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lisa
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Beiträge: 2
Registriert seit: 07.03.2006
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Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo,
wir stecken in der Klemme und hoffen, dass uns hier jemand einen Tipp geben kann. Unser Plan, einen Wintergartenanbau und zwei Gauben anzubauen haben wir mit einem Architekten (im Praktikum) besprochen. Zuvor haben wir eine grobe Schätzung eines anderen Architekten über 60.000€ gehabt. Wir wollten jedoch dem jungen Architekten eine Chance geben und dieser sicherte uns auch zu günstiger zu sein als der andere. Er maß alles auf und machte die erste Skizze. Auf unsere Fragen bezügl. der Baukosten gab er uns keine Antwort. Auch andere Probleme konnte er nicht klären so dass wir persönlich Behördengänge und Informationseinholungen erledigen mussten. Immer wieder fragten wir nach den Kosten - es kam nichts. Nun ist seit dem ersten Gespräch eine ewigkeit vergangen und wir haben nochmals mündlich darum gebeten, dass wir die Sache nun voran bringen möchten (eigentlich ist der Umbau für diesen Frühjahr geplant gewesen). Jetzt kommt der Architekt mit der ersten Baukosten-Schätzung und fügt ein Honorrarangebot bei, das sich an den anrechenbaren Kosten richtet. Die von ihm geschätzten Kosten liegen bei 150.000,- € (Honorrarangebot bis zur Genehmigung 5.000,-€). Unser Budget ist hiermit fast dreifach überschritten!!! Des weiteren können wir die Kosten in keinster weise nachvollziehen - erste Anfragen unsererseits bei Handwerkern ergeben das Bild, das in unser Budget passt. Des weiteren läßt sich die zugrunde gelegte Quadrat-Meter-Zahl nicht nachvollziehen (wintergarten=24qm, begehbare Terasse darauf, + 2 Gauben ca. 3,5m Breit, ca. 1,5 m tief) - wird vom Architekt auch nicht erläutert. Wir haben das Angebot abgelehnt mit der Bitte um Korrektur und Anpassung an das vorhandene Budget - der Architekt wollte es auch machen. Jetzt (5 Tage nach dem Gespräch) kriegen wir aber eine Abschlagszahlungsrechnung über 3500,- € (anrechenbare Kosten blieben bei 150.000,-€). Was sollen wir jetzt machen? Wir füllen uns total veräppelt. Es sieht für uns so aus, als wollte der Architekt die Baukosten absichtlich irreführend in die Höhe treiben um mehr abrechnen zu können. Wären super froh, wenn uns hier jemand einen Rat geben könnte. Müssen wir solche Baukosten akzeptieren, obwohl unser Rahmen von Anfang an kommuniziert wurde - der architekt gab uns keine schätzung ab. Gibt es eine Möglichkeit für uns die Richtigkeit der zugrunde gelegten Quadratmeter zu überprüfen? Vielen Dank im Voraus!!! Lisa
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07.03.2006 at 01:33 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.03.2006
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo,
leider kann ich nicht den genauen Sachverhalt etc. aus Ihrer Beschreibung entnehmen. Daher antworte ich so, wie Ihre Schilderung auf mich wirkt:
Ihre Schilderung erweckt bei mir den Eindruck, daß der von Ihnen mit der Planung beauftragte Architekturstudent HOFFNUNGSLOS überfordert mit dieser Tätigkeit ist.
Solange dieser Praktikant nicht selbst freiberuflich tätig ist, d.h. Selbständig, kann er Ihnen sowieso keine Rechnung ausstellen. Dies wäre sonst Schwarzarbeit. Außerdem übernähme er auch keine Haftung für Planungsfehler!
Oder aber die Planung wurde im Rahmen seiner Praktikantentätigkeit für ein Planungsbüro erstellt. Somit wäre eine Honorarabrechnung möglich. Dann rate ich Ihnen aber mit diesem Büro zu sprechen!
Gehen Sie zu einem Architekten!!
