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sebdoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 30.08.2006
IP: Logged
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Gehört der Grundstückspreis zu den anrechenbaren Kosten?
In der im o.g. Beitrag (überhöhte Rechnung nach HOAI) von mir erwähnten Planungsrechnung hat der Architekt den Grundstückspreis in die ersten 3 Phasen der Planung mit eingerechnet.
Gehört das Grundstück zu den anrechenbaren Kosten oder nicht?
Muß der Architekt nach dem Mindestsatz der HOAI in der Planungsphase abrechnen oder nicht?
Gruß,
sebdoc
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02.09.2006 at 18:50 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Gehört der Grundstückspreis zu den anrechenbaren Kosten?
Hallo sebdoc,
zur ersten Frage:
Grundstück gehört gem. § 10 (5) 1. der HOAI eindeutig nicht zu den anrechenbaren Kosten.
zur zweiten Frage:
Lösung steht im § 4 der HOAI: Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung im Rahmen der Mindest-/Höchstsätze.
Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestsätze als vereinbart.
Grüße aus Köln
Manfred Abt
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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04.09.2006 at 06:34 Uhr |
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