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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Bauleiter gemäß HOAI
Beitrag von Nachricht
Member
Level: Gast
IP: Logged
icon Bauleiter gemäß HOAI

Hallo,
bin seit 1,5 Jahren Architekt im Praktikum in dieser Zeit war ich überwiegend in der Genhemigungsplanung sowie Ausschreibung und Vergabe tätig.
Nun soll ich gemäß LBO die Bauleitererklärung unterschreiben für ein nicht ganz einfaches in der Innenstadt liegendes Bauvorhaben.

Was haltet Ihr davon ?

Bitte um schnelle Antwort!

Vielen Dank!

16.05.2006 at 20:26 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Bauleiter gemäß HOAI

Lieber Kollege,

hier ein paar rasche Gedanken:

1. Ein Blick in den entsprechenden LBO-Paragrafen (meist im Teil 'am Bau Beteiligte' klärt Sie über die Pflichten auf. Wesentlich: Einhaltung öffentlich-rechtlicher Pflichten, Sicherheit auf der Baustelle, teilweise Ausführung nach den Regeln der Technik.

2. Wenn Sie sich das nicht zutrauen: nicht machen! Die Haftungsrisiken können enorm sein (Bauarbeiter fällt vom nicht korrekt geschützten Gerüst und sitzt im Rollstuhl = Ihre Verantwortung).

3. Klären Sie Ihren Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht). Wenn Sie weder über Ihren Arbeitgeber noch persönlich eine Berufshaftpflichtversicherung haben: nicht machen!

4. Wenn Sie gut versichert sind, sich das Bauleiten zutrauen und 'in der Hinterhand' Zugang zu einem erfahreneren Kollegen haben, den Sie im Zweifelsfall um Rat fragen könnten: machen Sie es, sammeln Sie Erfahrungen.

Viel Erfolg!
R. Kürbitz

18.05.2006 at 03:39 Uhr
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member
Level: Gast
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Bauleiter gemäß HOAI

Vielen Dank für die Antwort,

hatte mich dementsprechend auch schon erkundigt.

Wäre über meinen Arbeitger versichert gewesen (Berufshaftpflicht) sollte dieser jedoch auch irgend welchen gründen seinen Beitrag nicht regelmäßig zahlen, würde dieser Schutz entfallen.

Ein erfahrenen Kollege hätte ich auch gehabt. Aber nun hat doch mein Chef Unterschrieben und ich hab trotzdem die Bauleitung, hat zur folge, daß die Abgrenzung der Fahrlässigkeit nicht ganz so eng ausgelegt ist.

Werde trotzdem schauen, daß niemand zu schaden kommt.

21.05.2006 at 11:49 Uhr
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