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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Welche Honorarzone?
Beitrag von Nachricht
Blondine
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.10.2006
IP: Logged
icon Welche Honorarzone?

Mit welcher Honorarzone rechnet man für einen Anbau (quaderförmig, Grundfläche ca. 36 m²) an eine Seite eines vorhandenen Einfamilienhauses? Die kompletten Unterlagen vom Bau des EFHs sind noch vorhanden. Weder schriftlich noch mündlich wurde eine Honorarzone vereinbart, mir war nicht bewusst, dass es verschiedene Honorarzonen gibt. Nun wurde Honorarzone III, Mittelwert, abgerechnet. Ich meine aber, dass eher ein niedrigerer Wert zutrifft.

Eigenständiger Keller in Massivbauweise (3 Wände, kein Fenster =1 Raum, Nutzung als Garage, kein Zugang zum Altbau). Durchbrüche zum Altbau für Heizung (2 Rohre für Hin- und Rücklauf), Elektrik (1 Kabel) sowie 1 Entlüftungsrohr für den im Altbau dahinter liegenden Tankraum.

Restlicher Bau in Holzständerbauweise unter Einbeziehen einer vorhandenen Außenwand.

EG: Flur mit eigenem Eingang von außen und Zugang zum vorhandenen Haus durch eine Tür im Erdgeschoss (anstelle eines jetzt vorhandenen Fensters) sowie 1 kleines Zimmer.

OG: kleiner Flur (Wendeltreppe), 2 kleine Zimmer

Dach = Decke OG, rechteckig, Zinkblech, Gefälle nach außen, Regenwasserablauf in den Garten

Keinerlei Wasserinstallationen. Heizung plant und führt aus der Heizungsinstallateur, Anschluss an vorhandene, ausreichend dimensionierte Heizung.
Elektrik planen und führen wir selbst aus (Abnahme durch befreundeten Meisterbetrieb).
Auch alle anderen Innenarbeiten erledigen wir selbst.

25.10.2006 at 13:29 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Welche Honorarzone?

Die Honorarzone ist nach den Bewertungsmerkmalen des [url=http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#11]§ 11 HOAI[/url] objektiv zu ermitteln. Ob hier Honorarzone II oder III anzusetzen ist, möchte ich nicht beurteilen. In der Regel fallen Wohnhauserweiterungen aber schon in die Honorarzone III.

Anders ist es mit dem Honorarsatz: Wurde hier vorher keine Vereinbarung getroffen, so ist der Mindestsatz abzurechnen.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

25.10.2006 at 15:20 Uhr
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