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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI Architektenhonorar für Carport
Beitrag von Nachricht
Zipeter
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 05.12.2005
IP: Logged
icon HOAI Architektenhonorar für Carport


Habe folgende Frage,

vor einigen Jahren habe ich ein Reihenhaus mit einem Schuppen vor dem Haus bauen lassen. Nun wollte ich einen Carport an den Schuppen anbauen lassen.
Um einen Carport, der zu dem Haus und Schuppen passt zu errichten, habe ich mich an den Architekten der mein Haus und den dazugehörigen Schuppen entworfen hat gewandt. Er sagte schnell zu und holte für mich Angebote bei einem Zimmermann und Dachdecker ein. Mit Material und Arbeitszeit sollte der Carport ca. 2800,00 € kosten.
Auf die Frage, was das ganze denn an Architektenkosten kosten werde, sagte der sehr freundliche Architekt. Das ist "nicht viel Arbeit, nur in paar Stündchen, das wird eine Kleinigkeit".
Der Carport wurde schnell und ordentlich errichtet, die Rechnungen der Handwerker kamen und entsprachen den Angeboten und wurden mit insgesamt 2800,- € schnell von mir bezahlt.
Nun nach etwa weiteren vier Wochen kam die Rechnung vom Architekten und ich viel aus allen Wolken: er berechnete 8 Stunden gemäß HOAI plus 5% Nebenkosten und kam auf 551E Honorar.
Habe ich da etwas falsch verständen oder ist das wirklich eine Kleinigkeit?
551,-E für die Zeichnung von drei Pfeilern und einem Dach.
Die Errichtung des Carports hat mit zwei Arbeitern ebenfalls etwa 8 Stunden gedauert.
Kann das Honorar wirklich so hoch sein? Braucht ein Architekt für die Planung so lange wie die Arbeiter für die Errichtung des Carports? Bauanträge und Ähnliches waren nicht erforderlich.
Hätte der Anwalt vorher etwas Genaueres über den "kleinen Betrag" sagen sollen? Oder hätte ich konkreter fragen müssen? Jedenfalls scheint mir fast ein fünftel der Baukosten als Architektenhonorar sehr viel.
Wie kann und soll ich mich wohl verhalten?
Danke

05.12.2005 at 16:34 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI Architektenhonorar für Carport

Hallo Zipeter,

bei anrechenbaren Kosten unterhalb der Mindestsätze der Tabellenwerte nach § 16 Abs. 1 HOAI kann das Honorar gem. § 16 Abs. 2 als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach § 6 berechnet werden, höchstens jedoch bis zu den in der Honorartafel nach Absatz 1 für anrechenbare Kosten von 25.565 Euro festgesetzten Höchstsätzen. Bei Einstufung in Honorarzone I wären auf Zeithonorarbasis somit maximal 2.413 Euro zuzügl. Nebenkosten und MwSt. ansetzbar gewesen, wenn sie denn angefallen und nachgewiesen worden wären.

Mein Tipp: ersuchen Sie den Architekten um einen Stundennachweis, d.h. eine kleine Liste, bei der in jeder Zeile steht: Datum, von Uhr bis Uhr, somit Stunden, Tätigkeit im einzelnen. Wenn Sie das alles nachvollziehen können, ist die Abrechnung wohl nachvollziehbar und damit gerechtfertigt.

Überlegen Sie mal: denken Sie nicht auch öfters mal länger über ein Problem nach, bis Sie dann eine einfache Lösung haben, die rasch umgesetzt werden kann? Denken Sie mal an das "einfache" Logo der Deutschen Bank. Hat mal 600.000 DM gekostet, weil da sehr, sehr viel drüber nachgedacht und diskutiert wurde...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell,
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.12.2005 at 13:14 Uhr
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