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SchrammM
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.04.2002
IP: Logged
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Entwässerungsgesuch Besondere Leistung ?
Ein von uns beauftragter Architekt will gesondert vergütet werden für ein Entwässerungsgesuch, dass beim beauftragten Bauantrag nicht mit eingereicht wurde und nun natürlich von der Behörde verlangt wird.
Ist dies nicht ein Grundleistung in LP 4 ?
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22.04.2002 at 12:40 Uhr |
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Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
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Re: Entwässerungsgesuch Besondere Leistung ?
Die Entwässerungsplanung ist eine Grundleistung gemäß § 73 HOAI (Technische Ausrüstung) und nicht gemäß § 15 HOAI.
Wenn diese also erforderlich war zur Erlangung der Baugenehmigung und die Leistungen auch erbracht wurden, steht dem Architekten meiner Meinung nach ein entsprechendes Honorar zu.
Da die Entwässerungsplanung keine Besondere Leistung darstellt, so wie dies in der Überschrift dieses Beitrages zum Ausdruck kommt, gilt das vorstehend Gesagte auch dann, wenn vorher keine schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde.
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24.04.2002 at 16:19 Uhr |
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