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becksi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 11.12.2007
IP: Logged
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Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Hallo
Ich hatte Mitte letzten Jahres mit einem GU für ein größeres Objekt einen Dienstleistungsvertrag als Bauleiter mit einer Pauschalsumme pro Monat abgeschlossen, ohne jedoch die Stundenzahl zu deckeln. Mit einreichung der ersten Rechnung hatte ich, da kein voller Monat, die Monatspauschale auf 190 h/Monat umgerechnet; dies wurde seitens der Projektleitung auf 200h/Monat einvernehmlich geändert.
Auf jeder eingereichten Rechnung (insgesamt 14) hatte ich einen Vermerk, dass die Monatspauschale auf 200 h anzurechnen ist und mit jeder Rechnung hatte ich den Stundennachweis und ein Arbeitszeitkonto eingereicht.
Nunmehr wollte ich die über 200 Stunden abrechnen; die eingereichte echnung wurde aber komplett abgelehnt. Während der Bauphase war ein "Abfeiern" der Überstunden nicht möglich.
Kann ich den Anspruch trotzdem durchsetzen?
Danke für Infos
[Edited by becksi on 11.12.2007 at 18:49 Uhr]
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11.12.2007 at 18:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Hallo becksi,
quote: Ich hatte Mitte letzten Jahres mit einem GU für ein größeres Objekt einen Dienstleistungsvertrag als Bauleiter mit einer Pauschalsumme pro Monat abgeschlossen, ohne jedoch die Stundenzahl zu deckeln.
So pauschal würde ich sagen: Pauschal ist pauschal und Stunden sind Stunden. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ein halber Monat wäre demnach "0,5 psch." und nicht "100 (oder wieviel auch immer) Stunden".
Ich hätte bzgl. einer Abrechnung von irgendwelchen Zusatzstunden keine Hoffnung.
Viele Grüße
bento
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11.12.2007 at 19:22 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Hallo becksi,
ich schließe mich der Meinung von bento an: pauschal ist pauschal. Außer Sie haben - nachweisbar - mit dem AG vereinbart,
- daß die Pauschale auch nur eine bestimmte Leistung abdeckt (z.B. X Stunden Bauleitung pro Monat)
- daß Sie für die zusätzlichen Stunden irgendwie separat beauftragt werden, und zwar auf Stundenbasis zu einem bestimmten Stundensatz (woher haben Sie den denn für Ihre Überstunden?)
Helfen könnten Ihnen natürlich ein Schreiben der Projektleitung, in dem davon die Rede ist.
Ein Problem könnte sein, daß Ihr AG ja leicht sagen kann, daß Sie uneffektiv gearbeitet hätten und daß es Ihre Sache sei, wie Sie als Dienstleister effektiv die Bauleitung koordinieren. Ein weiteres Problem sehe ich darin, daß Sie erst jetzt (nach 14 Monaten!) mit Nachforderungen kommen.
Dennoch viele Grüße,
R. Kürbitz
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12.12.2007 at 19:13 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Sorry wenn ich mich hier dumm stelle; Du hast als freiberuflicher Bauleiter gearbeitet; wieso gibts dann einen Urlaubsanspruch ? Was heißt "Überstunden abfeiern " ?
Das klingt mir eher nach Arbeitsvertrag statt nach freiem Dienstleistungsvertrag, oder meine Herren Kollegen ?
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13.12.2007 at 08:28 Uhr |
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becksi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 11.12.2007
IP: Logged
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Re: Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Nein - das ist wohl falsch verstanden worden. Das war ein reiner Dienstleistungsvertrag, wo kein Urlaub etc. geregelt war. Aber auch ein freiberuflicher Bauleiter macht mal 1 Woche Jahresurlaub, wobei hier die Vergütung nicht weiterläuft. Und selbst bei einer "Pauschale" sind doch die zu erbringenden Leistungen gedeckelt, oder?
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13.12.2007 at 08:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Bei einem Dienstleistungsvertrag nach BGB schuldet man Dienste (wie z.B. ein Arzt oder Anwalt), aber keinen Erfolg. Nur bei einem Werkvertrag nach BGB schuldet man eine "Werk" = einen Erfolg. Leistungen nach HOAI unterliegen i.d.R. dem Werkvertragsrecht. Die Frage ist also sicher berechtigt, was Sie da eigentlich unter rechtlichen Aspekten getan haben und wofür Sie haften oder auch nicht.
