|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
matrix
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2006
IP: Logged
|
Entwässerungsplan
Hallo,
wie kann das Honorar für eine Entwässerungsplanung für die Genehmigung bei einer Behörde berechnet werden, wenn der Planer nur den reinen Entwässerungsplan nach DIN zur Prüfung plant.
Kann man hier von der Bausumme einen Prozentsatz annehmen?
Die Leistung wird also nicht vom Architekten erbracht, der Bauherr vergibt die Leistung an einen anderen Planer.
Danke
Oder geht man hier nach Stundenaufwand?
|
12.07.2006 at 09:13 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Entwässerungsplan
Hallo matrix,
zu einer Entwässerungsplanung gehört auch eine Kostenermittlung; bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die Kostenberechnung. Dann geht es weiter nach Teil IX Technische Ausrüstung, Honorarzone, erbrachte Teilleistungen und nach den üblichen Regeln wird das Honorar berechnet; Nebenkosten und MwSt obendrauf und fertig.
Alles klar?
Wenn nicht, bitte unter genauer Nennung des offenen Problems nochmal melden!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
12.07.2006 at 11:46 Uhr |
|
|
matrix
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2006
IP: Logged
|
Re: Entwässerungsplan
Danke für die schnelle Antwort.
Aber ich denke nach einer Kostenschätzung kann hierbei sehr schlecht berechnet werden, was gehört denn alles dazu? Sanitäranlagen WC, Becken, Leitungen, Hebeanlage usw.? Wenn ja welche Quallität, glaube das kann in der Praxis kaum umgesetzt werden. Der Architekt hat dem BH normla schon eine Kostenschätzung gemacht. Dann soll praktisch nochmal eine Schätzung vom Entwässerungsplaner gemacht werden, weil hier sicher neue Dinge dazu kommen? Ist das nicht wieder doppelt bezahlt und ein Aufwand der nicht viel bringt? Ich steh hier ein wenig auf dem Schlach, da kein Entwässerungsplaner einen Kostenschätzung macht, oder nur selten. Danke
|
13.07.2006 at 07:16 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Entwässerungsplan
Hallo matrix,
in 2 von Ihnen angesprochenen Themenkomplexen sollte man m.E. Unterscheidungen treffen:
1. MIt der Genehmigungsplanung (das sind die Unterlagen für das Baugesuch) werden die Ergebnisse der Enwurfsplanung verarbeitet. Die Kostenermittlungsmethode heißt hier Kostenberechnung und ist wesentlich genauer als die in der Vorplanung erstellte Kostenschätzung, da mehr Einzelpositionen unterschieden werden, die bei einer Kostenschätzung global zusammengefasst sein können. Zum Grad der Genauigkeit siehe DIN 276.
Die Kostenberechnung dient zwei Zwecken: zum einen soll sie den Bauherren in die Lage versetzen, genauer als zuvor zu wissen, was das Bauvorhaben kosten wird. Zum anderen dient sie als Basis der Honorarberechnung für die Leistungsphasen 1 bis 4, sofern nichts anderes vereinbart ist. Inhalt der Kostenberechnung der Technischen Ausrüstung sind natürlich diejenigen Objekte, die vom Fachplaner geplant werden (in § 73 ff. nachlesen!).
Ausserdem gehört die Kostenberechnung zu den wesentlichen Grundleistungen; bei ihrem Fehlen in der Entwurfsplanung kann der Bauherr Teilleistungs-Prozentpunkte bei der Honorarberechnung abziehen! Als Bauherr sollte man also auf der Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 durch den Fachplaner bestehen!
2. ist die Aufgabenteilung zwischen Architekt und Fachplaner zu beleuchten. Der Architekt plant gesamtverantwortlich den Hochbau. Dabei muss er die Technische Ausrüstung berücksichtigen. Hierfür erhält er auch ein Honorar, denn die anrechenbaren Kosten für seine Honorarberechnung sind die gesamten Herstellkosten des Objekts, d.h. einschließlich der Technischen Ausrüstung. Näheres siehe unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=593
in diesem Forum.
Der Fachplaner plant sein Fachgewerk im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten aus der Hochbauplanung. Da er dies i.d.R. nur für die nach der Vorplanung vom Bauherren favorisierte Variante tut (seine Varianten befassen sich ggf. mit verschiedenen Arten der Technischen Ausrüstung für ein Gebäude, aber nicht für die Lösung bei verschiedenene Gebäudeformen), findet seine Barbeitung meist erst während der Entwurfsbearbeitung des Architekten statt. In der Vorplanungsphase liegt also oft noch keine Kostenschätzung der Technischen Ausrüstung vor; dies kann dann der Architekt nach Erfahrungswerten abschätzen.
In der Entwurfsphase sollte sich aber ein Architekt hüten, wenn er die Fachplnung nicht selbst macht, hierfür eine Kostenberechnung aufzustellen (wenn er das könnte, könnte er ja ggf. auch gleich die Fachplanung durchführen). Vielmehr wird er id.R. die Kostenberechnung des Fachplaners .der Technischen Ausrüstung in seine Gesamtkostenberechnung integrieren, die ja dann Basis seiner Honorarberechnung ist...
Soweit der SOLL-Zustand. Die Frage ist wohl in Ihrem Projekt, ob man die Planungsleistungen diesem Soll-Zustand noch annähern kann oder ob man eine eine Honorarermittlung aus dem Ist-Zustand zaubern muss. Dazu müsste man dann aber deutlich genauere Angaben haben...
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
14.07.2006 at 12:05 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|