fdoell
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Re: Rechnung Statiker
Guten Tag altbaufee,
in Ihrem Fall scheint einiges zu klären zu sein. Tatsache ist, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Abrechnung nach HOAI-Tabellen besteht. Ob das in Ihrem Fall mehr oder weniger wird als nach Stunden, wäre auszurechnen. Zur Abrechnung sind folgende §§ des Teil VIII HOAI Tragwerksplanung einschlägig:
§ 62 (2) bei einem normalen Anteil der Gründung wird Lph. 1 bis 3 nach der Kostenberechnung nach DIN 276 abgerechnet, Lph. 4 bis 6 nach der Kostenfeststellung.
§ 62 (5) bei einem hohen Anteil der Gründung und der Tragkonstruktion sowie bei Umbauten KÖNNEN die Vertragsparteien BEI AUFTAGSERTEIILUNG schriftlich vereinbaren, dass die aK abweichend nach (6) Nr. 1-12 ermittelt werden. Da das bei Ihnen nicht vereinbart wurde, bleibt der erstere Fall.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 hat Ihnen der Architekt zu liefern. Wenn der Tragwerksplaner deren Höhe anzweifelt, überzeugen Sie ihn mit der Kostenfeststellung; die zeigt ja, für wieviel Geld das BVH relaisiert werden konnte.
Die Kostenfeststellung nach DIN 276 hat derjenige dem Tragswerksplaner zur Verfügung zu stellen, der die Unternehmerrechnungen alle zusammengestellt hat; falls dies kein Externer war, Sie selbst. Wenn von Ihnen Eigenleistungen erbracht wurden, sind diese mit ortsüblichen Preisen anzusetzen, die Sie ggf. von einem Fachunternehmen erfragen können.
Nach § 62 (3) gilt § 10 Abs 3 und 3a sinngemäß. Nach § 10 (3a) ist der Umfang der Anrechnung vorhandener Bausubstanz, die technisch (oder gestalterisch) mitverarbeitet wird, schriftlich zu vereinbaren. Hier kann der Tragwerksplaner gerne einen Vorschlag machen; Sie müssen jedoch zustimmen.
Zum Umfang der Planungsleistungen:
Sie müssten klären, wer dem Tragwerksplaner in Ihrem Namen den Auftrag für was erteilt hat. Wenn sie ausdrücklich nur die Statik für den Massivbau wollten, müssten Sie dem Statiker Lastannahmen für die Dachkonstruktion geben. Wenn Sie das nicht können, müssen Sie ihn wohl durchrechenn lassen; dann sind für die erbrachjten Teilleistungen auch die Dachkonstruktionen Teil der anrechenbaren Kosten. Dies hat weiterhin den Vorteil, dass die Zimmrei nur so viel Holz verbaut wie sie muss. Die Frage ist, ob sie nach diesen Querschnittsberechnungen und den Berechnungen für die Verbindungsmittel gebaut hat oder doch was eigenes. Dann hätte der Tragwerksplaner nur Lastannahmen rechnen müssen, aber kein Nachweise für Querschnitte, Verbindungsmittel etc. erstellen. Hier müsste der Umfang der zu erbringenden und der erbrachten Leistungen genauer geklärt werden.
Lassen Sie sich alle erbrachten Planungsleistungen vom Tragwerksplaner als Belegexemplar übergeben. Sie wissen heute vielleicht noch nicht, wofür Sie die mal brauchen. Auf jeden Fall aber zum Nachweis der erbrachten Leistungen.
Eine Kontrolle des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den Rechenannahmen gehört bei Honorarzonen des Tragwerks von Hz I oder Hz II zur Grundleistung der Objektüberwachung; falls Sie die selbst gemacht haben, also zu Ihrer Leistung. Erst ab Hz III des Tragwerks ist diese Leistung vom Tragwerksplaner zu erbringen, und zwar nach § 64 (3) Nr. 8 als Besondere Leistung, die i.d.R. separat zu vereinbaren ist. Ob dies geschehen ist, wäre zu klären. Falls ja, wären die Baustellenbesuche und deren Eregbnisse auch bei Abrechnung nach Stunden nachzuweisen.
Ob die in der Rechnung angesetzten Leistungen nötig und von Ihnen (explizit oder durch Machenlassen ohne Einschreiten) beauftragt worden sind, sollten Sie vielleicht als erstes herausfinden. Und alternativ sich eine Berechnung nach HOAI aufstellen lassen, in der die beauftragten Leistungen nach den HOAI-Regeln aufgeführt sind.
Der ursprüngliche Gedanke, dass die Direktbeauftragung des Statikers günstiger sei als in dem Angebot ausgwiesen - wer hatte den denn? Der sollte dafür vielleicht auch gerade stehen, d.h. die Mehrkosten, die sich für die ausgeschriebene Leistung bei Direktabrechnung ergeben, auch von dem bezahlt werden, der das so ausgesagt hat (wenn es sich denn belegen lässt).
Und die Moral von der Geschicht?
Lass ohne einen Auftrag nicht
den Planer für Dich tun und machen,
sonst hast' am Ende nix zu lachen,
kommt eines Tag's die Rechnung her
und jeder fragt: "Ja, spinnt denn der?
Was soll man dazu denn noch sagen?
Da müssen wir Experten fragen!"
Und hier auf HOAI.de
wird die Geschichte lang und zäh
nach allen Seiten umgewendet
und guter Rat und Trost gespendet,
auf dass der Nächste, der noch lacht,
bei sei'm Projekt es besser macht.
Und fällt es uns auch noch so schwer,
wir geben uns're Freizeit her
und denken viel und schreiben lang
pro bono - viele Jahre lang.
Warum der Menschheit Gutes geben?
Es gibt uns auch was: unser Leben.
So, genug der Reime für heute!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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