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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Sanierung Altbau
Beitrag von Nachricht
malux23
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.09.2006
IP: Logged
icon Sanierung Altbau

Guten Tag,

Wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen(Bj.1903) welches stark renovierungsbedürftig ist: Keller feucht, keine Isolierung, Heizung erneuern, Kamine erneuern, Elektro, Sanitär etc... - also das komplette Programm. Um uns dabei nicht komplett zu verzetteln beabsichtigen wir einen Architekten zu beauftragen der uns bei der Planung unterstützen soll (Aufmass, Bausubstanz überprüfen, Pläne erstellen, Bauanträge stellen, notwendige Renovierungsmassnahmen auflisten, Beratung bei den eingesetzten Materialien). Die Beauftragung der Handwerker und die Aufsicht trauen wir uns selbst zu.

Meine Fragen:
1) Liege ich richtig dass diese Leistungen im Bereich 1-4 liegen.
2) Wird der Kaufpreis des Hauses mit im Honorar berücksichtigt? Wenn ja in welcher Form? (wieviel %?)
3) Wie hoch wird das Honorar in etwa ausfallen (grobe Richtung)? (Hauspreis 140TE / Renovierung max. 100TE) .

Vielen Dank im voraus

Marc


[Edited by malux23 on 28.09.2006 at 14:11 Uhr]

28.09.2006 at 12:33 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Sanierung Altbau

Hallo Malux,

zu Ihren Fragen:

1. Leistungsphasen
Ich bezweifle, daß Sie mit den Leistungspahsen 1-4 auskommen. Wenn Sie die von Ihnen aufgelisteten, für das Funktionieren des Gebäudes kritischen Maßnahmen ohne vernünftige Werk- und Detailplanung sowie Ausschreibung (LP 5+6) ausführen lassen wollen, zahlen Sie am Ende mehr als das Honorar für diese Planung. Vor allem werden Sie eventuelle Angebote der Handwerker nicht objektiv vergleichen können. Der eine wird Ihnen sagen, Sie müssen eine Mauerwerksinjektion machen, der andere sagt, Sie müssen einfach nur einen Sanierputz innen 'draufschmieren' - wie wollen Sie wissen, was das Richtige und am Ende wirklich sinnvolle und wirtschaftlichste ist?

Aus diesem Grund würde ich Ihnen natürlich auch zur Beauftragung der Bauüberwachung raten - außer Sie sind wirklich Fachmann. Bedenken Sie, daß Sie für dieses Geld auch den Anspruch auf ein mangelfreies Werk mit erwerben - der Architekt haftet dafür, daß Ihre Sanierung am Ende ordnungsgemäß abgewickelt wurde (mehr dazu unten).

2. Honorargrundlagen
Das Honorar der Architektenleistungen richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten. Dazu zählen zunächst die Baukosten der tatsächlich im Rahmen Ihrer Sanierung ausgeführten Bauarbeiten. Dazu zählt aber in der Regel auch die sogenannte 'mitverarbeitete Bausubstanz' nach HOAI §10, Abs 3a. Die Berechnung dieser anrechenbaren Baukosten ist etwas komplexer als ich es hier kurz beschreiben könnte; nur soviel zu den Grundlagen: wird eine Wand mitverarbeitet, ist deren Neubauwert abzüglich der stattgefundenen Abnutzung anzusetzen.

Das Ganze ist auch ziemlich logisch, denn der Architekt muß ja seine Planung auf die Altbausubstanz abstimmen, also wie Sie schreiben, die Bausubstanz fachkundig und fundiert überprüfen. Dafür haftet der Architekt dann auch - also dafür, daß er Ihnen die richtige Maßnahme vorschlägt, um Ihren Keller trocken zu bekommen.

3. Das Honorar
Bei
- Zone III
- Mittelsatz
- Umbauzuschlag 25%
- Nebenkosten 5%
- Anrechenbaren Kosten netto 86.000 + mitverarbeitet 20.000 (wilde Schätzung) = 126.000 ergeben sich:

LP 1-4: ca. 5.500brutto Honorar
LP 1-8: ca. 20.000 brutto Honorar

Daraus können Sie zweierlei ablesen: erstens fällt die Hauptarbeit in den Leistungsphasen 5-8 an; dort hat 'Planung' also auch den höchsten Wert; gerade bei der Altbausanierung steht und fällt der Erfolg nicht nur mit einem schönen Entwurf und einer Baugenehmigung, sondern damit, wie man es tatsächlich ausführt. Zweitens ist die Differenz von 14.500 Euro ist natürlich kein 'Pappenstiel', aber stellen Sie sich einmal vor, welche Schäden entstehen können, wenn dieser Part nicht fachgerecht durchgeführt wird, und wer dann dafür haftet. Wenn Sie nicht wirklich selber beurteilen können, ob eine Sanierungsarbeit gut und fachgerecht und vor allem in das Gesamtkonzept passend ausgeführt wurde, lassen Sie am besten die Finger davon. Im Zweifelsfall ist sonst bei Problemen der Handwerker der Einäugige unter den Blinden, aber Sie bräuchten eigentlich einen 'Sehenden'.
Da Sie ja sicher 20-40 Jahre in Ihrem Haus mangelfrei und sorgenlos wohnen wollen, wäre das Geld mit der Beauftragung eines (guten und engagierten) Architekten gut angelegt.

So weit ersteinmal von hier. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall ein gutes Gelingen Ihres Projekts!

R. Kürbitz

P.S.: Sollten Sie in/um Hamburg bauen, wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns: mail@h--k.de.

28.09.2006 at 21:55 Uhr
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malux23
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.09.2006
IP: Logged
icon Re: Sanierung Altbau

Hallo,

vielen dank für die ausführliche Antwort. Wir werden nächste Woche ein erstes Gespräch mit einem Architekten haben, der bei einer vorherigen Begehung schon dabei war. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

MfG

29.09.2006 at 11:34 Uhr
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