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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Architektenrechnung ohne Auftrag
Beitrag von Nachricht
Roxie
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 10.07.2008
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icon Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo,
wir haben über einen Bauunternehmer Den Bau eines EFH geplant. Dieser machte uns ein sehr gutes mündliches Angebot - schickte den Architekt bei uns vorbei und meinte, dass uns das nichts kostet.
Der Architekt schickte irgendwann ein Angebot, welches wir nicht unterzeichneten, weil wir der Meinung waren, dass es alles über den Bauunternehmer selbst geht. Dies hatte er uns anfangs auch so mitgeteilt.
Zu einem weiteren Termin vor Ort - eigentlich wollten wir hier mit dem Bauunternehmer über Preise verhandeln, lied er auch den Architekt mit ein. Preise erhielten wir nicht!
Der Architekt meinte, er macht die Baugenehmigungsunterlagen fertig. Leider widersprachen wir nicht. Wir waren nach wie vor der Meinung, dass alles über den Bauunternehmer selbst lief.
Am Folgetag schickte uns der Bauunternehmer ein Angebot, welches erheblich von dem urpsprünglichem abwich.
Wir sagten das ganze Bauvorhaben ab.
Jetzt haben wir vom Architekten eine Rechnung erhalten.
Allerdings haben wir nie eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Bzw. sind wir davon ausgegangen, dass alles über den Bauunternehmer läuft.
Wie ist die Sachlage? Müssen wir zahlen.
Wir fühlen uns hier von beiden (Bauunternehmer und Architekt) über den Tisch gezogen.
Vielen Dank.

[Edited by Roxie on 10.07.2008 at 18:39 Uhr]

10.07.2008 at 10:22 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Gibt es denn einen unterzeichneten Bauantrag ??

10.07.2008 at 11:01 Uhr
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Roxie
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 10.07.2008
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo,
weiß ich nicht. Ich habe niemals etwas unterzeichnet, werde auf Anraten des Anwaltes die Rechnung zurückweisen, da niemals ein Vertrag zustande gekommen ist.

10.07.2008 at 14:33 Uhr
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C.Zeh
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Beiträge: 378
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

sie müssen doch wissen, ob sie einen bauantrag unterschrieben haben - das sind die zeichnungen ihres hauses und eine menge amtliche formulare.

10.07.2008 at 16:30 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo Roxie,

falls ihr glaubhaft machen könntet, dass es sich von Anfang an um eine Gesamtleistung des Bauunternehmers handeln sollte, also Bauleistung inkl. Planung, dann dürftet ihr gute Karten haben, denn dann würde die HOAI nicht gelten.
Falls der Architekt aber nachweislich nichts mit der Baufirma zu tun hat, also weder angestellt noch freiberuflich für die Baufirma tätig, dann könnte es schon wieder etwas schlechter aussehen.

Wer hier allerdings was beweisen muss, kann ich auch nicht sagen. Aber dafür habt ihr ja bereits einen Anwalt.

In diesem Zusammenhang könnte aber auch das Angebot des Bauunternehmers hilfreich sein. Es wird sich vermutlich um ein Funktionalangebot (viel Text, wenig Zahlen) handeln.
Ist hier unter den beschriebenen Leistungen erwähnt, dass die Planung enthalten ist?

Viele Grüße
bento

10.07.2008 at 17:27 Uhr
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Roxie
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo,
vielen Dank!
Planungsunterlagen habe ich niemals unterschrieben.
Der Architekt arbeitet in mehreren Projekten mit dem Bauunternehmer zusammen - freiberuflich - bzw. wurde er von ihm schon beauftragt.
Das Angebot des Bauunternehmers ist sehr knapp gehalten. Eine Baubeshreibung dazu war erst in Arbeit. Diese erstellte der Architekt im Auftrag des Bauunternehmes. Die Architektenleistungen waren im Angebot extra aufgeführt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Roxei

[Edited by Roxie on 10.07.2008 at 18:34 Uhr]

10.07.2008 at 18:33 Uhr
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Roxie
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Beiträge: 6
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo,

ich habe mir die Unterlagen noch einmal angeschaut.
Ein Angebot des Architekten lag mir eher vor. Dieses habe ich ich nie unterschrieben.
Der Architekt schickte uns dann ein Angebot - im Auftrag des Bauunternehmers - die beiden arbeiten zusammen. Das Angebot enthielt die Baubesschreibung.
Die Architektenleistungen waren hier als Schätzleistungen extra aufgeführt.

Einen Anwalt haben wir leider nicht, weil die Rechtschutzversicherung so etwas nicht abdeckt. Sie haben uns lediglich telefonisch beraten.

Roxie

[Edited by Roxie on 10.07.2008 at 18:39 Uhr]

10.07.2008 at 18:37 Uhr
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CT1956
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Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Das ist wohl insgesamt eher eine juristische Frage: Ist ein Auftrag zustande gekommen?

Ich würde eher gelassen in die Zukunft sehen und den Architekten seine Rechnung einklagen lassen. Dann kann man immer noch zu einem Baurechtsanwalt gehen.

Es sieht so aus, als ob der Architekt äußerst schlechte Trümpfe in der Hand hat. Oder habt Ihr irgendetwas mündlich unter Zeugen unter Kenntnis der Kosten oder schriftlich beauftragt?

