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pf1111
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.05.2002
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten und entgangener Gewinn
Werte Kollegen,
Am 16.03.2001 unterzeichnete ich für einen historischen Torturm den
Architektenvertrag der Stadt xy mit den Bestandteilen :
§1:
1.2 1 Sanierung der Fassade
1.2.2 Erarbeiten Gestaltungs u. Nutzungskonzept Torpassage und die ersten
Torebenen.
Mit der Absicht:
1.3.1 Fassadensanierung
1.3.2 Umsetzen des Entwurfes je nach Finanzierungsmöglichkeiten
Für die Fassadensanierung wurde ich beauftragt mit den Leistungsphasen
6+7 gem. Vertrag : anrechenbare Kosten gem. Kostenanschlag
+8 gem. Vertrag : anrechenbare Kosten gem. Kostenfeststellung
Wohlgemerkt nicht für Grundlagenermittlung und Ausführungsplanung.
Für Gestaltungskonzept mi LPh. 1-2: Honorar pauschal 5000 DM Brutto
Nun begab sich folgendes:
Es kam ein Monsternachtrag Putzarbeiten(120.000DM) zum vergebenen Auftrag(62.
000DM) den der Bauherr nicht anerkannte und einen Pauschalbetrag mit der Fa.
vereinbarte(150.000DM).
Die restlichen Putzarbeiten erledigte der Maler auf Regie ( nachdem der Putzer
rausflog)
Flaschnerarbeiten kamen dazu ( Regie)- war ohne Gerüst nicht zu erkennen- für
beides habe ich keine Ausschreibung/Vergabe gemacht.
So nun mein erstes Problem:
Bauherr geizt bei meinem Honorar:
Zählen die quasi nachträglich vom Bauherrn vergebenen Regiearbeiten und
Nachträge zu den a.K. für LPH 6+7 ?
Kostenanschlag meint ja Zusammenstellung der tatsächlich zu erwartenden Kosten
aus Angeboten, Eigenberechnungen und sowie bereits entstandener Kosten. ( laut
Pott/Dahlhoff HOAI-Kommentar)
Bauherr argumentiert ich hätte ja keine Ausschreibung/Vergabe gemacht.
Lph 8 ist klar: Kostenfeststellung.
Kann mir da jmd. weiterhelfen?
Zweites Problem:
Für Gestaltungkonzept wurde ich beauftragt mit Lph 1+2-Umsetzen des Entwurfes je
nach Finanzierungsmöglichkeiten.
Nun habe ich quasi hintenrum erfahren, daß für diese Umsetzung ( obs meine
Vorschläge sind weiss ich nicht) ein anderes Büro beauftragt wurde d.h.
Finanzierung scheint ja gegeben zu sein.
Habe ich hier Anspruch auf den entgangenen Gewinn ( 60% des Leistungshonorars
aus meiner Kostenschätzung minus LPH 1+2)?
Kann mir da jmd. weiterhelfen?
Gibt die Architektenkammer dazu Auskunft- die haben doch sicher einen
Rechtsverdreher ?
Ich weiß das hört sich alles etwas merkwürdig an aber bei dem BV sind
unglaubliche Sachen abgelaufen. Die Nachträge kamen m. E. zustande weil ich ohne
Info und Planungsauftrag ins blaue rein ausschreiben musste- hab mehrfach um
gutachterliche Beurteileung der Substanz gebeten- kam nix. Es hieß immer: erst
Gerüststellung dann schaun wir mal- allerdings musste ich Maler u. Putz schon mit
ausschreiben.
Für Beiträge wäre ich sehr dankbar
Grüsse
Peter
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21.05.2002 at 20:32 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten und entgangener Gewinn
Hallo Peter,
so unglaublich klingt Ihre Sache gar nicht - viel mehr beschreiben Sie nahezu den Standard, da Bauherren meistens Wege suchen, Honorar zu schruppen.
Nach Ihrer kurzen Beschreibung zu urteilen, haben Sie gute Chanchen, weiteres Honorar zu bekommen. Da ich gerade für solche und andere Sonderfälle der Bauausführung Fachaufsätze erstelle und weitergehende "HOAI-Forschung" betreibe, interessiert mich Ihr Fall auch persönlich.
Als kleines Zuckerle vorweg: Ihr entgangener Gewinn spielt zwar keine allzu große Rolle - aber: SIE HABEN ANSPRUCH AUF DAS VOLLE VEREINBARTE HONORAR ABZÜGLICH ERSPARTER AUFWENDUNGEN - letztere liegen mit Sicherheit deutlich unter 10% Ihres Honorars!!!
UND: Die Nachtragskosten können SIe mit hoher Sicherheit dem Kostenanschlag zuschlagen.
Für weitere Hinweise müßte ich Ihre Sache etwas genauer kennen - wenn Sie möchten, würde ich mich über weitere Infos an ing_berlin@yahoo.com freuen - Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und garantiert nicht weitergegeben.
Viele Grüße
Miky
____________________________
Miky
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24.05.2002 at 21:21 Uhr |
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