Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Eingabeplan = verbindliche Kosten?
Beitrag von Nachricht
Holzhütte
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.01.2006
IP: Logged
icon Eingabeplan = verbindliche Kosten?

Wir planen ein EFH in Holzrahmenbauweise mit einem Architekten. Vom ersten Entwurf bis zur aktuellen Kostenschätzung ist das Haus immer teurer geworden. Im Eingabeplan war eine Bausumme von 167.000€ angegeben. Nun soll das Haus ohne Änderungen plötzlich 180.000 kosten. (Ohne Keller) Inwieweit ist der Eingabeplan verbindlich für den Architekten?

09.01.2006 at 21:37 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Eingabeplan = verbindliche Kosten?

Hallo Holzhütte,

1. Kostenermittlungen des Architekten
Der Architekt hat Ihnen ja bestimmt schon - da ja die Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung - wohl schon erbracht ist, eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorgelegt. Fehlende Kostenschätzung (Leistungsphase 2, Vorplanung) und Kostenberechnung sind Mangel im Werk des Architekten!

2. Bausumme in Baueingabe
Die im Rahmen der Baueingabe angegebenen Summen basieren meist (das ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich) auf festgelegten Pauschalsätzen (z.B. pro cbm Haus) und dienen lediglich zur Berechnung der Gebühren für die Baugenehmigung. Der Eingabeplan ist nicht verbindlich für den Architekten, sondern das, was Sie mit ihm als Beschaffenheit des zu planenden Werks ('Planungsziele' - im Idealfall deutlich und nicht mißverständlich - vereinbart haben.

3. Toleranzen bei Kostenermittlungen
Es gibt - da es sich ja, bevor konkrete Angebote vorliegen bzw. abgerechnet wurde - um Schätzungen handelt, Toleranzen bezüglich der geschätzten Baukosten. Der Architekt ist ja nicht für z.B. Bodenverhältnisse und aktuelle Marktpreise in Ihrer Region verantwortlich und kann Baupreise nicht 'machen'. Die Abweichung ist unter 10% und damit noch gut im Toleranzrahmen.

4. Was tun:
Es wäre also nun - so schmerzhaft das sein mag - eine Reduzierung Ihrer Wünsche angesagt (Haus verkleinern, mehr Eigenleistung, Schnickschnack weglassen usw.), um zu sparen und das Haus noch im Rahmen des Budgets bauen zu können.
Wenn eine bestimmte Bausumme (weil Sie z.B. einen entsprechenden Kredit aufgenommen haben) Teil der vertraglichen Beschaffenheit des von Ihnen beim Architekten in Auftrag gegebenen Planungswerks ist, müßte meiner Meinung nach der Architekt die entsprechenden Planungsänderungen kostenfrei durchführen. Oder Sie können das zusätzliche Geld auftreiben und das Haus ist Ihnen das Geld auch wert.

Besprechen Sie das ganze doch einmal offen mit dem Architekten. Bestimmt läßt sich eine Lösung finden.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls die nötigen Nerven und daß Ihr Vorhaben gelingt.
Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz

12.01.2006 at 15:28 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Eingabeplan = verbindliche Kosten?
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no