Dieser erstellt Ihnen eine RICHTIGE Planung!
Außerdem hat dieser aufgrund seiner Erfahrung und Verbindungen zu Firmen die Möglichkeit, die Planung so zu erstellen, daß die Kosten in etwa in Ihrem Rahmen bleiben.
So wäre z.b. auch Eigenleistung zu berücksichtigen!
Das Honorar in Höhe von 5000 € bei 150000 € anrechenbaren Kosten ist auch zu hoch angesetzt! Für die Planung einer Dachgaube und eines Wintergartens ist sicherlich dir Zone II anzuwenden. Daraus ergibt sich nach HOAI bei 150000 € ein Honorar für Leistungen bis zur Genehmigungsplanung von ca. 4.300 €. (Brutto).
Hier zeigt sich mal wieder, daß ein Honorar nach HOAI berechtigt ist!!!
Sie wollten Geld sparen und gingen zu einem Planer der noch keine richtige Ausbildung hat und der Ihnen einen BILLIGEN Preis nennt.
Im Endresultat legen Sie aber eine Menge Geld drauf, da aufgrund einer nicht fachgerechten Planung enorme Kosten entstehen.
Eigentlich dürfte ich gar nicht antworten, da ich der Meinung bin, daß Auftraggeber die die HOAI umgehen wollen und dann Probleme bekommen, selber sehen sollen wie sie da wieder raus kommen!!!!!!!!!!!!
Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Erfolg ;-)
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07.03.2006 at 09:44 Uhr |
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lisa
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.03.2006
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass wir gar nicht vor hatten, an den HOAI-Kosten zu sparen, sondern primär dem Architekten (kein Student sondern AIP im zweiten Jahr = Dipl. Ing) aus der von Ihm geschilderten Zwangslage (wegen dem geringem AIP-Entgeld) helfe wollten. Wir haben keine Schwarzarbeit gewollt! Abrechnung sollte offiziell erfolgen. Uns wurmt eher die Tatsache, dass hier die anrechnebaren Kosten den von uns definierten Rahmen um ein vielfaches sprengen und wir diese beim besten Willen nicht nachvollziehen können. Der Architekt geht von 105qm Umbaufläche aus und errechnet hier pauschal eine Bausumme von 150.000,-€.
Ich möchte nur nicht, dass der Eindruck entsteht, wir wollten hier irgendwelche rechtlichen Dinge umgehen und eine Billiglösung vorziehen. Wir wollten ursprünglich einen Bauantrag über die vorher geschilderten Umfänge unter Berücksichtigung unseres Budget.
Langer Rede kurzer Sinn - was für Alternativen haben wir? Der Architekt will uns seine Kalkulationsgrundlage nicht offen legen und kann sie nicht begründen. Wir sehen nicht ein 5000,- € für einen Bauantrag zu zahlen, dessen Bausumme bei Fertigung ca. 50.000,- - 60.000,- € maximal betragen wird. Zur Zeit ist das ganze Projekt auf Eis gelegt.
Freuen uns über jeden Beitrag!
Grüße Lisa
[Edited by lisa on 07.03.2006 at 11:00 Uhr]
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07.03.2006 at 10:58 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.03.2006
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo Lisa,
ich fasse nochmal zusammen:
Sie haben den Architekten mit der Genehmigungsplanung beauftragt.
Sie teilten ihm mit daß die Kosten max. 60.000 € betragen dürfen.
Die Grundlagenermittlung (Behördengänge, Baurecht etc.) haben Sie selbst vorgenommen.
Der Architekt hat nur eine Vorplanung gemacht und teilte Ihnen zu keiner Zeit trotz Ihrer Anfragen nicht die möglichen Baukosten mit.
Hat er eine Entwurfsplanung und eine Genehmigungsplanung schon erstellt??
Ihr Problem wäre:
Sie hätten dem Architekten rechtzeitig den Auftrag entziehen müssen. Da Sie dies aber nicht taten, haben Sie seine weitere Arbeit für Sie geduldet!!!!
