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tapelu
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 25.07.2007
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Pflichtversicherung für Architekten ?
Bei meinem Haus ist ein Schaden aufgetreten, der wahrscheinlich durch eine falsche Statikberechnung zustande gekommen ist.
Mein Architekt und Statiker lebt leider nicht mehr.
Muß ein Statiker pflichtversichet sein, wenn er nicht versichert war, wer ist dann für den Schaden haftbar ?
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25.07.2007 at 09:12 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Pflichtversicherung für Architekten ?
Man sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, ja. Aber das wird dir nicht viel nützen, wenn beide tot sind.
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25.07.2007 at 14:28 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Es gibt auch noch zwei Möglichkeiten, bei denen sich weitere Überlegungen in Richtung Planerhaftung erledigen würden:
1) Der Schaden ist nicht auf einen Planungsfehler zurückzuführen (z.B. ungeplante Gebäudesetzungen, Ausführungsfehler). Ist denn sicher, dass die statische Berechnung falsch ist?
2) Seit der Fertigstellung des Planerwerkes sind mehr als 5 Jahre vergangen, denn dann ist die Gewährleistungsfrist ohnehin verstrichen. Theoretisch gilt hier der Zeitpunkt der Abnahme, praktisch jedoch meistens aus Ermangelung einer förmlichen Abnahme der Zeitpunkt der Schlussrechnungslegung.
Lediglich bei Pkt.1) bliebe also noch Hoffnung, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Viele Grüße
bento
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25.07.2007 at 16:48 Uhr |
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tapelu
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 25.07.2007
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
...ich muß nochmal etwas richtig stellen:
Mein Architekt war auch gelichzeitig mein Statiker und der hat Selbstmord begangen.
Die Schlußrechnung liegt 4 Jahre zurück.
Es ist natürlich nicht sicher, ob es ein Planungsfehler oder ein Ausführungsfehler der Baufirma war...wahrscheinlich ist jedoch der erste Fall.
Meine Frage ist aber nicht beantwortet...besteht eine Pflichtversicherung für Architekten oder nicht ? Wenn ja, muß die ja auch über den Tod hinaus haften..zumindest in der 5 Jahresfrist, oder ?
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25.07.2007 at 20:14 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Ehrlich gesagt, fand ich auch, dass die ersten Antworten Ihrer Frage ausgewichen sind.
Sofern sich der Architekt wirklich Architekt nennen durfte war er in der Architektenkammer und musste versichert sein. Mit ein wenig Glück können Sie das noch Ihrem Architektenvertrag entnehmen, ich lege unseren Angeboten z.B. immer eine Kopie der Versicherungsbestätigung bei. Bzgl. seiner Funktion als Tragwerksplaner kann ich das leider nicht beantworten, da zielte ihre erste Frage auch hin. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, die Versicherung zu finden und dann den Anspruch zu stellen. Ob der Anspruch durchsetzbar ist, wird sich dann schon herausstellen. Stellt sich jetzt nur die Frage, wie Sie die Versicherung finden, über Hinterbliebene oder evtl. über die Landes-Architektenkammer.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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26.07.2007 at 07:04 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Nur mal ganz am Rande: Auch die Ausführungsfirma hat die Pflicht, die Pläne und Statik auf Richtigkeit zu überprüfen; ggf gab es noch eine zweiten Prüfingenieur (Prüfstatiker), die die Berechnungen zu kontrollieren hatte.
Frage: Gibt es ein Gutachten, dass eindeutig und klar darlegt, dass die Schäden aus einer fehlerhaften Statik resultieren ?
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26.07.2007 at 08:28 Uhr |
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tapelu
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 25.07.2007
IP: Logged
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
nein, es gibt noch kein Gutachten. Ich versuche nur, mich so gut es geht zu informieren bevor ich ein Gutachten beauftrage und rechtliche Schritte einleite. Ich möchte am Ende nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben.
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26.07.2007 at 10:23 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Wie sehen denn die Schäden aus?
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26.07.2007 at 12:46 Uhr |
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tapelu
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 25.07.2007
IP: Logged
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
es handelt sich um Risse an einer Giebelseite des Hauses. Ich könnte Ihnen Bilder von den Rissen und den Positionen im Rohbau mailen, wenn Sie mir Ihre email Adresse geben.
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26.07.2007 at 19:29 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Hallo tapelu,
Sie werden vermutlich einen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Architekten/Statiker gehabt haben.
Falls wirklich ein Schaden eingetreten sein sollte, hätten Sie auf der Grundlage einen Haftungsanspruch ihm gegenüber, aber nicht automatisch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung. Er hat sich eben nur seinerseits mittels einer Haftpflichtversicherung gegen einen eventuellen Schadensersatzanspruch Dritter versichert.
Stellen Sie sich vor, Sie würden Forderungen geltend machen und Ihr Planer - sofern er noch leben würde - wäre anderer Meinung. Dann wären Sie gezwungen, diese Forderungen gerichtlich gegen den Planer (und nicht gegen die Versicherung) durchzusetzen.
Eine Abtretungsmöglichkeit - wie bei einer Autoversicherung - gibt es meines Wissens bei einer Berufshaftpflichtversicherung nicht.
Da Ihr Statiker jedoch verstorben ist, haben Sie keinen Vertragspartner mehr und werden demzufolge wohl auch keine Ansprüche mehr geltend machen können.
Es gibt zwar in den Berufshaftpflichtversicherungsverträgen den Fall der 5-jährigen Nachhaftung, d.h. die Versicherung zahlt noch für Schäden, die bis 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages auftreten, doch dies gilt nach meinem Wissensstand nur für den Erlebensfall des Versicherungsnehmers.
Aber es gibt da in Köln so eine kleine Aktiengesellschaft namens Gerling, die man auch telefonisch erreichen kann und die sich bestimmt gut mit derartigen Versicherungsfeinheiten auskennt.
Viel Glück
bento
P.S.
Warum auch immer der Kollege beschlossen hat, uns zu verlassen; vielleicht gibt es noch Angehörige, die u.U. andere Probleme haben, als zu klären, ob ein Haftungsanspruch vorliegt. Ich würde unter diesen Umständen auf jeden Fall vorher anwaltlichen Rat einholen, ob der Statiker überhaupt für den Schaden verantwortlich ist bzw. noch verantwortlich gemacht werden kann , bevor ich mich an die Hinterbliebenen wende.
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26.07.2007 at 20:26 Uhr |
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tapelu
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 25.07.2007
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Re: Pflichtversicherung für Architekten ?
Hallo bento,
ich bin da Ihrer Meinung...ich möchte wenn möglich vermeiden mich an die Hinterbliebenen zu wenden. Ich werde wohl um ein Vorgespräch mit einem Anwalt nicht herum kommen.
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27.07.2007 at 06:11 Uhr |
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