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rednael
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 04.10.2005
IP: Logged
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Kostenanschlag inkl. aller Nachträge?
Gem. Locher (Kommentar $10 Rdn. 24) gehören die Nachträge zum Kostenanschlag, soweit sie nicht aus Planungsfehlern des Planers entstanden sind.
Heißt das, dass es für jeden Planer einen unterschiedlichen Kostenanschlag gibt, oder wird der Kostenanschlag inkl. aller Nachträge aufgestellt und anschließend werden dann bei jedem einzelnen Planer die durch eigene mangelhafte Planung verschuldeten Nachträge bei der Honorarermittlung abgezogen?
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Dipl.-Ing. L. Grahl
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06.10.2005 at 08:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenanschlag inkl. aller Nachträge?
Hallo Herr Grahl,
Ihre Unterscheidung der zwei Fälle scheint mir nicht gegensätzlich zu sein.
Der Kostenanschlag hat ja - wie alle Kostenermittlungen - zwei Aufgaben: die wichtigste ist es, dem Bauherren (hier das letzte Mal vor der Vergabe von Bauleistungen) die Möglichkeit zu geben zu entscheiden, ob er das Bauvorhaben zu den genannten Preisen durchführen will oder nicht. Die zweite ist dann, Honorarbasis zu sein.
Zum Kostenanschlag gehören alle zur Vergabe vorgesehenen Kosten, soweit sie auf Unternehmerangaben beruihen, er ist die Zusammenstellung aller Unternehmerangebote und damit auch der Nachträge.
Da der Planer nicht nach einer Schlechtleistung mehr Honorar als sowieso angefallen wäre bekommen soll, sind evtl. gewisse Kostenanteile aus Nachträgen bei seinen anrechenbaren Kosten nicht zu berücksichtigen. Das hat aber nichts damit zu tun, ob jeder Planer für sich den Kostenanschlag seines Parts selbst führt und aktualisiert oder ob jemand das zentral zusammenfasst.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell, Beratender Ingeneieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.10.2005 at 14:26 Uhr |
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