Als Sie sich mit dem AG einigten, dass eine Monatspauschale bei der Abrechnung eines Monatsteils (und für nichts anderes haben Sie wohl eine Vereinbarung getroffen) als "die Erbringung von 200 Stunden" interpretiert wurde, haben Sie wohl nicht zufällig über die monatlich zu erbringenden Stunden gesprochen, oder? Falls nicht, ist die Frage erlaubt, ob denn der Job mit einem Menschmonat pro Monat so gut zu erledigen war wir sich der AG das vorgestellt hat oder nicht. Falls ja, haben Sie Ihr Geld bekommen und Ihr Mehraufwand ist eigenen Zuständigkeitsbereichen (fehlende Effektivität, Erfahrung und Fachkunde etc.) zuzuordnen. Falls nein, hätten Sie bereits damals die Konsequenz weiterdenken und besprechen müssen: bekommen Sie eine 2. Kraft oder werden Ihnen die Mehraufwendungen vergütet. Jetzt im Nachhinein nachzukarteln, sehe ich auch als schwierig.
Reden Sie doch mal mit einem Juristen, ob Sie evtl. doch einen Dienstleistungsvertrag geschlossen haben und zusätzlich wirksam vereinbart haben, für 200 Stunden pro Monat eine Pauschale zu erhalten. Dann besteht vielleicht eine Chance, den Mehraufwand nach üblicher Vergütung zusätzlich zu berechnen, da der Bauherr davon ausgehen musste, dass diese Zusatzleistung nicht unentgeltlich erfolgen konnte.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
PS. Natürlich ist auch die Frage, ob Sie für den AG noch mal arbeiten wollen, nicht ohne Interesse (bgl. Klage etc.)
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.12.2007 at 08:52 Uhr |
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becksi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 11.12.2007
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Hallo Herr Doell,
danke für Ihre Ausführungen. Es wurde explizit ein Dienstleistungsvertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Die Vergütung wurde wie folgt vereinbart: Der AN erhält ein Honorar in Höhe von xx EUR/Std, EUR pauschal EUR xxxx pro Monat zzgl. der gesetzl. Mwst. (Anmerkung: Der Stundensatz x 200 h ergäbe dann das Monatssalär).
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13.12.2007 at 09:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar bei Dienstleistungsvertrag
Hallo becksi,
warum hast du denn mehr als 200 Std./Monat geleistet?
Um mal beim Dienstleistungsvertrag und speziell dem Beispiel des Kollegen Doell zu bleiben: Jeder Arzt, dem sein Honorar bzw. Budget gedeckelt wird, würde versuchen, möglichst nicht darüber hinaus zu arbeiten, denn das wäre "Just for fun".
Und irgendeine bestimmte Leistung hast du ja nicht geschuldet, denn sonst hätte es sich um einen Werkvertrag gehandelt.
Die Wahrheit wird vermutlich gewesen sein, dass man zumindest von dir "erwartet" hat, die Leistungsphase 8 der HOAI (Objektüberwachung) zu erbringen, dies jedoch aufgrund der dann entstehenden Honorarhöhe nicht so darstellen wollte. Vielleicht bist du auch nicht ganz unschuldig daran und hast dich dadurch verpflichtet gefühlt, die Bauphase fristgerecht und möglichst mängelfrei abzuwickeln? Dann fallen natürlich - erst recht wenn man sich verkalkuliert hat und keine weitere Hilfe zur Verfügung steht - schon mal einige Überstunden an.
Wodurch wird denn der "Dienstleistungsvertrag" beendet? Durch die Bauabnahme? Durch Kündigung des Vertrages? Durch ein bestimmtes Enddatum?
Theoretisch kann man sich vorstellen, dass im letzten (in den letzten) Monat(en) als Ausgleich weniger Stunden geleistet werden und dann trotzdem die Pauschale wirksam bleiben würde.
Liegt denn die Gesamtvergütung überhaupt über den Mindestsätzen der HOAI?
Viele Grüße
bento
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13.12.2007 at 21:10 Uhr |
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