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Gomula
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.07.2002
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten Installation
Wie berechnen sich die Kosten für Installation nach §10.4 wenn ich die Kosten für Installation, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten selber fachlich nicht plane sowie auch nicht überwache. Was sind die *sonstigen anrechenbaren Kosten*?
Konkretes Beispiel: Hochbaukosten 250 000 Euro, Betriebstechnik H/L/S/E und Kücheneinbauten 500 000 Euro. Meine Berechnungsprogramme kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Vielen Dank im Vorraus
Gomula
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11.10.2002 at 14:39 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten Installation
Kgr. 3.2: Installationen (für Abwasser, Wasser, Heizung, etc.)
Kgr. 3.3: Zentrale Betriebstechnik (für Abwasser, Wasser, Heizung, etc.)
Kgr. 3.4: Betriebliche Einbauten
Kgr. 3.5.2: Besondere Installationen
Kgr. 3.5.3: Besondere zentrale Betriebstechnik
Kgr. 3.5.4: Besondere betriebliche Einbauten
Wenn der Architekt diese weder plant und überwacht, so sind die Kosten dieser Positionen (im Folgenden als Installationen bezeichnet) wie folgt anzusetzen:
Installationen: 500.000
Sonstige anrechenbare Kosten: 250.000
Daraus folgt:
250.000 x 25 % = 62.500 aus Installationen voll anrechenbar.
500.000 - 62.500 = 437.500, die zu 50 % anrechenbar sind.
437.500 x 50 % = 218.750
Anrechenbare Kosten = 250.000 + 62.500 + 218.750 = 531.250
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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15.10.2002 at 06:32 Uhr |
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