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elektrobine
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.06.2008
IP: Logged
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Gibt es eine Obergrenze der zu prüfenden Angebote gemäß HOAI?
Gibt es eigentlich eine Obergrenze hinsichtlich der zu prüfenden Angebote im Rahmen der von-Hundert-Sätze der HOAI?
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15.06.2008 at 17:35 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Gibt es eine Obergrenze der zu prüfenden Angebote gemäß HOAI?
Hallo,
leider verstehe ich die Frage nicht.
Geht's vielleicht ein wenig ausführlicher?
Viele Grüße
bento
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15.06.2008 at 18:03 Uhr |
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elektrobine
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.06.2008
IP: Logged
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Re: Re: Gibt es eine Obergrenze der zu prüfenden Angebote gemäß HOAI?
Hallo bento,
ich meinte, ob es eine Begrenzung der Anzahl der zu prüfenden Angebote bei gleichem Honorar gibt, oder ob es egal ist, ob z.B. 5 oder 50 Angebote zu prüfen sind.
elektrobine
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16.06.2008 at 07:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Gibt es eine Obergrenze der zu prüfenden Angebote gemäß HOAI?
Hallo elektrobine,
es ist völlig egal, wieviele Angebote geprüft werden; das Honorar verändert sich dadurch nicht.
Vom Aufwand her betrachtet ist es natürlich nicht egal, denn es geht allemal schneller einige GU-Angebote zu prüfen als mehr als hundert Einzelgewerksangebote.
Das Ganze liegt darin begründet, dass die HOAI aufwandsneutral ist, d.h. die Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und nicht nach Aufwand. Nur im Ausnahmefall wird nach Stundenaufwand abgerechnet werden können.
Dieses Prinzip zieht sich übrigens durch alle Leistungsphasen und betrifft nicht nur die von dir angesprochene Prüfung von Angeboten, die ja eigentlich nur Teil einer Grundleistung der LP 7 ist.
Man kann sich darüber ärgern oder auch nicht, aber es gibt Fälle da führt diese Aufwandsneutralitätsvergütung dazu, dass man für wenig Arbeit relativ gut honoriert wird und es gibt Fälle, da bringt man bares Geld mit. Das derzeit aktuelle Thema mit der Auskömmlichkeit der HOAI möchte ich hier nicht näher vertiefen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass das Verhältnis zwischen Honorierung und Aufwand bei größeren Projekten besser aussieht als beispielsweise bei Einfamilienhäusern.
Viele Grüße
bento
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16.06.2008 at 16:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Gibt es eine Obergrenze der zu prüfenden Angebote gemäß HOAI?
Guten Tag,
in vielen Fällen reicht es ggf., alle Angebote nachzurechnen und die 5 bis 10 günstigsten Bieter (auch unter Berücksichtigung möglicher Nebenangebote, die einen Bieter in diese Position bringen könnten) der eigentlichen Angebotswertung (Ist der Bieter in der Lage, die Leistung zu erfüllen? Haben er und seine SUBs alle Erklärungen abgegeben? Ist er ggf. auszuschließen? usw.) und Angebotsprüfung (Wie angemessen sind Haupt - und Nebenangebote? Wie sieht es im Vergleich mit der Kostenberechnung aus? usw.) zu unterziehen.
Zur Vereinfachung: immer Ausschreibungs-LV als GAEB-Datei bei der Angebotsanfrage mitliefern und darum bitten, wenn möglich die Angebots-Datei ebenfalls als GAEB-Datei zu liefern, dann braucht man die nur einlesen und muss nicht die ganzen Einheitspreise eintippen.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.06.2008 at 08:55 Uhr |
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