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m-schlappi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.06.2008
IP: Logged
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Bauleiter rechnet bach HOAi ab
Hallo,
vor einiger Zeit habe ich ein Haus planen lassen von einer Bauleitungsfirma. ( Kein Architekt! )
Nun berechnet mir diese Firma alle erbrachten Leistungen sprich Angebot! Abgerechnet werden soll nach HOAI. Kann ein Bauleiter nach HOAI abrechnen bzw. darf er mit eigentlich ohne schriftlichen Vertrag abrechnen? Das Angebot war kostenlos hieß es im Anfang.
Zudem hat dieser Bauplaner ohne meinen ausdrücklichen Auftrag den Bauantrag erstellt.
Kann mir dazu einer seine Meinung sagen?
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12.06.2008 at 19:35 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauleiter rechnet bach HOAi ab
Guten Morgen,
quote: vor einiger Zeit habe ich ein Haus planen lassen von einer Bauleitungsfirma. ( Kein Architekt! )
Was bitte schön ist eine Bauleitungsfirma?
quote: Nun berechnet mir diese Firma alle erbrachten Leistungen sprich Angebot!
Was denn jetzt? Rechnung oder Angebot?
1) Auch ein mündlicher Auftrag wäre ein Auftrag! Wenn das Haus tatsächlich auf Wunsch des Auftraggebers geplant wurde, sind die erbrachten Leistungen nach HOAI zu vergüten.
2) Der Bauantrag mag zwar erstellt sein, aber er dürfte wohl noch nicht gestellt sein, denn dafür ist die Unterschrift des Bauherrn erforderlich!
3) Soll das Haus denn jetzt gebaut werden oder nicht? Wenn ja, dann ist doch alles in Ordnung! Wenn nein, dann sollten die Änderungswünsche mit dem Planer besprochen werden.
Was nicht funktioniert, ist einfach mal kostenlos ein Haus planen lassen.
Egal ob gebaut wird oder nicht: eine beauftragte Planung muss vergütet werden.
4) Die Vergütung für die Erbringung von Planungsleistungen nach HOAI hat nichts damit zu tun, ob man Architekt ist oder nicht. Hier kommt es rein auf die erbrachten Leistungen an. Rein theoretisch könnte ein Bauzeichner z.B. die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur die Leistungsphase 4 ( Genehmigungsplanung) oder sogar ein Bäcker (nichts gegen Bäcker) die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) erbringen und alle hätten den Anspruch auf Vergütung nach HOAI.
Aber der Normalfall wird immer sein, dass man zum Bächer geht, wenn man Brot haben möchte und zum Metzger, wenn man Fleisch haben möchte und nicht umgekehrt.
Also wäre es auch in gewisser Weise logisch, dass man zu einem Architekten geht, wenn man ein Haus planen lassen möchte. Den Gang zu einem Planer mit einer anderen Berufsbezeichnung würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn ich absolut sicher wäre, dass ich die Leistung in gleicher Qualität erhalten würde (Arbeitet er überwiegend in diesem Bereich?; Referenzen?; persönlicher Eindruck; etc.)
5) Die HOAI muss nicht angewendet werden bei Aufträgen, bei denen gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen erbracht werden.
Ob das aber für den geschilderten Fall zutreffen könnte, kann man nicht ohne weiteres erkennen.
Viele Grüße
bento
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13.06.2008 at 08:09 Uhr |
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m-schlappi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.06.2008
IP: Logged
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Re: Bauleiter rechnet bach HOAi ab
Also nochmal etwas verständlicher,
ich wollte mir bei einem Bauplaner ( er selber nennt sich Bauleiter ) einen Kostenvoranschlag herein holen. Der Bauplaner hat dann von sich aus einen Grundriss erstellt und das Haus mit einigen Baufirmen besprochen um den Kostenrahmen abzustecken. Dies wäre alles kostenlos sagte er mir in den Gesprächen. Das einzige was mir was kostet wäre ein Lageplan welchen er dann auch angefordert hat.
Ich habe dem Bauplaner nie gesagt das er den Bauantrag erstellen soll und habe Ihm auch zu verstehen gegeben das ich bevor es etwas kostet einen Vertrag mit Ihm schließen will.
