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Stefan
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.11.2007
IP: Logged
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Architektenhonorar bei Zahnarztpraxis
Hallo ich schreibe wie viele hier zum ersten mal und wäre über eine kleine Hilfe bezüglich meines Problems sehr dankbar,
ich bin gerade dabei eine stylische Praxis (Zahnarzt) zu bauen. Die Gesamtbruttosumme des Umbaus beträgt 390tsd Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus:
- ca. 80000 Euro für Schreinerarbeiten incl Türen
- ca. 150000 Euro für meine spezifische Dentaleinrichtung
- ca. 25000 Euro für die Sanitär und Installationsarbeiten
- ca. 60000 Euro Trockenbaumaßnahmen
- ca. 12000 Euro Glasarbeiten
- ca. 30000 Euro Elektroinstallation incl Leuchten und Leuchtmittel (10tsd)
- ca. 25000 Euro Bodenbeläge
- ca. 10000 Euro selbst gekaufte Einrichtungsgegenstände
Dabei wurde die Installationsplanung (Sanitär, Elektro, Druckluft, Absaugung) sowie die Bauaufsicht (der Architekt war nur 3 mal für 1,5 h auf der Baustelle) nicht vom Architekten durchgeführt, sondern von meiner Dentalfirma bzw. durch mich. Auch die Möbelplanung vom Schreiner wurde nur zu ca. 30% der Möbel vom Architekten geplant.
Ich hatte anfangs mit meinem Architekten ein Stundenvolumen von 200 h á 75 Euro ausgemacht (d.h.17500€).
Ohne mir vorher zu sagen, dass die 200 h aufgebraucht sind ist mein Architekt mit seiner 2. Rechnung um 38% darübergelegen (ca.25000€ Honorar). Mit einer erneuten Rechnung ist das gesamte Architektenhonorar inzwischen bei knapp 30000 €.
Ist ein solches Honorar angesichts des oben erwähnten Aufwandes gerechtfertigt?
Wie hoch wäre das Honorar wenn es nach HOAI berechnet würde?
P.S.: Die Praxis steckt momentan noch mitten im Bau (Trockenbauwände, Sanitär- und Elektroinstallationen sind gerade am fertig werden).
Vielen Dank für etwaige Tipps vorweg.
Beste Grüße Stefan
[Edited by Stefan on 12.11.2007 at 00:30 Uhr]
[Edited by Stefan on 12.11.2007 at 00:30 Uhr]
[Edited by Stefan on 12.11.2007 at 00:35 Uhr]
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12.11.2007 at 00:17 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Architektenhonorar bei Zahnarztpraxis
Bei dieser Bausumme ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand unzulässig. Eine Abrechnung nach HOAI dürfte für die komplette Architektenleistung im Bereich von 35 - 40.000 Euro (netto) liegen, wobei ich mich mit die Anrechenbarkeit der einzelnen Kosten hier mal nicht auseinandersetzen möchte.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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12.11.2007 at 08:29 Uhr |
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Stefan
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.11.2007
IP: Logged
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Re: Architektenhonorar bei Zahnarztpraxis
Alles klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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12.11.2007 at 09:39 Uhr |
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