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Pygmalion
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.11.2006
IP: Logged
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Bautäger will nach HOAI abrechnen
Hallo zusammen,
ich habe ein kniffeliges Problem und hoffe es kann mir jemand aus seiner Erfahrung heraus helfen:
Ich bin freiberuflicher Architekt und habe seit längerem einen kleinen Bauträger (mit eigener Fertigteilproduktion) als Kunde. Normalerweise erledigt er seinen Verkauf bis hin zur Werkplanung selbst, ich komme erst mit LP8 bei den Ausbaugewerken ins Spiel. Doch in einem der letzten BV bat mich der Verkäufer um Hilfe: ein Bauinteressent hatte keinen eigenen Architekten und der hauseigene war dick in Arbeit. Das vertragliche mit den BH wäre bereits geregelt . Im Nachhinein stellte sich heraus das ausser "Abrechnung nach HOAI" nichts weiter drinstand. 
Ich habe zusammen mit dem BH zwei Varianten bis zur Eingabereife geplant (persönlich sehr schwierig da die Eheleute nicht an einem Tisch miteinander sitzen wollten und ein Partner auch noch stationärer Pflegefall ist - aber die Details wären eine lange, andere und tragische Geschichte). Eingegeben wurde nichts mehr, es existieren aber zwei Angebote des Bauträgers für die Varianten (im PC waren zumindest die 1:100 fertig und der Bauantrag nur nochein Mausklick).
..... Mit dem Hausbau ist es mittlerweile nicht mehr weit her, das Wort "Scheidung" beschäftigt die Gemüter...
Von Kosten die mit dem Hausbau zusammenhängen will keiner mehr viel wissen. Immerhin hat man einen Verrechnungsscheck über 1.500,- EUR geschickt. "Klagen Sie´s ein, meinen Rechtsanwalt treffe ich sowieso gerade sehr häufig." lautet der Kommentar.
Die Fakten im kurzen: die Frau hat den "Abrechnen nach HOAI"-Vertrag beim Bauträger unterschrieben. Der fragt bei mir um Hilfe (schließlich hängen auch meine Kosten damit zusammen und bei guten Kunden .....). Die Information daß sein Vertrag nicht viel taugt nützt in diesem Fall nichts mehr. Die Frage ist vielmehr: darf ein Bauträger überhaupt nach HOAI abrechnen? Stichwort: Anbahnung einer Angebotsabgabe. Und wenn ja, auf welcher Basis. Ist es eine Alternative selbst zu versuchen mit den BH abzurechnen? Aber da existiert nichts schriftliches und ob ich das durchprozessieren will ist fraglich - schließlich habe ich seeeehr viel Arbeit momentan.
Es geht um einen letzten Abrechnungsvorschlag.
Für Erfahrungsberichte bin ich dankbar.
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11.11.2006 at 18:59 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
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Re: Bautäger will nach HOAI abrechnen
Natürlich darf der Bauträger nach HOAI abrechnen, zumal das in seinem Vertrag so angegeben ist. Wenn weiter nichts vereinbart wurde, hat er nach der Systematik der HOAI den Mindestsatz abzurechnen.
Bei diesem Fall stellt sich die Frage nach dem Umfang der beauftragten Leistung. Eventuell ist hier sogar ein Honoraranspruch für nicht erbrachte Leistungen entstanden. Das kann man aber wohl nur mit besserem Einblick in die Materie beurteilen.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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13.11.2006 at 14:19 Uhr |
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Pygmalion
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.11.2006
IP: Logged
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Re: Bautäger will nach HOAI abrechnen
Hallo und danke für die Antwort.
Klar "dürfen" tut er schon aber bekommt er damit vor Gericht auch Recht.
Die eigentliche Frage ist, ob der Vertrag auch ausgewogen d.h. nicht zum besonderen Nachteil einer Partei formuliert ist: damit wäre er nichtig und es läuft auf eine pauschale Aufwandsentschädigung heraus (es steht wirklich nur drin: Abrechnung nach HOAI).
Es ist leider gängige Praxis dass Bauträger dieser Größenordnung (Einfamilienhäuser) Eingabepläne und Bauanträge für einen Apfel und ein Ei anbieten (Bauzeichner zeichnet, Zimmermanns-/Maurermeister unterschreibt). Ihr eigentliches Anliegen ist es möglichst schnell und nahe am Kunden zu sein, ein gutes Verhältnis zu plegen um dann auch ein Angebot abgeben zu können und evtl.nicht nur über den Preis an den Auftrag zu kommen.
Mir ist ein ähnlich gelagerter Fall aus dem öffentlichen Bereich bekannt, in dem der Richter zu dem Schluß kam daß die Erarbeitung von 1:100 Plänen nur dem Zweck gedient hat auch ein Angebot abgeben zu dürfen ("Anbahnung einer Angebotsabgabe" ) . In meinem Fall kam es ja nicht mehr zum Bauantrag, der Rest ist eine Frage der Beweisbarkeit.
Auf hoher See und vor dem Richter ist man in Gottes Hand - ich weiß - aber vielleicht hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann darüber berichten.
mfG
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14.11.2006 at 16:43 Uhr |
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umildner
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.02.2007
IP: Logged
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Re: Bautäger will nach HOAI abrechnen
Soweit ich verstehe, haben Sie einem Bauträger einen Dienst erwiesen. Sie haben keinen Vertrag mit den Bauherren, sondern mit dem Bauträger. Das heißt, es besteht ein Dienstvertrag (möglicherweise nur mündlich). Der BH hat einen Vertrag mit dem Bauträger.
Für Ihre Planungsleistungen müsste also der Bauträger bezahlen, nicht der Bauherr. Für Planungsleistungen gilt die HOAI. Sie müssen die Rechnung an den Bauträger stellen, schließlich haben Sie ja gearbeitet (und genau genommen sogar für zwei Bauvorhaben). Wie der Bauträger mit dem BH klarkommt, ist nicht Ihre Sache... Soweit so schlecht. Mir ist auch klar, dass der Bauträger Ihnen erzählt, dass er erst zahlt, wenn der BH zahlte. Aber Sie wollten ja mal wissen, was die Gerichte dazu sagen würden
Ich bin freiberiflicher Architekt und arbeite gelegetlich selbst für einen Bauträger. Hatte mich aus diesem Grunde mal näher mit der Sachlage befasst.
Uwe Mildner
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11.02.2007 at 15:20 Uhr |
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