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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Abnahme
Beitrag von Nachricht
DanielS
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.02.2007
IP: Logged
icon Abnahme

Guten Tag,

eine weitere Frage. Ich weiss nicht ob dies das richtige Forum dazu ist, wenn nicht dann bitte in das richtige verschieben.


Bei den Abnahmen der Handwerksleistungen an unserem Haus war der Architekt (zumindest meistens) anwesend. Jedoch befindet sich auf den Abnahmeprotokoll keine Unterschrift, kein Stempel oder ein Hinweis auf den Architekten, - das er als technischer Bauleiter bei der Abnahme mit dabei war bzw. sich eben das Gewerk mit angeschaut hat. Nur wir als Bauherren und der Handwerker sind aufgelistet und unterschrieben auch..

Ist das so richtig ?

Meines Verständnisses nach sollte doch gerade derjenige der sich damit auskennt, - also der Architekt und nicht der der Laie (ich als Bauherr) auf den Protokoll mit unterschreiben und bestätogen das alles i.O. sei, oder ?

Ist sowas in der HOAI geregelt ?

mfg
DanielS

01.02.2007 at 08:25 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abnahme

Hallo DanielS,

in Lph. 8 ist enthalten "Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln". Weiterhin gehört zu Lph. 8 "Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel".

Juristisch ist die Abnahme der Übergang von Gefahr und Eigentum (und somit auch Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten) auf den Bauherren. Damit der Bauherr weiss, ob er dies technisch auch guten Gewissens übernehmen kann (oder die Abnahme vorerst verweigern muss), ist die Anwesenheit des Bauüberwachers und seine fachliche Stellungnahme zu Mängeln unabdingbar.

Wenn er beim Abnahmetermin dabei war und sich danach auch um die Mängelbeseitigung gekümmert hat, ist seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll nicht zwingend erforderlich. Seine Anwesenheit sollte aber - für den berühmten Fall der Fälle - im Protokoll aufgeführt sein, damit die Person dessen, der diese wesentliche HOAI-Leistung aus dem beauftragten Büro erbracht hat, dokumentiert ist. Üblich ist sonst schon, dass die Anwesenheit durch ein Handzeichen bestätigt wird.

Wenn Ihnen die Namensnennung wichtig ist, ergänzen Sie diese nachträglich auf dem Protokoll mit entsprechendem Vermerk (wer und wann hat was ergänzt) und senden Sie dieses ergänzte Protokoll mit der Bitte um Bestätigung an die Beteiligten.

Und: fragen Sie doch mal Ihren Architekten, warum er da nicht draufsteht. Auf die Antwort bin ich schon gespannt. Sollte er darauf nicht antworten, fordern Sie ihn doch einfach schriftlich auf, die og. Grundleistungen zu erbringen. Wenn er dann antwortet, dass die Abnahme doch dann und dann stattfand und er dabei war, haben Sie Ihre Dokumentation... :-)

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.02.2007 at 13:17 Uhr
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