|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
salix
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.07.2007
IP: Logged
|
wozu zählen schwimmteiche in hoai
Kann jemand auskunft darüber geben, zu welchen leistungen schwimmteiche zählen? freianlagen oder ingenieurbauwerke?
|
25.07.2007 at 17:15 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: wozu zählen schwimmteiche in hoai
Guten Tag salix,
Gärten zählen ja nach der Objektliste zu § 14 zu den Freianlagen. Auch ein Teich darin gehört zum Garten, zumindest solange keine Dammschüttung vorliegt. Dies ergibt sich aus der Negativabgrenzung des § 54 (der bestimmte Wasserbauwerke den Ingenieurbauwerken zuordnet).
Andernfalls greift nämlich die Objektliste nach § 54.1 Nr. 1 c) (Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, ausgenommen Teiche ohne Dämme) oder gar Nr. 2 c) (Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung); dann handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk.
Handelt es sich bei dem Schwimmteich um ein Stahlbetonbauwerk mit Flachwasserzonen, Erdschüttung und Bepflanzung, haben wir einen ähnlichen Fall wie bei Stützmauern im Freianlagenbereich: selbst Stützbauwerke zur Geländegestaltung ohne Verkehrsbelastungen sind dann ein Ingenieurbauwerk, wenn Leistungen der Tragwerksplanung erforderlich werden (vgl. § 54.1 Nr. 1 f). Oder Sie vergleichen argumentativ einen solchen Schwimmteich mit einem Schwimmbecken im Aussenbereich. Da eine Statik bei einem solchen Becken auf jeden Fall erforderlich ist (denken Sie nur an Zustände mit und ohne Wasserfüllung), handelt es sich bei Stahlbeton-Schwimmteichen ebenfalls um Ingenieurbauwerke.
Wichtig ist auch, dass es sich bei einem Ingenieurbauwerk immer um ein eigenständiges Objekt handelt. Sollten Dämme oder Stahlbeton ins Spiel kommen: die Tragwerksplanung und deren Vergütung nicht vergessen!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
30.07.2007 at 05:45 Uhr |
|
|
salix
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.07.2007
IP: Logged
|
Re: Re: wozu zählen schwimmteiche in hoai
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für die hilfreiche Anwort zum Thema Zuordnung von Schwimmteichen. Habe damals nicht mehr mit einer Antwort gerechnet und erst jetzt die Antwort zufällig entdeckt...
salix | j.kahra
|
05.12.2007 at 17:15 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|