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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Leistungsabgrenzung Architekt/TGA
Beitrag von Nachricht
deli
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.07.2008
IP: Logged
icon Leistungsabgrenzung Architekt/TGA

Ich bin in (er)reg(t)er Diskussion mit einem Achitken, wer für die Planung von Regenabläufen zuständig ist. Nach meiner Auffassung ist die Positionierung von Regenfallrohren im Außenbereich einschl. Führung in das Gebäude, sowie Positionierung von Dachabläufen Aufgabe des Architekten.
In meinem speziellen Fall, ist der Verzug der Rohre in das Gebäude besonders kompliziert, da die Fallrohre immer an Stützen mit anschließenden Unterzügen gezogen werden.
Wieter stellt sich die Frage, ob in den Entwurf nicht die DArstellung der Unterzüge gehört.
>

09.07.2008 at 15:22 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Leistungsabgrenzung Architekt/TGA

Hallo deli,

die salomonische Antwort dürfte wohl lauten:
Der, der den Auftrag dafür erhalten hat!

In den meisten Fällen dürfte es jedoch so aussehen, dass dieser Punkt in den Verträgen nicht speziell geregelt ist.

Üblicherweise würde ich sagen: Der TGA-Planer ist für alle Leitungen innerhalb des Gebäudes zuständig(TechnischeGebäudeAusrüstung) und der Architekt für die Entwässerungsleitungen außen (KG 200: nichtöffentliche Erschließung).
Da der Architekt als Sachwalter des Bauherren auch für die Einschaltung von Fachplanern und letzten Endes für deren Koordinierung zuständig ist, wäre es m.E. seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass "innen" und "außen" vernünftig zueinander finden.

Da dieser Punkt aber offensichtlich auch mit nicht unwesentlichen gestalterischen Auswirkungen verbunden ist, hätte ich eher erwartet, dass der Architekt sich den Part erst gar nicht aus der Hand nehmen lässt.

Viele Grüße
bento

09.07.2008 at 20:09 Uhr
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deli
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.07.2008
IP: Logged
icon Re: Leistungsabgrenzung Architekt/TGA

Danke für dioe Antwort, ich sehe es grundsätzlich auch so.
Die Geschichte mit "Gestaltung nicht aus der Hand nehmen lassen" ist natürlich so eine Sache, denn es soll zwar gut aussehen, aber wenn es wirklich schwierig ist, ist es ja leichter dem TGA Planer die Sache zu überlassen und dann am besten noch Vorwürfe in Richtung mangelhafte Planung fallen lassen.

09.07.2008 at 21:24 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Leistungsabgrenzung Architekt/TGA

Die salomonische Antwort ist erst einmal vor allem richtig.

Wenn es keinen definitiven Auftrag zur Planung dieser Leitungen gibt: Wer schreibt sie aus? Wer rechnet die Leitungen/Leistungen ab?

Aber auch wenn sie der TGA-Planer ausschreiben soll, ist es nicht erstrebenswert, sich damit zu befassen (sage ich als TGA-Planer), da der Architekt maßgeblich die Gestaltung derselben bestimmt. Aber dass trifft auch bei Heizkörpern, Leuchten und Luftdurchlässen zu, die heizen, hell machen und zugfrei einblasen müssen und trotzdem vom Architekten entscheidend mitbestimmt werden, verständlicherweise!

Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

10.07.2008 at 21:45 Uhr
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