Nun hat es sich ergeben das wir mit dem Bauplaner nicht bauen werden und er will jetzt sein Geld sehen für den Bauantrag wobei ich Ihm nie den ausdrücklichen Auftrag gegeben habe einen solchen zu erstellen.
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13.06.2008 at 15:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauleiter rechnet bach HOAi ab
Hallo,
vielleicht hilft dieser Link weiter:
[url=http://] http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/ratgeber/ratgeberbaurecht.htm[/url]
und dann den dritten Block "Die Abgrenzung von Akquisiton und vergütungspflichtiger
Leistung des Architekten" anklicken.
Viele Grüße
bento
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14.06.2008 at 18:48 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Bauleiter rechnet bach HOAi ab
Guten Tag!
Sie wollten also einen Kostenvoranschlag für etwas, was gar nicht näher definiert ist? Mmmh...
Was kostet denn ein Auto?
Was kostet denn eine gebrauchte Immobile?
Antwort: kommt drauf an, was Sie wollen. Von- bis, nach oben offen.
Was hatten Sie sich denn vorgestellt, aus welchen Informationen Sie Kosten zusammengestellt bekommen?
Wenn Ihnen der Beauftragte zumindest eine Vorplanung erstellt hat, damit Sie gemeinsam von demselben Ding reden, wenn Sie über Kosten reden, dann ist sicherlich die Leistungsphase 1 und 2 zu vergüten. Ob der Planer dabei die Kosten nach Erfahrungswerten schätzt oder ausführende Unternehmen zu Rate zieht, muss er selbst für sich wissen. Für Sie ist nur relevant, das Sie eine Kostenschätzung bekommen haben.
Solange Sie nicht zugestimmt haben, eine bestimmte Variante als Entwurf auszuarbeiten oder gar einen Genehmigungsantrag zu erstellen, sehe ich da auch keine Veranlassung etwas dafür (d.h. Lph. 3+4) zu bezahlen.
Gehen Sie doch mal zum Anwalt und fragen ihn, wieviel Geld Sie in einem bestimmten Rechtsverfahren vielleicht bezahlen müssen oder bekommen können. Ohne Einarbeitung in Ihren Fall kann der auch nicht sagen. Meinen Sie vielleicht, der macht das kostenlos? Oder gehen Sie mal in Ihre Autowerkstatt und fragen,was eine X-Reparatur kostet. Ohne kostenpflichtigen Anschlag kriegen Sie da i.d.R. auch nichts gesagt, wobei der nur verrechnet wird, wenn Sie dann die Sache auch dort ausführen lassen.
Da dies ein Forum ist, aus dem alle Leser etwas lernen sollen: bitte verlangen Sie von Menschen nicht, dass sie ihren Beruf zum Nulltarif ausüben! So kommt nämlich keiner über seine Runden und ("was nix kostet, taugt auch nix" ) der Auftraggeber lässt schon mal rasch die Finger weg, wenn ihm was nicht zusagt. So wie bei Ihnen...
Damit ist nicht gesagt, dass kein Leistungswettbewerb stattfinden soll. Also: fragen Sie einen potentiellen Planer nach Referenzobjekten und Ansprechpartnern, rufen Sie die an oder fahren Sie hin und sprechen Sie mit denen, wie der Planer ihre Sache abgewickelt hat usw. Und dann nehmen Sie den Planer, mit dem Sie am besten können und der ähnliche Sachen anständig abgewickelt hat. Das kostet Sie ein bißchen Zeit, die gut investiert ist, aber dann können Sie auch guten Gewissens einen Auftrag erteilen.
Geiz mag für manche geil sein,. aber das ist etwas anderes als Qualitätsdenken und das angesichts einer Investition, für die sich mancher sein Leben lang verschuldet. Mir kommt da immer wieder der Slogan der Fa. B&O (Hifi-Anlagen) aus den 70ern in die Ohren "den Preis für eine gute Anlage hören Sie nur einmal, den für eine schlechte jeden Tag". Das kann man getrost auch sinngemäß aufs Baugeschehen übertragen.
Mein Tipp: reden Sie mal mit dem Planer, was er denn so an Auftrag verstanden oder ohne/mit Absprache ausgeführt hat und bezahlen Sie ihm dann, was er unstreitig zur Definition Ihrer Kosten (das war Ihre Aufgabenstellung!) an Leistungen benötigt hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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18.06.2008 at 09:27 Uhr |
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