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thbrueck
Level: Gast
IP: Logged
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Ehrliche Antwort vom Fachmann
In der Hoffnung, daß seriöse Architekten es nicht akzeptieren, wenn "schwarze Schafe" dem eigenen Berufsstand schaden, möchte ich zu folgendem Sachverhalt fachkundige Meinungen erhalten:
1. Frage: Ist meine Annahme richtig, daß sich eine Architektenleistung bis Baugesucherstellung aus den Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI zusammensetzt ?
2. Frage: Kann ein Architekt einen Pauschalpreis für seine Leistung festsetzen, der einerseits über dem Höchstsatz der HOAI liegt und andererseits nicht nachvollziehbar ist, wie sich dieser Betrag zusammensetzt bzw. was ist in einem solchen Fall zu tun ?
Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtskräftig ?
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19.09.2002 at 09:41 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Ehrliche Antwort vom Fachmann
quote: thbrueck wrote:
1. Frage: Ist meine Annahme richtig, daß sich eine Architektenleistung bis Baugesucherstellung aus den Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI zusammensetzt ?
In der Regel JA
2. Frage: Kann ein Architekt einen Pauschalpreis für seine Leistung festsetzen, der einerseits über dem Höchstsatz der HOAI liegt und andererseits nicht nachvollziehbar ist, wie sich dieser Betrag zusammensetzt bzw. was ist in einem solchen Fall zu tun ?
Ein Pauschalhonorar muss bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden. Liegt keine Honorarvereinbarung vor, so muss nach den Mindestsätzen der HOAI abgerechnet werden.
Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtskräftig ?
Dazu müsste mman des Objekt und den Sachberhalt besser kennen. Daher: kein Kommentar.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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20.09.2002 at 08:41 Uhr |
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thbrueck
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
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Re: Ehrliche Antwort vom Fachmann
Danke für die promte Antwort.
Es wurde vom Architekten ein relativ wenig aussagekräftiger Architektenvertrag vorgelegt und keinerlei Aufklärungsarbeit hinsichtlich einer Honorarvereinbarung geleistet, sondern seinerseits ein Pauschalhonorar festgesetzt, daß angeblich von der Fertighausfirma so vorgeschrieben worden sei. Daraus geht natürlich auch nicht hervor, wie sich das Architektenhonorar zusammensetzt. Daß es auch sowas wie HOAI gibt, habe ich hier im Internet recherchiert.
Das letztendlich daraus entstandene Baugesuch wurde auch nicht vom Architekten selbst unterzeichnet, sondern von einem anderen...
Mir kommt dies alles sehr merkwürdig vor ?
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20.09.2002 at 13:32 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Ehrliche Antwort vom Fachmann
Zur 1. Frage
Baugesuch ist nicht gleich Genehmigungsplanung. Möglicherweise kann der Architekt nicht die vollen Leistungsphasen 1 bis 4 abrechnen, sondern nur Teile hiervon. Hierzu wäre zu kläen, welche Leistungen er erbracht und welche verwertbaren Ergebnisse er damit vorgelegt hat.
Pauschalpreise können niemals "festgesetzt", sondern immer nur vereinbart werden. Ein Überschreiten der Höchstsätze scheint in Ihrem Fall unzulässig. "Nicht nachvollziehbar" bedeutet in Ihrem Fall "nicht prüfbar". Daher wird eine eventuell vom Architekten eingereichte Rechnung nicht fällig - zahlen Sie vorläufig gar nichts!
Der Vertrag - wenn dann überhaupt einer zustande gekommen ist - bleibt unabhängig von der Honorarforderung bestehen. Kläen Sie ab, welche Leistung Sie überhaut beauftragt haben! Sollte Ihr Architekt für Sie und auf Ihre Rechnung eine Genehmigungsplanung erstellen und eine Genehmigung einholen oder wollten Sie "nur" einen Entwurf
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Miky
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24.09.2002 at 12:32 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Ehrliche Antwort vom Fachmann
Dass es bei der ganzen Sache um ein Fertighaus geht, haben Sie vorher noch nicht erwähnt.
Wurden die Pläne vom Architekt erstellt oder von der Fertighausfirma? Hat der Architekt nur die Unterlagen für das Baugesuch zusammengestellt oder basiert die Ausführung auf seinem Entwurf?
Ich denke, um den Fall abschließend bewerten zu können, müsste man die gesamte Hintergrundgeschichte kennen.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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27.09.2002 at 06:40 Uhr |
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thbrueck
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Ehrliche Antwort vom Fachmann
Die Grundrisse der verschiedenen Haustypen liegen in Prospekten sowie im Internet (www.okal.de) vor. Daher ist davon auszugehen, daß es für die Grundmodelle auch Pläne gibt. Anhand der Sonderwünsche des Käufers (z.B. Erker, Kamin, Innenwände verschieben...) hat der Architekt die Pläne dementsprechend verändert und gezeichnet. Die Unterlagen für das Baugesuch hat er zusammengestellt. Ob diese "Umgestaltung" dann als neuer Entwurf zu werten ist, kann ich als Laie nicht nachvollziehen.
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27.09.2002 at 11:36 Uhr |
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