|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
|
Re: Honorarberechnung
Hallo Anouschka,
zu Ihrer Frage folgendes:
1. Eine Honorarrechnung kann eigentlich nur prüffähig sein, wenn eine Kostenberechnung nach DIN 276/81 (alte Fassung) vorliegt, denn nur so können sie prüfen, ob alle Baukosten korrekt zugeordnet wurden. Aus Ihrer Frage entnehme ich, daß Ihnen wohl die Kostenberechnung nach DIN 276/93 oder sogar 276/06 (gültig seit Nov. 06) vorliegt. Es gibt eine einfache Umrechnungstabelle DIN276 alt -> neu.
Selbstverständlich können Sie diese Berechnung nachfordern, und das sollten Sie auch tun.
2. Die Kosten für Heizung, Elektro, Sanitär etc., die weniger als 25% der restlichen anrechenbaren Kosten ausmachen, sind voll anzurechnen. Was darüber hinausgeht, wird zur Hälfe angerechnet. Eine etwas komplizierte Regelung, daher hier zwei Beispiele:
Beispiel A:
Anrechenbare Baukosten nach §10 Abs. 1-3 und 5: 100.000 Euro
Kosten der techn. Gebäudeausrüstung: 23.000 Euro
-> anrechenbare Kosten Architekt = 123.000 Euro.
Beispiel B:
Anrechenbare Baukosten nach §10 Abs. 1-3 und 5: 100.000 Euro
Kosten der techn. Gebäudeausrüstung: 37.000 Euro
Voll anrechenbar hiervon: 25.000 Euro
Halb anrechenbar hiervon: 37.000-25.000 = 12.000, also = 6.000 Euro
-> anrechenbare Kosten Architekt = 100.000+25.000+6.000 = 131.000 Euro.
Ich hoffe, das ist so verständlich geworden.
3. LP 9
Hier würde ich Ihnen aus Kundensicht raten, die Leistungsphase 9 zu beauftragen. Für sehr wenig Honorar haben Sie hier die Versicherung, in Gewährleistungsfällen eine umfassende, fachliche Betreuung zu erhalten (und zwar in der Regel noch 5 Jahre lang). Der Architekt muß sich hier um die Fristen kümmern und von sich aus vor Ablauf der Gewährleistungsfristen eine Abnahmebegehung ansetzen. Außerdem haben Sie ein Recht darauf, eine ordentliche, mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimmende Dokumentation zu erhalten.
Meiner Erfahrung nach wird die LP9 hauptsächlich von Architekten abgelehnt, die von ihrer eigenen Organisation her Probleme mit o.g. Anforderungen haben (was aber natürlich in Ihrem Fall nicht stimmen muß).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben. Viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
|
10.04.2007 at 19:25 Uhr |
|
|
Anouschka
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 10.04.2007
IP: Logged
|
Re: Re: Honorarberechnung
Hallo Herr Kürbitz,
besten Dank für Ihre Info.
Eine Kostenberechnung haben wir in dem Sinne noch nicht bekommen, lediglich eine Kostenermittlung, in der unsere gesamten Sonderwünsche, Einbauten etc. aufgenommen worden sind. An Baukosten sind pauschale "Bauträgerkosten pro m2 Wohnfläche" angesetzt worden. Eine Aufteilung in Rohbau, Erdarbeiten... etc. ist nicht erfolgt und auch von unserem Architekten nicht mehr "vorgesehen". Aus bisheriger Unwissenheit haben wir den vollen Honorarsatz dafür bezahlt.
Im Nachhinein ist man oft schlauer.
Wenn mann von Baukosten in Höhe von ursprünglich 350.000 € ausgeht und nun bei 500.000 € auskommt, rechnet sich das schon für den Architekten, oder?
Schönen Gruß
A.
|
10.04.2007 at 20:37 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|