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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Zuordnung zu einer Anlagengruppe
Hallo,
mich würde interessieren, ob die Leistungen:
- Signal- und Toranlage
- Zutrittskontrolle / Schließanlage
- EDV-Anlagen einschl. Netzanbindung
- Notstromversorgung
- Funk- und Leitstellentechnik
der Anlagengruppe 3 (Elektro) des §68 HOAI zuzuordnen sind oder eventuell gar nicht von der HOAI erfasst werden, da sie in der DIN 276 nicht speziell auftauchen?
Viele Grüße
bento
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08.10.2007 at 20:39 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Zuordnung zu einer Anlagengruppe
Nun ja, das kommt wohl - wie so oft - darauf - an. Man könnte z.B. folgende Zuordnungen treffen:
- Signalanlagen:
452 Such- und Signalanlagen, gehören zu 450 Fernmmelde- und informationstechnische Anlagen. Fernmeldeanlagen sind elektrotechnische Anlagen im Sinne des § 68 Nr. 3, da sie in der Objektliste des § 72 in Hz II bzw. III explizit erwähnt sind. Die Objektlisten sind jedoch nicht abschließend, sondern nur typisch (damit man bei häufig vorkommenden Objakten nicht immer nach der Bewertungsmethode ds § 71 vorgehen muss). Signalanlagen gehören deshalb wohl auch zu den Elektroanlagen.
- Toranlagen:
können Teile des Gebäudes oder der Freianlage sein. Die technische Ausrüstung der Toranlage kann je nachdem was sie beinhaltet zu 440 Starkstromanlagen, 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen oder 480 Gebäudeautomation gehören. Oder in Aussenanlagen als Teil der 547 ("Objektsicherungsanlagen" ). Rest siehe oben.
- Zutrittskontrolle / Schließanlage:
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ("Zugangskontrollanlagen" ) oder zu 481 Automationssysteme / 547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen in Aussenanlagen.
- EDV-Anlagen einschließlich Netzanbindung:
sofern die der Gebäudeautomation im weitesten Sinne dienen, siehe 480 bzw. oben. Ansonsten können sie auch zu den Nutzungsspezifischen Anlagen (470) oder zu 612 Besondere Ausstattung ("technische Geräte" ) gehören
- Notstromversorgung
§ 72 Hz III Eigenstromerzeugungsanlagen
- Funktechnik
z.B. 452 Such- und Signalanlagen ("Personenrufanlagen" ), 455 Fernseh- und Antennenanlagen oder 459 Sonstige Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (die Anmerkungen in der DIN sind auch nur beispielhaft)
Leitstellentechnik
z.B. 481 Automationssysteme ("Automationsstationen, Bedien- und Beobachtungseinrichtungen" ) oder 483 Zentrale Einrichtungen ("Leitstationen mkit Peripherie-Einrichtungen" ).
Die Frage ist: suchen Sie Argumente, dass diese Objekte in der HOAI sind oder welche, dass sie nicht darin sind? Obige Beispiele sprechen für ersteres.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.11.2007 at 14:38 Uhr |
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