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webelvis
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.01.2006
IP: Logged
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Anrechenbare kosten
Ich habe einen architekten beauftragt uns seit min12 wochen noch keinen architektenvertrag erhalten. Kentnisgabeverfahren derzeit schon abgeschlossen. nun steht die ausführung an. ich habe auch schon eine rechnung bekommen in der lediglich steht abschlagszahlung 5000 euro. für was genau ist leider nicht detailliert aufgeschlüsselt. den innnenausbau werde ich mit einem bekannten machen. somit muss der architekt hier keine bauleitung und planung übernehmen. er meint derzeit auch keine werkpläne erstellen zu müssen ( das sei heutzutage so üblich) damit ich kosten sparen kann.
jetzt meine frage:
wenn mein architekt die planung für strom wasser heizung etc gar nicht mach, muss ich dennoch die berechnung der planungsleistung nach hoai diese kosten einbeziehen Oder etwa nur den rohbau fenster und dach?
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01.01.2006 at 09:14 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Anrechenbare kosten
Hallo webelvis,
ich kann Ihnen folgendes raten:
1. Architektenvertrag: ein Muß!
Man natürlich jederzeit mit einem Architekten einen mündlichen Vertrag machen, ohne weiter über die Kosten zu reden. Die sind dann einfach 'nach HOAI'. Zu empfehlen ist das aber nie, denn viele Dinge bleiben dabei unklar - und Ärger ist vorprogrammiert! Bestehen Sie unbedingt auf dem Abschluß eines Architektenvertrags, und zwar einen, in dem auch drinsteht, was der Architekt genau macht und was er dafür berechnet. Setzen Sie dem Architekten eine Frist.
2. Kostenermittlungen: auch ein Muß!
Der Architekt schuldet Ihnen schon bisher (da ja die Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung) wohl schon erbracht ist, eine Kostenberechnung nach DIN 276, die alle Baukosten (auch das Architektenhonorar) enthält. Auf Grundlage der Kostenberechnung in Zusammenhang mit der können Sie dann den Architekten bitten, Ihnen eine Honorarberechnung zu erstellen. Fehlende Kostenschätzung (Leistungsphase 2, Vorplanung) und Kostenberechnung sind Mangel im Werk des Architekten!
3. Architektenrechnungen
Selbstverständlich gibt es auch an Abschlagsrechnungen von Architekten Mindestanforderungen an die Prüfbarkeit - zumindest insoweit, daß Sie erkennen können, ob sein Abrechnungsstand auch seinem Leistungsstand entspricht. Verlangen Sie eine prüfbare Abschlagsrechnung.
4. Bauleitung/Werkplanung
Der Hauptgrund, daß Ihr Architekt meint, daß Werkpläne heutzutage 'nicht üblich' seien, könnte sein, daß er für seine Planung nicht richtig haften möchte. Sie erhalten als Bauherr nämlich für die Architektenleistung 'Werkpläne und Bauleitung' einen sehr weitgehenden Schutz vor Baumängeln - erstens dadurch, daß eine Bauunternehmer-unabhängige Kontrolle durchgeführt wird, zweitens dadurch daß Sie sich nicht selber um die Beseitigung eventueller Mängel während der Gewährleistungsfrist (üblich: 5 Jahre) kümmern müssen. Das Geld hierfür ist allerbestens angelegt - Ihr Haus soll schließlich auf den ersten Versuch so gebaut werden, daß es 50-100 Jahre hält. Ich kann Ihnen nur raten, nicht ohne Werkpläne zu bauen - sonst können Sie gleich die Beseitigung der ersten Bauschäden auf eigene Kosten mit einkalkulieren, dann niemand wird dann die Verantwortung für die Ausführung übernehmen wollen.
Ich würde - ohne Ihnen nahetreten zu wollen - Ihnen sogar zusätzlich dazu raten, auch die Eigenleistungen mit Werkplänen und Bauleitung eines sachkundigen Architekten begleiten zu lassen. Es gibt zahlreiche Schnittstellen zwischen Rohbau und Innenausbau, die oftmals 'Selberbauern' nicht bekannt sind und langfristig zu Bauschäden führen können. (Beachten Sie aber, daß der Architekt die anrechenbaren Baukosten zur Honorarermittlung hierfür nach ortsüblichen Preisen ansetzen wird; eine Alternative könnte sein, daß Sie für Baustellenbegehungen und Beratung für Ihre Eigenleistungen ein Stundenhonorar vereinbaren).
Sollten Sie noch detailliertere Fragen haben (ich bin kein Honorar-Sachverständiger, aber Architekt, der sich darüber ärgert, wenn Kollegen unseren Berufsstand in Misskredit bringen), schicken Sie mir eine eMail (mail@h--k.de).
Frohes neues Jahr & viel Erfolg beim Bauen!
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01.01.2006 at 13:18 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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vollinhaltliche Bestätigung
der Meinung meines Vorredners. Zur Zeit läuft das ganze nicht optimal, um Ihr langfristiges Ziel ohne Ärger zu erreichen. Prüfen Sie noch einmal die Kriterien, nach denen Sie Ihren Interessenvertreter ausgewählt haben. Maßgebendes Stichwort ist "Werkvertrag", dass sind nämlich Archiktektenverträge, d.h. der Architekt schuldet Ihnen primär keine Arbeitszeit oder Pläne, sondern das Erreichen des Ziels, ein im wesentliches mangelfreies Gebäude.
Mein Rat:
1. mit mehreren ehemaligen Bauherren Ihres Architekten sprechen.
2. Prüfen, ob Sie Ihr Vertrauen aufrechterhalten.
3. wenn ja: Architekt aus Spur bringen
4. wenn nein: Architekt wechseln, jetzt wissen Sie ja schon ein bisschen mehr worauf man achten sollte.
Aus eigener Erfahrung vielleicht noch der Hinweis, dass es unter den Architekten auch solche gibt, die nur die Hälfte der Aufgabe mit Bravour löst, dass sind dann z.B. hervorragende Planer, aber auf der Baustelle ist das Leben ein anderes.
Auch von mir viel Erfolg und einen guten Start in 2006.
Manfred Abt
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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02.01.2006 at 08:26 Uhr |
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