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jazzwilli
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.09.2006
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Teilschluss-Rechnung Statik
Hallo,
ich habe einen Gesamtauftrag über ein Projekt mit 4 Wonhäusern, einem Bürogebäude und einer Tiefgarage auf 5 Grundstücken.
Im Vertrag ist festgehalten, daß der Sicherheitseinbehalt von 5% mit der Schlußrechnung fällig wird.
Nun sind von den 6 Objekten bereits 4 im Rohbau fertiggestellt, zwei benötigen noch einige Monate.
Kann man im Sinne der HOAI eine Teilschlußrechnung stellen, um an die 5 % für die fertigen Baukörper heranzukommen ?
Danke für jeden Hinweis.
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09.09.2006 at 08:07 Uhr |
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jazzwilli
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.09.2006
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Re: Teilschluss-Rechnung Statik
Hier soll bereits eine Meldung eingegangen sein.
Die kann ich aber nicht sehen, wo ist die ?
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11.09.2006 at 16:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Teilschluss-Rechnung Statik
Hallo jazzwilli,
Grundlage des Honorars nach Teil VIII Tragwerksplanung ist für die Lph. 1-3 der TWP die Kostenberechnung und für Lph. 4-6 der TWP die Kostenfeststellung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Welche Abrechnungsbasis haben Sie denn vereinbart?
Wenn die anrechenbaren Kosten für Ihre Abrechnung schon feststehen, können Sie die Schlussrechnung stellen, ansonsten bis dahin nur Abschlagsrechnungen. Vermutlich ist Ihr Einbehalt vereinbart, um eine Überzahlung bei Abschlagsrechnungen zu vermeiden. Also nochmal: welche Abrechnungsbasis haben Sie denn? Denn wenn es die Kostenfeststellung ist, gehört zu den aK ja auch die Kosten der Installationen (§ 62 (4)). Und ob die schon abgerechnet sind, wenn der Rohbau steht, steht ja evtl. auch auf einem anderen Blatt. Wenn es aber der Kostenanschlag oder gar die Kostenberechnung ist, sollte diese Kostenermittlung ja bereits vorliegen, wenn gebaut wird (:-)). MIr ist da unklar, ob Ihre aK nun schon feststehen oder nicht.
Ob eine Teilschlussrechnung für einzelne Objekte möglich ist, ergibt sich aus dem Vertrag oder aus einer Absprache mit dem Bauherren. Ich würde versuchen, für die Objekte, für die die aK-Basis endgültig feststeht, das volle Honorar zu erlangen. Ggf. verpflichten Sie sich schriftlich, eine evtl. Überzahlung zurückzuzahlen.
Ob Sie für diese Objekte alledings - selbst wenn Sie das volle Honorar bekommen - eine (Teil-)Schlussrechnung stellen dürfen, hat auch was mit der Haftung zu tun. Evtl. nicht, wenn Sie einen Gesamtvertrag haben. Waum sollte der BAuherr da auf Haftungszeit verzichten,w enn sie ihm vertraglich zusteht?
Ist aber Ermessenssache des Auftraggebers. Wenn er sich auf die Hinterfüße stellt, müssen Sie warten, bis alle Objekte schlussgerechnet werden können. In der HOAI steht dazu nichts weiter, es handelt sich um allgemeines Werkvertragsrecht.
Tipp: beim nächsten Mal bei Vertragsabschluss überlegen, was man bei eventueller zeitlich gestaffelter Realisierung von Objekten gerne hätte, und dies von vornherein vertraglich vereinbaren!
Wenn noch Fragen sind, einfach noch mal melden!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.09.2006 at 16:48 Uhr |
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jazzwilli
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.09.2006
IP: Logged
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Re: Teilschluss-Rechnung Statik
Hallo fdoell,
die Sachen sind meistens nicht so einfach, wie die HOAI es gerne hätte ( oder man selber ).
Ich habe einen Pauschalauftrag auf der Grundlage von geschätzten Baukosten. Mein Auftraggeber ist nicht der Bauherr, sondern ein Generalplaner ( Architekt ). Solch eine Konstruktion mache ich so schnell nicht wieder, aber es war schon schwer genug, überhaupt einen Vertrag zu vereinbaren.
Da der Generalplaner sich viele Versäumnisse seiner Leistungen vom Bauherrn gegenrechnen lassen muß, fürchte ich um mein Honorar und will deshalb den Restbetrag möglichst gering halten. Auch deshalb, weil der Generalplaner in der Vergangenheit nur nach massivem Druck (Einbehalt von Bewehrungsplänen etc.) bezahlt hat.
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12.09.2006 at 08:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Teilschluss-Rechnung Statik
Nun ja,
die Problematik, die Sie schildern, hat m.E. jedoch zwar mit dem Thema Honorar zu tun, weil Sie das haben wollen, ist aber eine, die nicht in der HOAI geregelt ist.
Auch bei einem GP gilt im Prinzip das oben gesagte. Die Frage, wie Sie in Ihrem speziellen Fall Ihren unmittelbaren AG dazu bewegen, Ihnen jetzt mehr Geld zu geben, kann ich Ihnen so aus der Ferne allerdings auch nicht näher beantworten. Leider.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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13.09.2006 at 11:17 Uhr |
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