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Brigitte Faude
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.10.2005
IP: Logged
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anrechenbare Kosten - Gerüstbauarbeiten?
Hallo zusammen,
meine Frage:
darf man die Gerüstbauarbeiten zu den
anrechenbaren Kosten gemäß HOAI
§ 64 hinzurechnen?
Gruß
Brigitte
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25.10.2005 at 11:46 Uhr |
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten - Gerüstbauarbeiten?
Hallo!
Bei Gerüstbauarbeiten handelt es sich um Kosten der Gruppe 300 n. DIN 276. (Beziehungsweise der Gruppe 3.1 ff. n. DIN 276 1981 - leidiges Thema).Genaugenommen Kostengruppe 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen // 392 Gerüste.
Diese sind als "normale" Gerüstbaukosten (Arbeitsgerüste) wie die anderen 300er Baukosten anteilig nach §62 Abs. 4 HOAI mit 55 %anrechenbar.
Anders verhält es sich möglicherweise mit Sonderkonstruktionen wie Flächen-, Trag- oder Raumgerüsten, Überdachungen oder besondere Konstruktionen, etwa zum Überspannen ganzer Gebäudeteile .... für die ein gesonderter Standsicherheitsnachweis oder sogar eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier sollte man schon mal über einen gesonderten Auftrag, Nachtrag o.ä. reden.
Freundliche Grüße!
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27.10.2005 at 16:10 Uhr |
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