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Chrisly
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
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Automatische Bewässerungsanlagen für Grünanlagen
Hallo,
hier meine Frage:
Unter welchen Teil der HOAI fällt Planung von automatischen Bewässerungsanlagen für Gartenanlagen, Teil IX: Leistungen bei der Technischen Ausrüstung oder Teil II: Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten.
Über eine rasche Antwort bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
chrisly
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19.06.2007 at 18:29 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Automatische Bewässerungsanlagen für Grünanlagen
Guten Tag chrisly,
eine Begrünung, die als Freianlage zählen würde, oder eine der Objektliste in § 14 ähnliche Anlage ist die Bewässerungsanlage m.E. sicherlich nicht.
Teil IX dagegen befasst sich mit der Technischen Ausrüstung von Gebäuden und in Ingenieurbauwerken; auch dies liegt hier nicht vor.
Teil VII führt in der Objektliste in § 54 (1) jeweils unter a) folgende Ingenieurbauwerke auf: Leitungen für Wasser und Leitungsnetze für Wasser (jeweils mit unterschiedlicher Anzahl von Zwangspunkten, Verknüpfungen und Druckzonen). Ob Ihr Bewässerungssystem jedoch ein Ingenieurbauwerk bzw. eine Wasserleitung darstellt, darüber dürften sich die Fachleute z.B. ob der nicht vorhandenen Frostfreiheit trefflich streiten können.
Die entscheidende Frage dürfte sein, woraus denn die Anlage letztendlich bestehen wird und ob diese Komponenten überhaupt in der HOAI angeführt sind, so dass diese zwingend anzuwenden ist. Falls nicht, könnte nämlich das Honorar völlig losgelöst von der HOAI (d.h. möglicherweise auch in Anlehnung an diese) berechnet werden.
Einmal angenommen, das Bewässerungssystem besteht aus Leitungen, die zu den Pflanzen verlegt sind und deren Durchfluss in Abhängigkeit von gemessenen Feuchtigkeitswerten durch einen kleinen Computer gesteuert werden, der Motorventile o.ä. ansteuert und bei fehlendem Vorlaufdruck Alarm gibt. Wenn eine solche Anlage einer hersteller- und lieferantenunabhängigen Planung unterliegen kann, weil es konkurrierende Systeme am Markt gibt, die man systemunabhängig planen, ausschreiben und überwachen kann, gibt ja das klassische Leistungsphasenmodell der HOAI mit seinen abgestuften Teilleistungsprozentsätzen Sinn.
Ich würde in diesem Fall die HOAI hilfsweise zur Berechnung des Grundhonorars heranziehen (weil die zwingenden Zuordnungskriterien, wie oben dargestellt, für keines der HOAI-Teile hier zutreffen) und als Planer natürlich Teil IX mit dem höchsten Honorar je anrechenbare Kosten anbieten. Mit dem Argument: ob die Begrünung nun innerhalb eines Gebäudes stattfindet (dann wäre die Voraussetzung für Teil IX gegeben bzw. die HOAI Teil IX zwingend anzuwenden) oder ausserhalb - die Art der Planungstätigkeit ist absolut vergleichbar und die Anlage wird - bis auf Frostfreiheit - auch ähnlich aussehen und funktionieren. Zudem wird eine solche Anlage evtl. sowieso in die Haustechnik Wasser eingebunden und taucht dann gar nicht als eigenes Objekt auf.
Wenn die Anlage natürlich ganz anders aussieht und eher einem arabischen Grabensystem zur Bewässerung gleicht, sehe ich andererseits das ganze als Ingenieurbauwerk und damit zwingend in Teil VII. In Teil II gehört es aber m.E. in keinem Fall, da es sich nicht um ein flüssiges Ökosystem, sondern um die technische Versorgung der Pflanzen mit Wasser handelt..
Als Faustregel nehme ich da seit Jahren ein eigene (natürlich sehr grobe): wenn eine Anlage mit Strom oder Wasser durchflossen wird und aus Metall ist, gehört sie einschließlich aller Nebenanlagenteile zur technischen Ausrüstung. Das hat bislang noch jeder Bauherr so akzeptiert.
Für weitere Diskusionen müssten aber hier mehr Details und Fakten auf den Tisch, damit man weiss, worüber man spricht. Vielleicht haben Sie ja noch welche?
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.06.2007 at 13:13 Uhr |
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Chrisly
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
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Re: Automatische Bewässerungsanlagen für Grünanlagen
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre rasche, fundierte Antwort. Sie geben sich immer sehr viel Mühe für die Beantwortung der Fragen, Hut ab!!
Mit freundlichen Grüßen
chrisly
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21.06.2007 at 20:22 Uhr |
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