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Kerstin
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
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anrechenbare Kosten - Skonto, Rabatte, Nachträge
Hallo,
wir haben einen HOAI-Vertrag über die Lph 2-8 abgeschlossen. Zur Abrechnung unserer Leistung habe ich folgende Fragen zum Thema anrechenbare Kosten:
- Wird ein vom ausführenden Unternehmen gewährter Skontobetrag bei den anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung abgezogen?
- Werden vom Unternehmen gewährte pauschale Rabatte (z.B. 1%) bei den anrechenbaren Kosten abgezogen (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)?
- Werden Nachträge bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)? Hierbei handelt es sich sowohl um Nachträge, die auf Wunsch des Bauherrn entstanden sind, als auch um Nachträge, die im Laufe der Bauausführung aus technischen Gründen erforderlich geworden sind.
Wo kann ich die Begründung der Antworten in der HOAI finden?
Vielen Dank.
Kerstin.
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29.11.2006 at 08:45 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten - Skonto, Rabatte, Nachträge
[url=http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=186&page=0#441]Guckst du hier...[/url] und [url=http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=251&page=0#620]hier.[/url]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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29.11.2006 at 09:56 Uhr |
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grubat
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.01.2007
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten - Skonto, Rabatte, Nachträge
quote: Kerstin wrote:
Hallo,
wir haben einen HOAI-Vertrag über die Lph 2-8 abgeschlossen. Zur Abrechnung unserer Leistung habe ich folgende Fragen zum Thema anrechenbare Kosten:
- Wird ein vom ausführenden Unternehmen gewährter Skontobetrag bei den anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung abgezogen?
- Werden vom Unternehmen gewährte pauschale Rabatte (z.B. 1%) bei den anrechenbaren Kosten abgezogen (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)?
- Werden Nachträge bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)? Hierbei handelt es sich sowohl um Nachträge, die auf Wunsch des Bauherrn entstanden sind, als auch um Nachträge, die im Laufe der Bauausführung aus technischen Gründen erforderlich geworden sind.
Wo kann ich die Begründung der Antworten in der HOAI finden?
Vielen Dank.
Kerstin.
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07.01.2007 at 12:58 Uhr |
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köppert
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.09.2012
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten - Skonto, Rabatte, Nachträge
quote: Kerstin wrote:
Hallo,
wir haben einen HOAI-Vertrag über die Lph 2-8 abgeschlossen. Zur Abrechnung unserer Leistung habe ich folgende Fragen zum Thema anrechenbare Kosten:
- Wird ein vom ausführenden Unternehmen gewährter Skontobetrag bei den anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung abgezogen?
- Werden vom Unternehmen gewährte pauschale Rabatte (z.B. 1%) bei den anrechenbaren Kosten abgezogen (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)?
- Werden Nachträge bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt (Kostenanschlag/Kostenfeststellung)? Hierbei handelt es sich sowohl um Nachträge, die auf Wunsch des Bauherrn entstanden sind, als auch um Nachträge, die im Laufe der Bauausführung aus technischen Gründen erforderlich geworden sind.
Wo kann ich die Begründung der Antworten in der HOAI finden?
Vielen Dank.
Kerstin.
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11.09.2012 at 12:00 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten - Skonto, Rabatte, Nachträge
Die Antworten finden Sie nur indirekt in der HOAI oder gar nicht.
Skonti gehören nicht zu den Kosten der Baukonstruktion und der Technischen Ausrüstung, deshalb sind sie nicht anrechenbar. MIt ihnen kann auch nicht - wie bei generellen Nachlässen - fest gerechnet werden; ihre Inanspruchnahme ist eine zeitpunktabhängige kaufmännische Entscheidung des Auftraggebers abhängig von seiner Liquidität, seinen Bankkonditionen usw und gilt auch immer nur für eine einzelne Zahlung.
Generelle Nachlässe bei Angebotsabgabe sind eine Form der Angebotskalkulation mit meist submissionsnaher Reduzierung der Wagnis- und Gewinnanteile eines Angebotes, wenn die Zeit nicht reicht, für alle Positionen einene neuen EP einzutragen. Der nachgelassene Preis ist gültiger Angebotspreis und nach alter HOAI anrechenbar.
Nachlässe, die im Verhandlungswege gewährt werden, finden sich auch im Kostenanschlag wieder, sind jedoch nicht im freien Wettbewerb entstanden und zählen nicht zu abzuziehenden anrechenbaren Kosten nach alter HOAI (vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 2 HOAI 1996/2002).
Nach gültiger HOAI 2009 sind ohnehin nur die Kosten der Kostenberechnung anrechenbar.
Mit Nachträgen kann man die Kostenanschlagssumme oder auch eine bereits fortgeschriebene Kostenprognose nachträglich erhöhen; sie werden in der Kostenfeststellung als tatsächliche Ausgaben festgehalten.
Der BGH hat allerdings festgestellt, dass die Kosten von Nachträgen bei der alten HOAI nicht zu einer nachträglichen Erhöhung der anrechenbaren Kosten aus Kostenanschlag führen, sondern dass eine Nachtragsprüfung eine Besondere Leistung ist, für die ien gesondertes Honorar zu vereinbaren ist (i.d.R. ist ja auch der Prüfungsaufwand ungleich höher als bei einer Erstangebotsprüfung mehrerer Bieter). Besondere Leistungen waren allerdings nach der alten HOAI schriftlich zu vereinbaren, sonst bestand kein Vergütungsanspruch.
Das Prinzip gilt auch bei neuer HOAI, allerdings muss man sich bei jedem Einzelfall fragen, ob nicht vergessene oder falsche Planungsleistungen nachgebessert wurden. Falls definitiv nicht, sehe ich auch hier eine besondere Vergütungsmöglichkeit.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.09.2012 at 22:33 Uhr |
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