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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Mehraufwand bei verlängerter Bauzeit
Guten Tag zusammen,
folgende Frage: in einer Ausschreibung ist die Bauzeit einer Maßnahme mit 7 Wochen veranschlagt und dies wird im Vergabegespräch auch nochmals durch das ausführende Unternehmen bestätigt.
Durch schleppende Bearbeitung der Baufirma, z.B. aufgrund der Notwendigkeit, Mitarbeiter länger an anderen Baustellen einsetzen zu müssen, Wintereinbruch und übervolle Auftragsbücher im Folgejahr mit nur "tropfenweise" erbrachten Bauleistungen zieht sich die Baumaßnahme über ein Jahr hin.
Der Bauüberwacher macht - analog zu Regelungen der RBBAu, wonach dem Bauüberwacher bei einer Überschreitung der Bauzeit um mehr als 20% der Mehraufwand zu vergüten ist - den Mehraufwand ab dem Frühjahr mit nachgewiesenen Zeitaufwendungen geltend (im wesentlichen für zusätzliche Baustellentermine einschl. An- und Abfahrten sowie Protokolle; ohnehin erforderlich gewesener Aufwand wie Rechnungsprüfung etc. wird nicht angesetzt).
Der Bauherr weigert sich, den Mehraufwand zu bezahlen, da er dafür nichts könne.
Nach meiner Kenntnis ist die Basis hierzu der Wegfall der Geschäftsgrundlage nach BGB. Der Mehraufwand muss gegenüber der verursachenden Baufirma geltend gemacht werden, und das kann nur der Bauherr, der mit dieser einen Vertrag hat, nicht der Bauüberwacher selbst. Natürlich hat der Bauherr dabei auch einen Aufwand (den er scheut), vor allem wenn sich die Baufirma sträubt, den Mehraufwand des Bauüberwachers zu bezahlen.
1. Welche Rechtsprechung oder weitergehende Begründungen gibt es hierzu?
2. Welche Vorgehensweise ist zu empfehlen?
3. Kann man bei einer evtl. Klage hilfsweise direkt die Baufirma verklagen?
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.02.2007 at 10:18 Uhr |
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