Christian Tietje

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

10.07.2008 at 21:53 Uhr
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Roxie
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Beiträge: 6
Registriert seit: 10.07.2008
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Nein, ein Auftrag ist nie erfolgt, auch nicht mündlich.
Leidiglich hat der Architekt vor uns geäußert, dass er die Bauantragsunterlagen fertig machen will, was wir nicht verneint haben, aber auch nicht konkret zugestimmt haben. Damals sind wir davon ausgegangen, dass vorher ein Angebot des Bauunternehmers vorliegt. Entwurfsänderungen, etc., hatte er vorher sogar schon - allerdings aus unserer Sicht im Auftrage des Bauunternehmers - eigenmächtig vorgenommen.
Wir nehmen an, dass der Bauunternehmer die Rechnung für die Änderungen, etc., nicht zahlen will und er sich jetzt deshalb an uns wendet.
Oder die beiden stecken unter einer Decke. Das wissen wir nicht. Sie kamen ja nicht zum erstem Mal zusammen, bearbeiten ja alle Projekte gemeinsam.



[Edited by Roxie on 11.07.2008 at 09:18 Uhr]

11.07.2008 at 09:17 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Na, das erscheint dann doch relativ eindeutig zu sein. Du schreibst:

quote:
Der Architekt schickte uns dann ein Angebot - im Auftrag des Bauunternehmers - die beiden arbeiten zusammen. Das Angebot enthielt die Baubesschreibung.
Die Architektenleistungen waren hier als Schätzleistungen extra aufgeführt.


Der Absender dieses Angebotes (Briefkopf und Unterschrift) kann ja nur die Baufirma gewesen sein!
Und wenn in dem Angebot der Baufirma auch die Architektenleistungen aufgeführt sind, dann unterliegt deren Abrechnung nicht der HOAI. Und da ihr nichts unterschrieben hattet , wäre demnach auch kein Vertrag zustande gekommen.

Ich würde es auch recht locker angehen lassen, denn wie Herr Tietje schon geschrieben hat: Der Architekt ist in Zugzwang, da er etwas von euch möchte.
Falls allerdings schon Rechnungen oder bereits Mahnungen vorliegen, so würde ich einen im Baurecht erfahrenen Anwalt zwecks Erstellung eines entsprechenden Schriftsatzes hinzuziehen.

Eines werde ich aber nie verstehen:
Wie kann ich kommentarlos zulassen, dass ein Planer einen Bauantrag stellen will, wenn
- ich vorher bei allen Planungsstufen offensichtlich nicht beteiligt war
- ich die Kosten nicht kenne (Kostenschätzung, Kostenberechnung)

Selbst wenn ihr davon ausgegangen seid, dass ihr ein vom Bauunternehmer geplantes und vorgeschlagenes Haus erwerben werdet, ist mir völlig schleierhaft, wie ihr bereits über einen Bauantrag sprechen könnt, wenn die Kosten noch nicht einmal feststehen.
Man läßt doch auch keinen Autohändler zur Anmeldestelle fahren, bevor man den Wagen gekauft hat. Und das mache ich erst, wenn ich weiß, was der Wagen kostet.

Schönes Wochenende
bento
11.07.2008 at 14:48 Uhr
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Roxie
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Beiträge: 6
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo Bento,
ja, wir waren ziemlich naiv und auch sehr unerfahren auf diesem Gebiet (wir wollten ursprünglich nie bauen - hatten uns niemals damit beschäftigt - dass wir auf alles eingegangen sind, lag nur an dem scheinbar gutem Angebot des Bauunternehmers).
Wir waren zu gutgläubig, ein bisschen dumm und haben für die Zukunft etwas gelernt.
Ebenfalls ein schönes Wochenende und Danke.
Roxie

11.07.2008 at 18:23 Uhr
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Höfflin
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo Roxie,

ich kann sehe die Sache folgendermaßen.
1. Ob ein Architektenvertrag zustande kam oder nicht ist für die Anwendbarkeit der HOAI völlig unerheblich. Diese wird nämlich Leistungsbezogen angewandt. Das heisst, wenn Architektenleistungen erbracht wurde, ist der Architekt nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet zumindest nach den Mindestsätzen der HOAI abzurechnen.

2. Die Frage die sich hier stellt ist freilich, ob der Architekt im Auftrag des Bauunternehmers oder im Auftrag des Bauherren tätig geworden ist.
Ein schriftlicher Auftrag ist dabei nicht erforderlich!!!


[Edited by Höfflin on 24.07.2008 at 10:12 Uhr]

24.07.2008 at 10:11 Uhr
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Stirn
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Beiträge: 1
Registriert seit: 23.07.2010
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo zusammen,

ich stecke gerade in der gleichen Situation.

Angebot vom Bauunternehmer
--inklusive Architektenleistung.

1. Angebot war mir zu teuer.
Doch ich muste 3 Wochen auf ein nachgebessertes Angebot wartent.
Erst nach absagen der Termine wurde mir ein neues Angebot zugesandt.

Deswegen suche ich mir jetzt einen anderen Unternehmer.


Aber jetzt bekam ich eine Rechnung vom Architektenbüro.( gleicher Betrag wie im Angebot)

Muss ich zahlen?



23.07.2010 at 14:56 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Architektenrechnung ohne Auftrag

Hallo,

anbei einige Ausführungen zur Anwendbarkeit der HOAI von der Ingenieurkammer Bau NRW: [url=http://] http://www.ikbaunrw.de/HOAI.156.0.html[/url]

Wenn also Bau- und Architektenleistungen in einem Vertrag (Angebot) enthalten sind, dann gilt:
1. die HOAI findet keine Anwendung
2. solange der Vertrag nicht unterschrieben wurde bzw. das Angebot nicht schriftlich beauftragt wurde, kann man als potentieller Bauherr irgendwelchen Forderungen aus dem Vertrag gelassen entgegensehen

Viele Grüße
bento

23.07.2010 at 21:49 Uhr
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