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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Immense Baukostenüberschreitung - Honoraranpassung?
Beitrag von Nachricht
tosca
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.02.2006
IP: Logged
icon Immense Baukostenüberschreitung - Honoraranpassung?

Hallo zusammen,
für den Umbau eines EFH haben wir ein Pauschalhonorar mit dem Achitekten vereinbart, dessen Höhe sich gemäß der erwarteten Baukosten an der aktuellen HOAI-Tabelle orientiert. Besondere Leistungen werden gesondert vergütet.
Nach 4 Monaten Bauzeit haben wir nun selbst festgestellt, dass sich die Baukosten wohl verdoppeln werden. Leider wurden wir vom Architekten während der Bauzeit nicht über „Budgetabweichungen“ informiert. Nachfragen, ob wir konform mit dem Budget sind, wurden nie verneint, wir wurden nie zum „Sparen“ angeregt, sondern es wurden uns sogar die teuren „Varianten“ empfohlen. Für uns entstand jederzeit der Eindruck, dass wir den Umbau mit den geplanten Mitteln realisieren können. Der Architekt redet sich nun heraus, dass wir ungeplante Zusatzleistungen haben, die die Kosten in die Höhe treiben (machen jedoch max. 15% der Überschreitung aus). Er gesteht aber auch ein, dass er die Kosten aus den Augen verloren hat und jetzt selbst überrascht ist. Leider haben wir keine schriftliche Aufstellung der ursprünglichen Kostenschätzung für die einzelnen Gewerke.
Jetzt aber das eigentliche Problem: Da sich die Bausumme nun erhöht hat, möchte der Architekt nun auch ein höheres Honorar haben, sprich fast das doppelte! Obwohl wir eine Pauschlae vereinbart haben
Nun meine Fragen:
1. Können wir den Architekt dafür haftbar machen, dass er uns nicht über die Baukostenüberschreitung rechtzeitig informiert hat?
2. Welche rechtliche Handhabe hat der Architekt bei der Forderung nach einem höheren Honorar?

Wer kennt sich aus und kann uns weiterhelfen für die bevorstehende Verhandlung?

Danke und Grüße,
tosca

03.02.2006 at 16:16 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Immense Baukostenüberschreitung - Honoraranpassung?

Hallo Tosca,

ich ärgere mich immer wieder über Kollegen, die es versäumen, ihre Kunden fachgerecht über die Baukosten zu informieren. Vorweg: dies ist keine Rechtsberatung.

1. Kostenermittlungen
Wenn Sie nie schriftliche Kostenermittlungen erhalten haben (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag; wann und was siehe HOAI §15), fehlt dem Architektenwerk eine wesentliche Eigenschaft und es ist mangelhaft. Zum 'Haftbarmachen' benötigen Sie wahrscheinlich einen Anwalt.

2. Honorar
Hierzu die folgenden Gedanken:
- in Ihrem Architekten-Pauschalvertrag findet sich hoffentlich ein Passus, wie bei 'Mehrleistungen' (=Ihre zuvor ungeplanten Zusatzwünsche) sich das Honorar erhöht.
- da das Pauschalhonorar das HOAI-Tabellenhonorar der Baukosten ist, dürfte logischerweise auch bei 'Mehrleistungen' dann das HOAI-Tabellenhonorar der erhöhten Baukosten vereinbart sein.
- die Gretchenfrage scheint mir zu sein: welcher Teil der Baukosten sind 'Mehrleistungen', welche nicht?

3. Kostenverantwortung
Der Architekt kann die Baukosten ja nicht 'machen' (ich hoffe, das ist klar), er kann sich 'nur' verschätzen. Hierzu ein paar Fragen:
- haben Sie den Architekten denn zum Sparen angehalten?
- haben Sie die Entscheidung über die 'teureren Varianten' getroffen (der Architekt hat sie ja vielleicht empfohlen, weil die besser sind und Sie mehr davon haben)?
- bekommen Sie in Ihrem Umbau das realisiert, wovon Sie geträumt haben; sind Sie also mit der Planung zufrieden?

4. Rat für Ihre Verhandlung

Ich würde Ihnen zunächst raten, sich mit Ihrem Architekten zu einigen, gerade bei einem Umbau. Suchen Sie ein ruhiges, sachliches Gespräch. Machen Sie Ihrem Architekten dabei klar, daß Sie sich über die Baukostenentwicklung nicht richtig informiert fühlten; fordern Sie von Ihrem Architekten die fehlenden Kostenermittlungen ein. Anhand der Kostenermittlungen müßte dann auch klar werden, was zu den von Ihnen zu verantwortenden 'Mehrleistungen' gehört, und was von der Pauschale erfaßt ist. Lassen Sie sich genau nachvollziehbar erklären, worauf der Architekt seine erhöhte Honorarforderung stützt (Architektenvertrags- und HOAI-Paragrafen). Falls im Vertrag nicht vorhanden, einigen Sie sich auf eine eindeutige, klare, transparente Regelung für die Vergütung der Mehrleistungen.

Und noch ein Rat: ihr Satz 'Nachfragen, ob wir konform mit dem Budget sind, wurden nie verneint' klingt so ein bißchen nach 'Missverständniss'; eventuell hat der eine etwas anderes gehört, als der andere dachte, gesagt zu haben. Führen Sie doch einfach solche Gespräche schriftlich bzw. bitten Sie ihren Architekten bei wichtigen Dingen, schriftlich Stellung zu nehmen.

Ich wünsche Ihnen aber in jedem Fall ein gutes Ende Ihres Umbaus,
viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz

05.02.2006 at 17:56 Uhr
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