Das ist schlecht!!!
Ääähhmm...uups...ich gebe hier keine Rechtsberatung im juristischen Sinn, sondern teile Ihnen nur meine Meinung mit!!!
Eine Honorarrechnung muß genau aufgeschlüsselt sein!!!!
Bei einer Kostenschätzung wird der m³ umbauter Raum mit einem Faktor pro m³ multipliziert. Dieser Faktor basiert meistens auf Erfahrungswerten ähnlicher Bauwerke.
Auf Ihre berechtigte Nachfrage hätte er Ihnen seine Kalkulation der Baukosten begründen müssen!
Ein Planer darf nicht nur einfach darauf los planen, sondern er muß sich auch Gedanken darüber machen ob sich das Projekt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realisieren läßt!!!!
Hätte er Ihnen eine Kostenschätzung in Höhe von etwa 50.000 bis 80.000 € vorgelegt, so wäre daß noch verständlich. Daß sich ein Planer jedoch um das fast dreifache verschätzt ist sehr merkwürdig!!
Er hat ganz klar den an ihn gestellten Auftrag nicht erfüllt und somit wäre gar keine Vergütung fällig!!
Er hätte Sie rechtzeitig daraufhin weisen müssen, daß die Baukosten überschritten werden. Hierfür dient die Vorplanung in welcher auch eine Kostenschätzung gemacht wird. Diese Vorplanung dient dazu, neben dem ersten Entwurf, dem Bauherren die zu erwartenden Kosten mitzuteilen.
Auf dieser Basis entscheidet der Bauherr ob er bauen will oder nicht!!
Beispiel:
Sie möchten ein kleines Einfamilienhaus und der Architekt plant Ihnen eine schöne Villa!!!
Er hat eindeutig seinen Auftrag nicht erfüllt!
Wenn Sie dem Architekten eindeutig mitgeteilt hatten, daß die Kosten max. 60.000 € betragen dürfen, würde ich mit diesem nochmal sprechen.
Bieten Sie ihm an, die Vorplanung (392,92€) zu Vergüten, jedoch nur mit anrechenbaren Kosten von 60.000 € !!
Die Grundlagenermittlung (Behördengänge, Baurecht ) haben Sie ja weitgehenst selbst gemacht, somit hat er hierfür keinen Honoraranspruch.
Die Entwurfsplanung wäre nicht notwendig gewesen, wenn er Ihnen rechtzeitig eine Kostenschätzung übergeben hätte! Und eine Genehmigungsplanung wäre schon gar nicht erforderlich gewesen!!!
Also:
HOAI Zone III
anrechenbar 60.000€
nur Grundlagenermittlung
= 168,40€ (Netto)
nur Vorplanung
= 392,92 € (Netto)
nur Entwurfsplanung
=617,45 € (Netto)
nur Genehmigungsplanung
=336,79 € (Netto)
wären Gesamt 1.515,56 € (Netto)
Der Architekt wird nicht erfreut sein aber er hat es selbst zu vertreten und kann daraus nur lernen! Bestehen Sie aber auf eine Rechnung mit Benennung seiner Steuer- oder Umsatzidentifikationsnummer!
Im schlimmsten Fall müssen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt aufsuchen.
Bin gespannt wie es weitergeht ;-)
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07.03.2006 at 12:25 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.03.2006
IP: Logged
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo liebe Kollegen,
was meinen Sie dazu
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07.03.2006 at 12:26 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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baukostenüberschreitung
Ein Architekturstudent kann keine HOAI-Rechnung stellen, da diese mit 16 % Umsatzsteuer zu bezahlen ist und er dazu einer Steuernummer bedürfte.
Zur Baukostenüberschreitung:
Für die Honorarabrechnung gibt es
1) Honorar nach Kostenschätzung
2) Honorar nach Kostenberechnung
3) Honorar nach Kostenabrechnung
Ein Umbau Ihrer Größenordnung ist baugenehmigungspflichtig. Ein Architekturstudent hat in der Regel keine Vorlageberechtigung, da er die geforderte Praxis erst nach dem Studium erwerben kann.
