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henningway
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 22.12.2006
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Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
Hallo,
bei unserem Umbau würden wir den Innenausbau (Wandbeläge, Bodenbeläge, Bad (Fliesen, Armaturen)) gerne selbst in die Hand nehmen, d.h. selbstständig Angebote einholen, Aufträge vergeben und die Bauüberwachung ausüben (z.T. auch mit Eigenleistungen verbunden). Ich wollte nur gerne wissen, ob ich die HOAI hier richtig verstehe.
1) An den anrechenbaren Kosten ändert obiger Umstand nichts - es sind, wenn Firmen beauftragt werden, die tatsächlichen Kosten und im Falle von Eigenleistungen die ortsüblichen Kosten zu veranschlagen.
2) Jedoch sind dann die Prozente in den Leistungsphasen 5-8 anteilig zu vermindern.
3) Angenommen, die anrechenbaren Kosten für den Innenbau würden 10% der gesamten anrechenbaren Kosten ausmachen. Heißt das dann, dass z.B. in Leistungsphase 8 (31 v.H.) 3,1 Prozentpunkte abzuziehen sind?
Wäre Euch für eine kurze Rückmeldung bzw. etwaige Korrektur dankbar.
Gruß
Henning
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25.01.2007 at 23:37 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
1) ja
2) ja
3) nein, der Aufwand für die einzelnen Gewerke steht nicht linear im Verhältnis zu den Kosten und ist je nach Situation neu zu bewerten. Das kann mehr oder auch weniger sein...!
[Edited by Christian Wolz on 26.01.2007 at 06:36 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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26.01.2007 at 06:27 Uhr |
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henningway
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 22.12.2006
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
Danke!
H. Zimmermann
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26.01.2007 at 08:08 Uhr |
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henningway
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 22.12.2006
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Re: Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
Hallo Herr Wolz,
eine Frage hätte ich noch zu Ihrer Antwort 3).
Widerspräche es denn nicht der Aufwandsneutralität der HOAI hier zwischen "aufwändig" und "weniger aufwändig" zu unterscheiden? Das wird doch pauschal über die Honorarzone entschieden.
Angenommen, man hätte bei einem Bauunterfangen letztere festgelegt und man hätte zwei Gewerke, die z.B. mit jeweils 20.000€ zu Buche schlügen - Gewerk 1 "aufwändig" und Gewerk 2 "weniger aufwändig", so würden sich beide Gewerke in jeder Leistungsphase (bei voll erbrachter Leistung) anteilig genau gleich auf das Architektenhonorar auswirken. Folglich müsste sich auch das Nichterbringen von Leistungen bei beiden Gewerken genau gleich auf das Architektenhonorar auswirken - egal ob "aufwändig" oder "weniger aufwändig".
Deshalb denke ich, dass die anteilige Minderung wie von mir in 3) beschrieben genau so zu vollziehen wäre, da sonst die Aufwandsneutralität der HOAI außer Kraft gesetzt wäre.
Liegt hier irgendwo ein Denkfehler meinerseits vor?
Gruß
Henning Zimmermann
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26.01.2007 at 18:47 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
Das setzt aber voraus, dass alle vom Architekt überwachten/geplanten Gewerke zu den anrechenbaren Kosten zählen. Dem ist aber nicht so, z. B. gehören Installationen (Wasser, Heizung, Elektro etc.) zu den anrechenbaren Kosten, sind aber nicht Bestandteil des Leistungsbildes des Architekten.
Oder ein anderes Beispiel: Zwei Ausschreibungen an einem EFH, Klempnerarbeiten und Zimmerarbeiten. Beide können vom Zeitaufwand her gleich sein, von den Kosten her differieren sie aber beträchtlich.
Außerdem ist es gerade in Leistungsphase 8 fraglich, ob der Architekt einen relativ geringeren Bauleitungsaufwand beim Wegfall der Überwachung von zeitlich parallel laufenden Gewerken hätte. Im Gegenteil: Gerade bei Eigenleistung ist in der Regel doch ein höherer Aufwand von seiten der Bauleitung notwendig, um die Mängelfreiheit des Bauwerks zu gewährleisten.
Ein dritter Gesichtspunkt:
Die HOAI ist Preisrecht, d. h. sie regelt, was der Architekt/Ingenieur/Erbringer von A+I-Leistungen als Vergütung erhält, nicht, welche Leistungen er erbringen muss. Der Architekt schuldet das mängelfreie Werk. Erbringt er dieses, steht ihm das volle Honorar zu. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil, AZ weiß ich leider gerade nicht. Wenn Sie jetzt also Leistungen herausnehmen und das Honorar kürzen wollen, sollten Sie dies im Vorfeld bei Auftragserteilung mit Ihrem Architekten besprechen und schriftlich regeln.
[Edited by Christian Wolz on 27.01.2007 at 13:30 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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27.01.2007 at 13:28 Uhr |
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henningway
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 22.12.2006
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen - anrechenbare Kosten - Minderung
ist kompliziert ...
Eine Vereinbarung mit dem Architekten war so oder so geplant.
Gruß
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27.01.2007 at 14:03 Uhr |
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