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planwerk
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.12.2006
IP: Logged
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Kücheneinrichtung = anrechenbare Kosten?
Liebe Experten.
Für den Neubau einer Großküche (2.000 Einheiten /Tag) sollen wir nun dem Bauherrn ein Honorarangebot für die normale Architektenleistung unterbreiten. Ob am Ende der Honorarverhandlungen tatsächlich Honorarzone IV stehen wird, wird sich zeigen. Entscheidender ist aber folgende Frage:
Sind die Kosten der Kücheneinrichtung (teils fest und teils beweglich), die der Küchenplaner unter KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen gefasst hat, (nur siese Kostengruppe überschreitet die Kosten der KG300) wie andere Kosten der Kostengruppe 400 zu sehen - oder sind diese Kosten gar nicht anzusetzen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Münster.
Thomas Hartmann
hartmann@plan-werk.de
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14.12.2006 at 07:25 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Kücheneinrichtung = anrechenbare Kosten?
In Anhang 2 der DIN 276/1993 ist ein Zuordnungsschlüssel enthalten. Dieser ordnet die Kostengruppe 470 Teilen der Kostengruppen 3.4 und 3.5.4 der DIN 276/1981 zu. Diese Kosten wären dann nach den Rechenvorschriften des § 10 Abs. 4 entsprechend anrechenbar. Nätürlich müssen Sie für Ihre Honorarberechnung erst einmal alle Kosten in die DIN 276/1981 unwandeln, um die Anteile berechnen zu können.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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14.12.2006 at 10:31 Uhr |
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