Die Berechnung eines Horoares ist reiner Unfug, da infolger fehlender Geschäftsgrundlage eh kein wirksamer Planungsvertrag zustande kommt.
Geben Sie dem kreativen Knaben einen Zuschuss zum BAFÖG und suchen Sie sich einen richtigen Planer.
Die Baukostenüberschreitung ist m.E. im Moment fiktiv, da ja noch nicht gebaut wird.
Also haben Sie noch keinen Schaden erlitten, sondern durchaus die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Bugets zu bauen.
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07.03.2006 at 13:15 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Hallo Kollege,
daß dachte ich zuerst auch.
aber anscheinend handelt es sich um einen Dipl-Ing der sein studium beebdet hat aber noch keine anstellung gefunden hat.
daher arbeitet er wohl als praktikant in einem büro. ich vermute mal als freier mitarbeiter.
dadurch wäre eine rechnungsstellung möglich.
aber dieser angehende architekt hat sich anscheinend etwas zu viel zugemutet!
gruß
ein bauingenieur
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07.03.2006 at 16:46 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
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Re: Kostenermittlung sprengt das Budget um ein vielfaches
Werte Kollegen Zeh und Ids,
ich glaube, bereits seit 1999 ist in einigen Bundesländern der "Architekt im Praktikum" installiert worden. Meines Wissens nach hat hier Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle gespielt, andere Bundesländer, z. B. Hessen, zogen nach. Ziel des "AIP" ist es, Asolventen der Hochschulen für zwei Jahre berufliche Erfahrungen sammeln zu lassen, verbunden mit verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, für welche "Bildungspunkte" vergeben werden. Um sich nun in den diesem Verfahren angeschlossenen Bundesländern in die Kammer aufnehmen zu lassen, müssen neben den altbekannten und bewährten zwei Praxisjahren eine gewisse Anzahl der o. g. "Bildungspunkte" nachgewiesen werden. Innerhalb dieser AIP-Zeit sind dem Absolventen als bedingt vorlageberechtigtem Ingenieur alle Handlungen gestattet, die er als bedingt vorlageberechtigter gem. LBO erfüllen darf. Von da her ist der hier in die Kritik geratene (Jung-) Kollege voll für die erbrachten Leistungen verantwortlich, er haftet auch in gänze für seine Planungs- und sonstigen HOAI-Leistungen, die er erbracht hat. Von da her ist die Vermutung, es handle sich um einen "normalen Praktikanten", eher nicht richtig.
Soweit meine Vorrede. Hieraus regeln sich an sich auch alle Pflichten, die der AIP gegenüber seinem Bauherrn - lisa - hätte erbringen müssen. Da er, soweit ich aus den Postings schlau geworden bin, keinen Vertrag mit lisa geschlossen hat, ist prinzipiell der Mindestsatz der anzusetzenden Honorarzone die Abrechnungsgrundlage. Nebenkosten sind nicht ansatzfähig, es sei denn, sie können explizit einzeln nachgewiesen werden. Lediglich ein Umbau-/Modernisierungszuschlag kann mit 20% hinzugerechnet werden. Soweit zu der Vergütung, die ihm rechtlich zusteht (KEINE RECHTSBERATUNG MEINERSEITS). Diese steht ihm aber nur dann zu, wenn er seine Pflichten in gänze mit Erfolg erbracht hat. Und hier stellt sich die bereits in diesen Thread gestellte Frage erneut: War der (Jung-) Kollege von Anfang an über den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen informiert? Wenn ja, dann hat er sein Werk nicht mängelfrei erbracht, ihm steht ein Nachbesserungsrecht zu. Wenn nein, uff, da bin ich überfragt. Vielleicht kann sich ein Organ der Rechtspflege einschalten?!?
Grüße aus Berlin.
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Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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07.03.2006 at 21:23 Uhr |
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