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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architektenvertrag kündigen
Beitrag von Nachricht
Julianna
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 01.07.2006
IP: Logged
icon Architektenvertrag kündigen

Hallo;
Leider können wir aus finanziellen Gründen doch nicht ein Haus bauen. Allerdings haben wir einen Architektenvertrag unterschrieben. Darin wurde eine Pauschalvergütung von 2500 Euro vereinbart.
Bei einer Kündigung steht aber:
Der außerordentlich günstige Preis für die beauftragten Leistungen steht im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Werkvertrages und seiner Durchführung.
Bei Nichtdurchführung des Werkvertrages kommt die HOAI( Honorarzone 3 Mittelsatz ) zur Anwendung.
Dies würde aber jetzt bedeuten, dass der Architekt viel mehr Lohn bekommt, als wenn er die Leistungen erbracht hätte.
Bisher hatten wir aber nicht einmal ein Architektengespräch. Der Architekt hat also noch Nichts getan.
Der Werkvertrag beläuft sich auf 205000 Euro.

Mit welchen Kosten müssen wir rechnen, wenn wir den Architektenvertrag kündigen? Könnten wir einfach den Pauschalbetrag zahlen?
Bisher bekamen wir allerdings noch kein unterschriebenes (vom Architekten unterschriebenes)Exemplar des Architektenvertrages. Somit ist doch der Vertrag noch nicht gültig.
Dieser könnte jedoch den Vertrag noch unterschreiben und was dann?
Gruß
Julianna

01.07.2006 at 13:22 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
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icon Re: Architektenvertrag kündigen

Man sollte aufpassen, was man unterschreibt! Der Architekt hat formal Anspruch auf das Honorar für die übertragenen Leistungsphasen abzüglich der ersparten Aufwendungen (Bleistift, Papier, Radiergummi etc.)
Es empfliehlt sich, das Thema Vergütung mit dem Archiktekten anzusprechen.
Schöne Grüße und viel Glück.

____________________________
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Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

03.07.2006 at 10:28 Uhr
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Julianna
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 01.07.2006
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icon Re: Architektenvertrag kündigen

Hallo;

Nun ja das schon. Allerdings waren ja 2500 Euro vereinbart und nicht, dass es nach der HOAI abgerechnet wird.

Wenn es ja die 2500 Euro abzüglich der ersparten Aufwendungen sind, dann ist es OK.

03.07.2006 at 14:48 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
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icon Re: Re: Architektenvertrag kündigen

quote:
Julianna wrote:
Nun ja das schon. Allerdings waren ja 2500 Euro vereinbart und nicht, dass es nach der HOAI abgerechnet wird.

Hatte ich nicht gelesen, dass Sie im Vertrag zwei Optionen vereinbart hatten, einmal mit, einmal ohne Werkvertrag. Sie habe allerdings GEGLAUBT, dass nur die Option mit Werkvertrag zur Anwendung kommen soll. Jetzt hilft: miteinander sprechen, ich glaube nicht, dass ich 2.500 Euro für wirklich gar keine Arbeit durchsetzen würde.

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Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
03.07.2006 at 15:11 Uhr
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Julianna
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 01.07.2006
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag kündigen

Hallo;

Ich hoffe doch, dass der Architekt genauso denkt wie Sie.

Gruß
Julianna

03.07.2006 at 15:33 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag kündigen

Hallo Julianna,

im Interesse aller Mitlesenden möchte ich auf eines hinweisen: Dieser Architekt hat eklatant seine Berufspflichen verletzt - und zwar zu Ihrem Nachteil!

Ich gehe im Folgenden davon aus, daß der Architektenvertrag mit einem freien Architekten geschlossen wurde, und daß die 2.500 Euro Honorar als Honorar für alle Leistungsphasen (1-9) zu verstehen sind.

In den meisten Architektengesetzen heißt es, daß freischaffende Architekten "... verpflichtet sind, zur Wahrung der unabhängigen Berufsausübung weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Eigeninteressen zu verfolgen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, und zur Wahrung der eigenverantwortlichen Tätigkeit ihren Beruf ausschließlich oder überwiegend selbständig auf eigene Rechnung und Verantwortun auszuüben." (aus Hamburgischem Architektengesetz, §17).

Das ganze ist deshalb zu Ihrem Nachteil, da dieser Architekt offensichtlich eine Provision von einem bestimmten Bauunternehmen bekommt, die sicher wesentlich mehr als 2.500 Euro ist: Das Honorar nach Mindestsatz Zone III dürfte in Ihrem Fall ca. 22.000 Euro betragen; Ihr Anteil am Architekten beträgt also etwas mehr als 10%. Das bedeutet aber auch, daß er nur 10% für Sie arbeitet, und 90% für das Bauunternehmen! Sie können sich sicher vorstellen, wie engagiert der Architekt später z.B. bei der Bauüberwachung in Ihrem Interesse einen Ausführungsmangel des Bauunternehmens rügen wird und Ihre Ansprüche auf ein vertragsgerechtes, mangelfreies Werk durchsetzen wird...

Meiner Ansicht nach - ich bin aber kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung - ist so ein Architektenvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht! Er dürfte unzulässig sein. Rufen Sie doch einfach mal den Justiziar Ihrer örtlichen Architektenkammer an und bitten ihn um seine Meinung; am besten bereiten Sie für diesen eine Kopie Ihres Vertrags (Sie können ja Ihre Adresse schwärzen) vor. Von der Auskunft des Justiziars können Sie es ja auch abhängig machen, ob Sie die Rechnung dieses Kollegen bezahlen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie hier weiter berichten würden und wünsche Ihnen viel Erfolg.

R. Kürbitz

04.07.2006 at 12:52 Uhr
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Julianna
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 01.07.2006
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag kündigen

Hallo;

Sollte ich eine Rechnung bekommen, dann werde ich mich bestimmt an die Architektenkammer wenden. War mir nämlich bisher garnicht bewusst, dass dieser Architekt eigentlich für die Baufirma tätig ist. Schließlich macht er seinen Lohn von dem Werkvertrag abhängig.

Sobald etwas Neues zu berichten gibt, dann werde ich mich wieder melden.

Danke Ihnen!

Gruß
Julianna

04.07.2006 at 13:08 Uhr
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