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hausbau_toel
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 18.01.2007
IP: Logged
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Bautagebuch
Hallo,
kurz eine Frage zum Bautagebuch.
Situation: Abnahme der Einzelgewerke Dez. 2006, Mängel einzelner Gewerke bis heute noch nicht vollständig behoben.
Ist es normal, dass das Bautagebuch (handschriftliche Aufzeichnungen von den Baustellenbesuchen) bei der oben dargestellten Situation, da es nicht angefordert wurde, vom Architekten im Februar 2008 entsorgt wurde.
Danke für die Hilfe u. Güsse
Stephan
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05.06.2008 at 19:58 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bautagebuch
Hallo Stephan,
mir ist zwar nicht klar, was die Bautagebücher mit den noch nicht beseitigten Mängeln zu tun haben sollen, aber:
Nein, eine Entsorgung der Bautagebücher nach etwas über einem Jahr ist nicht normal!!
Da die Mängel offensichtlich bei der Abnahme festgestellt wurden, gehört das Nachhalten der Mängelbeseitigung zur LP 8 und ist damit komplett geschuldet, falls die LP 8 beauftragt wurde.
Gibt es eine Abnahme der Architektenleistung bzw. eine Schlussrechnung?
Viele Grüße
bento
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09.06.2008 at 20:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Bautagebuch
Guten Tag Stephan,
das Führen eines Bautagebuches durch den beauftragten Planer in Lph. 8 gehört zu den Grundleistungen. Bei einem Tagebuch handelt es sich definitionsgemäß um arbeitstägliche Aufzeichnungen, die normalerweise durch die Unternehmen geführt und von der Objektüberwachung bei Richtigkeit abgezeichnet werden. Begehungsprotokolle nur von den Besuchen der Bauüberwachung erfüllen oft die Funktion des arbeitstäglichen Leistungsnachweises nicht.
Sofern noch Mängelbeseitigungen ausstehen, ist es ggf. zum Nachweis von tatsächlichen Bauausführungen in terminlicher Hinsicht notwendig, arbeitstägliche Leistungen dokumentiert zu haben. Das Entsorgen der Aufzeichnungen ohne dass Sie ein Exemplar erhalten hätten ist damt nicht nur ein leistungsbezogener Mangel (Sie sollten normalerweise als Bauherr von jedem Schriftsatz des Planers ein Exemplar erhalten, nicht nur von Protokollen), sondern ggf. auch ein haftungsrechtlich bedeutsamer Fakt, da einer evtl. erforderlichen gerichtlichen Beweispflicht Ihrerseits nicht mehr nachgekommen werden kann.
Sofern die Bautagebücher auch nur entfernt für Sie relevant sein könnten, sollten Sie den Objektüberwacher auffordern, die Bautagebücher weitgehend aus anderen Aufzeichnungen (Terminplanern usw.) zu rekonstruieren und Ihnen zur Verfügung zu stellen.
Ich lasse übrigens Bautagebücher immer von den ausführenden Unternehmen erstellen und im Original mit der Dokumentation der Bauleistungen im Ordner auffindbar liefern.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.06.2008 at 11:29 Uhr |
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hausbau_toel
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 18.01.2007
IP: Logged
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@bento und @fdoel
Hallo H. Doell u. bento,
Danke für die Antworten, die mir weitergeholfen haben.
Gruesse
Stephan
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11.06.2008 at 19:29 Uhr |
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