.10.2005 at 19:45 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
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Re: Honorar auf Sanitärobjekte?
Wenn die sonstigen anrechenbaren Kosten mehr als das vierfache der Kosten für die Installationen (da gehören auch die Rohrleitungen u. a. dazu) betragen, darf der Architekt die 15.000,00 Euro voll ansetzen.
Nochmal zur Wiederholung: Die Sanitärplanung (und Überwachung) ist kein Bestandteil der Architektenleistung, dafür gibt es Fachingenieure. Erbringt der Architekt diese Leistung trotzdem, steht ihm ein zusätzliches Honorar nach Teil IX HOAI zu!
[Edited by Christian Wolz on 05.10.2005 at 13:09 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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05.10.2005 at 12:51 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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zur tieferen Erläuterung
Die Sachlage wurde von Herrn Wolz schon richtig dargestellt. Da es für den Laien natürlich schwer erklärbar ist, warum der Architekt ein Honorar für Kosten erhält, die er gar nicht beplant noch die folgende Erläuterung. Es geht darum, dass der Architekt bei seiner Planung die Auswirkungen dieser Einrichtungen auf seine Themen berücksichtigen muss, bei ihrem Beispiel muss er z.B. prüfen, ob die Tür noch am Waschbecken oder der Kloschüssel vorbei aufgeht, oder festlegen, an welcher Stelle der Deckendurchbruch für das Abwasserrohr liegen muss. Diese Arbeit soll mit der Berücksichtigung der Kosten dieser Einrichtungen bei den anrechenbaren Kosten erfasst werden. Wenn man mal in die Honorartabellen sieht, erkennt man auch, dass das Mehrhonorar wegen der degressiven Wirkung der HOAI nicht so gewaltig sein wird. Die HOAI ist zwar in vielen Punkten ungerecht, aber hier passt der Ansatz schon ganz gut.
Ihr Hinweis auf die fehlerhafte Bauüberwachung kann für den Architekten natürlich auch noch ein Honorar bringen, denn damit drücken Sie aus, dass dem Architekten die Aufgaben der Bauüberwachung für die Montage der Sanitärobjekte oblagen. Entsprechend den Kommentaren zur HOAI hat er dann Anspruch auf Vergütung zumindest der Mindestsätze der Fachplanungen.
Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln
Manfred Abt
[Edited by AQUA-Bautechnik on 05.10.2005 at 15:26 Uhr]
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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05.10.2005 at 15:24 Uhr |
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bauherr05
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 27.09.2005
IP: Logged
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Re: Honorar auf Sanitärobjekte?
Danke für Eure Hilfe! Ich hab's jetzt begriffen. Anrechenbare Kosten 350.000, techn. Ausrüstung insgesamt 50.000, d.h. also voll anrechenbar ...
Ich lerne die HOAI jetzt auswendig ...
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06.10.2005 at 09:07 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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ich hoffe, dass das nicht notwendig ist
quote: bauherr05 wrote:
Ich lerne die HOAI jetzt auswendig ...
Wir Planer hoffen alle, dass sich das Auswendiglernen der HOAI von 1996 nicht mehr lohnt. Wir warten nämlich spätestens seit 2001 dringendst auf eine Anpassung, da unsere Honorare zumindest in unserem Bereich seit nunmehr 9 Jahren wegen sinkender Baupreise kontinuierlich auf dem Rückmarsch sind . Eine Anpassung ist längst überfällig. Wir hoffen dann, dass die nächste HOAI wieder einfacher und gerecht wird.
Manfred Abt
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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06.10.2005 at 14:10 Uhr |
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