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omen
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.07.2006
IP: Logged
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Falsche Beratung Werkvertrag unterschrieben Hilfe
Hallo,
wir haben vor ein Zweifamilienhaus zu bauen. Haben aber gleich, ohne mit anderen Firmen zu vergleichen (unser Fehler), eine Firma gefunden, die uns freundlich und vertrauensvoll aufgenommen hat. Die Firma hat uns einen Schlüsselfertigfestpreis gemacht, obwohl wir im Gespräch gleich angegeben haben, dass wir komplett alles selber machen wollen. Ohne zu ahnen was auf uns zukommt, haben wir einen Werkvertrag unterschrieben, was aber von uns nicht korekkt war. Erst später hat sich herausgestellt, daß die Firma alles wie z. B. Baustoffe, Technik, Einrichtung über sich beziehen wollte ohne uns die Preise darzulegen.
Nachträglich haben wir dann bei anderen Architekten nachgefragt, die uns aufgeklärt haben, wie das Ganze richtig funktionieren soll.
Ich muss dazu sagen, dass wir vorher nicht einmal wussten was ein Werkvertrag oder ein Architektenvertrag ist.
Daraufhin haben wir den Druck auf die Firma ausgeübt, die uns allerdings entgegengekommen ist, sich für falsche Beratung entschuldigt und uns einen Architektenvertrag angeboten hat.
Laut Kostenberechnung nach DIN 276:
Anrechbare Kosten =
Bauwerk geschlossener Rohbau 19.2640,- +
Haustechnik 4.9520.- +
Bauwerkausbau 7.5660,- +
Besondere Bauteile 4.5600,-
____________________________________
Gesamt 363.000,-
Parallel hat Firma schnon die Pläne und Bauantrag fertiggestellt und an die Behörden weggeschickt.
Laut HOAI Höchstsatz, Zone 3, Architektenhonorar 43.930,-
Meiner Meinung nach ist der Preis zu hoch, da wir sowieso nicht alle Leistungen von Architekten in Anspruch nehmen wollten. Den Entwurf hatte ich selbst gemacht, d. h. also Phase 1 und 2 würden wegfallen. Die Bauleitung wollten wir auf Abruf haben, also bleiben nur LP 3-4-5.
Über das Architektenhonorar haben wir nicht verhandelt, da die Preise erst nach dem Werkvertrags-unterschreiben bekannt geworden sind.
Meine Fragen:
- Kann der Architekt in diesem Fall Höchstsatz verlangen?
- Was können wir in diesem Fall machen?
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19.07.2006 at 12:56 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Falsche Beratung Werkvertrag unterschrieben Hilfe
Nun, das ist ein schlechtes Omen, liebes Omen !
Ihr wollt bei einem Zweifamilienhaus alles selber machen ? Was heisst denn "Alles" ??
Bei einem unterschriebenen Werkvertrag über ein Zweifamilienhaus hast Du Planung und Haus zum Pauschalkomplettpreis = Schlüsselfertigpreis eingekauft. Somit muss Dir die Firma auch nicht sagen, was Material, Maschinen und Geräte kosten. Und die Firma bezieht das über sich, sonst kannst Du gleich selbst zum Baustoffhändler gehen und Dir Deine Maschinen und Geräte ausleihen.
Um die Höhe des Honoras beurteilen zu können, müßte man wissen, welche Leistungsphasen mit welchen %-Anteilen enthalten sind.
Rechne ich das hier mal um mit dem Planungsanteil für die Haustechnik, erscheint mir das Ganze eher preislich sehr günstig.
Im Hochbau habe ich z.B. bei anrechenbaren Kosten von 313.900,00 € netto ein Honorar zwischen 31.700,00(Mindestsatz) bis 39.050,00 € (Höchstsatz). Dazu kommen noch 9.000-11.000,00 € für die Haustechnik. Wenn nun der Höchstsatz vereinbart wurde, wären das für Dich also 39.050,00+9.000,00 € Haustechnik = 48.050,00 €, da bist du doch mit 43.930,00 € ganz gut dran.
Bevor Du also so rangehst und sagst, die Architektenleistung willst Du nicht, würde ich schon mal gucken, was der Architekt alles für Aufgaben hat und was er liefern muss, wenn Du ein verwendbares Projekt haben willst, mit dem eine Firma deiner Wahl für Dich kostensicher bauen soll.
Guck mal, was ein Architekt alles in der Phase 2- die Du selber gemacht hast- leisten muss:
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Analyse der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Der Architekt haftet mittlerweile für ziemlich viele Themen, z.B.
Einhaltung der EneV,
Brandschutz
Bauphysik
Statik
Umweltschutz (Abwasser)
Nachbarschaftsrecht etc., das kannst Du ja alles nachlesen.
Auch würde ich Dir nicht raten, auf eine unabhängige Bauleitung/Objektüberwachung durch den Architekten zu verzichten. Nimmst Du hier den Architekten richtig in die Pflicht, kannst du davon ausgehen, das Dein Haus auch den Preis wirklich wert ist. Guck Dir mal die Aufgaben dazu an:
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
Rechnungsprüfung
Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
Auflisten der Gewährungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wenn du das auch selber kannst, müsstest Du eigentlich in der Baubranche arbeiten, damit wäre Dein Hilferuf hier aber gar nicht gestellt worden.
Fazit: Der Architektenvertrag ist gut und sinnvoll. wenn Du nicht mit dieser Firma bauen willst. Das Honorar ist nicht zu hoch, die Auflösung des Werkvertrages war ohne Abstandszahlung wirklich kulant von der Baufirma. Wenn der Antrag schon im Amt zur Genehmigung ist, sind die doch auch ganz zügig am arbeiten. Schau Dir doch mal ein paar Referenzobjekte der Firma an und sprich mit deren Bauherren, vielleicht ist diese Firma sogar ganz gut. Viel Erfolg
Corinna Zeh
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20.07.2006 at 13:57 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Falsche Beratung Werkvertrag unterschrieben Hilfe
Lieber Omen,
da kann ich Frau Zeh nur beistimmen. Ein paar Details:
- der Bauantrag kann im Allgemeinen nur mit Ihrer Unterschrift bei der Behörde eingereicht werden. Haben Sie ihn unterschrieben? Wenn nicht, plant die Firma auf eigenes Risiko.
- Leistungen des Architekten: Phase 1 fällt nie weg! Die Grundlagenermittlung muß der Architekt immer machen.
In einem muß ich, glaube ich, Frau Zeh, korrigieren: die Honorarberechnung stimmte. Der Haustechnikanteil ist, da unter 25%, voll anzusetzen. Also anrechenbare Kosten von 363.000 -> Honorar bei Höchstsatz = 43.930.
Zu Ihren beiden Fragen:
- Kann der Architekt in diesem Fall Höchstsatz verlangen?
Ja natürlich. Freie Marktwirtschaft. Schauen Sie einfach nach, was in dem von Ihnen unterschriebenen Architektenvertrag steht. Wenn kein Satz (Höchst-/Mittel-/Mindest) genannt ist, gilt der Mindestsatz.
- Was können wir in diesem Fall machen?
Versuchen, freundlich zu verhandeln. Sich das nächste Mal kompetent und UNABHÄNGIG beraten lassen (Anwalt, Architekt). Das kostet natürlich Geld, das aber gut angelegt ist.
Viel Erfolg!
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20.07.2006 at 17:04 Uhr |
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