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007_alex
Level: Gast
IP: Logged
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HOAI §99, Zone 2
Hallo zusammen,
habe heute Rechnung von meinem Bauträger erhalten für "Feinabsteckung nach HOAI §99, Zone 2, gemäß Bauvertrag" habe aber im Bauvertrag nichts über §99 oder Feinabsteckung gefunden, will der Bauträger uns abzocken?
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28.01.2006 at 14:51 Uhr |
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007_alex
Level: Gast
IP: Logged
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Re: HOAI §99, Zone 2
keiner der helfen kann?
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29.01.2006 at 12:29 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Ihren Vertrag kennt hier keiner
Hallo Alex (?),
Ihren Bauvertrag kennt hier ja keiner, und deshalb fallen die Antworten eher schwer. § 99 regelt Vergütungen für Vermessungsarbeiten, Feinabsteckung würde m.E. den wesentlichen Teil der Leistungsphase 2 ausmachen, die im § 99 Bauausführungsvermessung heißt.
Und wenn in Ihrem Vertrag z.B. steht, dass Sie die Vergütung der Vermessungsarbeiten bezahlen, dann ist das wohl schon eine ausreichende Regelung für die Rechnung des Bauträgers. Honorarzone II heißt Vermessung mit geringen Anforderungen, dass müssten Sie beurteilen können.
Gruß aus Köln, das heute so kalt ist, dass ich keine Lust für eine Vermessung hätte.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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30.01.2006 at 07:17 Uhr |
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HOAI Rebell
Level: Gast
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: HOAI §99, Zone 2
Ein Bauträger kann nicht nach HOAI abrechnen!
Wenn jemand neben Ingenieurleistungen auch Bauleistungen erbringt, so ist die HOAI nicht anwendbar.
Hierzu gibt es bereits Gerichtsentscheide.
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30.01.2006 at 13:15 Uhr |
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007_alex
Level: Gast
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Ihren Vertrag kennt hier keiner
quote: AQUA-Bautechnik wrote:
Hallo Alex (?),
Und wenn in Ihrem Vertrag z.B. steht, dass Sie die Vergütung der Vermessungsarbeiten bezahlen, dann ist das wohl schon eine ausreichende Regelung für die Rechnung des Bauträgers. .
ja genau das steht ja nicht drin mit der Vermessung usw. Naja abwarten, wird sich noch klären, danke trotzdem für eure Antworten
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30.01.2006 at 19:39 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Re: HOAI §99, Zone 2
quote: HOAI Rebell wrote:
Ein Bauträger kann nicht nach HOAI abrechnen!
Wenn jemand neben Ingenieurleistungen auch Bauleistungen erbringt, so ist die HOAI nicht anwendbar.
Hierzu gibt es bereits Gerichtsentscheide.
Das muss heißen: Ein Bauträger muss nicht nach HOAI abrechnen!
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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03.02.2006 at 12:45 Uhr |
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