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Bienchen
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 27.02.2008
IP: Logged
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Honoarzone III für einen Stall?
Guten Tag,
kann man für die Planung eines einfachen Stalles (10 m x 5 mit Einteilung in 3 abgetrennte Boxen) die Honorarzone III ansetzen Das scheint mir doch etwas sehr überzogen.
Ebenso erscheint mir der Ausbau einer Scheune (wieder als Scheune mit einfachen Räumlichkeiten für Heizung, Werkstatt) in III auch überzogen. Den Umbau eines Wohnhauses mit geringfügigen Änderungen in Aufteilung der Räume und Entfernen einiger Zwischenwände einzugruppieren ist auch etwas schwierig. Was versteht denn ein Architekt unter Ausbauten mit sehr geringen, geringen bzw. durchschnittlichen Planungsanforderungen ??
Vielen Dank für ein paar Anregungen.
Gruß Bienchen
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03.03.2008 at 12:49 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Hallo Bienchen,
wie gut, dass es den § 12 HOAI gibt,
[url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#12[/url]
der einen "einfachen Stall" relativ schnell in Honorarzone I einordnet.
Bzgl. der "Scheune mit Heizung und Werkstatt" kann man sich vielleicht über HZ I oder II unterhalten, jedoch erscheint mir HZ III etwas zu hoch gegriffen zu sein.
Klarheit sollte hier eine Punkteermittlung nach § 11 Ziff.2+3 HOAI bringen.
Viele Grüße
bento
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03.03.2008 at 20:40 Uhr |
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Bienchen
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 27.02.2008
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Vielen Dank, bento
Was gebe es denn für Möglichkeiten, wenn dies der Architekt nicht so sieht ?
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04.03.2008 at 07:26 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Z.B. ein Sachverständigengutachten...
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.03.2008 at 08:43 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Liebes Bienchen,
wer spricht denn hier von nerven? Sie können sich auch einen HOAI-Kommentar kaufen (kostet auch Geld) oder bei der Architektenkammer anfragen, ob die Ihnen weiterhelfen können.
Klar gibt es Berufsehre. Aber leider nicht bei jedem...
Die Frage ist doch, wie Sie stichhaltige Argumente an die Hand bekommen. Und die kann Ihnen meiner Meinung nach nur jemand liefern, der sich die ganzen Planungs-, Vertrags- und Rechnungsunterlagen einmal ansieht.
Sie können natürlich auch vom Rechnungssteller eine Feinbewertung nach § 11 HOAI verlangen, da die Honorarzone immer objektiv zu bewerten ist. Ob sie diese Bewertung dann auch bekommen und ob Sie sie auch verstehen, steht auf einem anderen Blatt.
Über welche Honorarhöhe reden wir denn hier eigentlich?
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.03.2008 at 16:41 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Hallo Bienchen,
ich denke, der einfachste Weg wird immer noch sein, den Architekten zu fragen, wie er zu der Einstufung in die ein oder andere Honorarzone gekommen ist.
Falls ein normales Gespräch nicht mehr möglich sein sollte, bleibt wohl nur noch der Weg, den Kollege Wolz beschrieben hat, nämlich externe Hilfe einholen.
Viele Grüße
bento
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04.03.2008 at 17:35 Uhr |
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Höfflin
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 18.06.2008
IP: Logged
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Hallo Bienchen,
ich hoffe mein Beitrag kommt nicht zu spät aber wenn Du den Architekten noch nicht bezahlt hast, dann würde ich das einfach in Zukunft auch nicht tun. Dann muss er nämlich (im Zweifel vor Gericht) nachweisen, dass seine Rechnung korrekt ist.
Da ihm dies nicht gelingen wird kannst Du Dich getrost zurück lehnen.
Falls ´Du die Rechnung schon beglichen hast würde ich umgehend Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend machen.
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16.07.2008 at 13:00 Uhr |
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Inglott
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 13.08.2008
IP: Logged
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Re: Honoarzone III für einen Stall?
Mit landwirtschaftlichen Ställen läßt sich normalerweise nicht viel verdienen.
Ich habe mal eine Genehmigungsplanung für eine offene Milchviehliegehalle gemacht.
Vom Hallenbauer kamen die Konstruktionszeichnungen, vom Landwirt die genauen Vorstellungen über Futtertisch, Schieberbahn usw.
Da hat man als Archi und Ing auch in der Regel keine Ahnung von. Also bleiben noch Teile von LPh 1, Teile von LPh 3 und LPh 4.
Und selbst wenn man LPh 1-4 voll ansetzt kommt bei 50.000 € anrechenbaren Kostzen für eine einfache Scheune oder Halle mal grad auf 1.300 €.
Gruß
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19.09.2008 at 07:00 Uhr |
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