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Bauherren2008
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
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Honorar auch ohne Vertrag?
Hallo zusammen.
Wir haben uns von einem bekannten Architekten ein Haus planen lassen. Er machte uns den Entwurf kostenlos und unverbindlich.
1. Max. Bausumme insg. 250.000 EUR
Wir erhielten eine Skizze auf Pauspapier, Bausumme mündl. 320.000 EUR und er plante 2 m über unser Grundstück hinaus. Mit dem Hinweis, wir könnten hier ja noch was abbekommen vom Platz.
Unsere Frage hier nachdem wir eine Honorarrechnung (ohne Aufstellung) von 6.000 EUR brutto erhielten: Müssen wir hier ohne Vertrag in Leistung treten? Lt. Rechtsanwalt wären wohl LP1-4 ausgeführt. Was natürlich nicht stimmt. Welche LP ist erfüllt mit Skizze auf Pauspapier (+Maßangaben) mit Bausummen-/Grundstücksüberschreitung?
Vielen Dank schon mal
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14.08.2008 at 20:34 Uhr |
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Inglott
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 13.08.2008
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Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Hallo,
nach Ihrer Ausführung hört es sich so an, dass der Architekt gar kein Honorar bekommt, da es sich noch um Auftragsbeschaffung handeln könnte. Ich zweifle aber etwas an Ihren Ausführungen.
Ob der Entwurf nun auf Pauspapier oder Hochglanzpapier gezeichnet ist, ist nebensächlich. Wichtig ist wann und was Sie mit dem Architekten besprochen haben.
Wenn Sie z.B. bei der Besprechung eines ersten Entwurfs Änderungswünsche geäußert haben und dazu noch eine Kostenschätzung verlangt haben, dann ensteht dadurch ein Vertrag durch Ihr schlüssiges Verhalten. Wenn jedoch 1-4 abgerechnet werden soll, dann muss es auch einen genehmigungsfähigen Bauantrag als Planungserfolg geben. Haben Sie den?
Gruß
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15.08.2008 at 08:01 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Hallo Bauherren2008,
ich rate Ihnen, die folgenden Dinge zu klären (erst einmal für sich selbst):
- hat der Architekt den Entwurf "kostenlos und unverbindlich" oder nur "unverbindlich" angeboten? Können Sie das beweisen? Wenn nicht, haben Sie schlechte Karten, denn es gehört zum "Allgemeinwissen", daß ein Architekt (ebenso wie ein Arzt oder Anwalt) nicht kostenlos tätig ist.
- Welche Zielvorgaben hatte der Architekt von Ihnen bekommen? (Budget, Grundstück)
Dann folgendes zur Klärung mit dem Architekten:
- wenn er Ihre Zielvorgaben nicht erfüllt hat (Budget, Grundstück), dann ist die Planung unbrauchbar. Er hat aber ein Nachbesserungsrecht! Fordern Sie ihn in diesem Fall auf, eine Planung zu liefern, die für Sie verwertbar ist. Wenn Sie nicht wissen, wie man das professionell macht, fragen Sie einen Anwalt.
- Fordern Sie ihn außerdem auf, Ihnen eine prüfbare Honorarrechnung zuzusenden. Falls darin dann ganze Leistungsphasen abgerechnet werden, können Sie grob anhand der HOAI $15 schauen, ob Sie das auch bekommen haben. Ich habe da so meine Zweifel dran; meiner Ansicht nach sind maximal Teile der LP2 erbracht (es fehlt z.B. eine Kostenschätzung nach DIN276).
Insgesamt würde ich Ihnen raten, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen. Vielleicht handelt es sich ja nur um "Mißverständnisse", und - wer weiß - vielleicht kommen Sie ja doch noch zusammen.
Viel Erfolg,
R. Kürbitz
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15.08.2008 at 14:31 Uhr |
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Bauherren2008
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.08.2008
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Re: Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Der Architekt hat den Entwurf "kostenlos und unverbindlich" angeboten da er mein Papa kennt. Und, wir können das beweisen. Sonst hätten wir ja auch nachgefragt, was das kostet.
- Welche Zielvorgaben hatte der Architekt von Ihnen bekommen? (Budget, Grundstück) Budget und Grundstück. Mehr nicht. Aber die Grundstücksbreite, die er überschritten hat war bekannt. er plante 2 m darüber hinaus.
Dann folgendes zur Klärung mit dem Architekten:
Wir haben bereits das Gespräch gesucht. Jedoch ist der Architekt nicht einsichtig, da wir einen andern Architekten beauftragt haben. Und wir haben ja kein Vertrag mit ihm geschlossen. g.
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15.08.2008 at 20:38 Uhr |
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Bauherren2008
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.08.2008
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Re: Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Hallo,
das einzige das uns vorliegt ist dieser Entwurf, der 2 m über unser Grundstück hinausgeht. Somit für uns gar nicht nutzbar ist. Uns liegt auch keine Kostenaufstellung vor. Diese Kosten hat uns der Architekt gesagt. Da der Architekt gesagt hat, damit der Entwurf kostenlos und unverbindlich sei, haben wir uns über evtl. entstehende Kosten keine Gedanken gemacht, da hier ja auch kein Vertrag zustande gekommen ist. Auch liegen uns überhaupt keine Unterlagen für ein Baugesuch vor.
G.
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15.08.2008 at 20:42 Uhr |
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Inglott
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 13.08.2008
IP: Logged
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Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Ich vermute, dass der 1. Architekt schon honorarwürdige Leistungen erbracht hat. Da er ja schließlich mit Ihrem Vater bekannt ist, vermute ich einfach mal, dass er nicht einfach eine "Schlechtleistung" abliefert, um sich dann an einer Honorarforderung zu bereichern.
Zur bisher erbrachten Leistung gehören Besprechungen, die Grundlagenermittlung, erste Skizzen und Entwürfe. Zumindest könnte dort ein Honoraranspruch aus Leistungsphase 1 und 2 begründet sein.
Wenn aus den ersten Gesprächen hervorgegangen ist, dass weiter geplant und auch gebaut werden soll, dann wurde der 1. Architekt möglicherweise mündlich beauftragt, bis zu Genehmigungsplanung weiterzuplanen, oder er durfte das zumindest so annehmen. Möglicherweise hat er weiter am Entwurf gearbeitet und währenddessen haben Sie, möglicherweise aus Honorargründen, einen neuen Architekten beauftragt. Wenn der Vertrag mit dem 1. Architekten also einfach so von Ihnen gekündigt wurde, dann steht dem 1. Architekten auch entgangener Gewinn zu.
Da man hier nur Vermutungen anstellen kann, wie die Vertragsverhöltnisse denn nun waren, sollten Sie einen eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Wann und warum haben Sie denn einen weiteren Architekten eingeschaltet?
Gruß
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16.08.2008 at 13:23 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorar auch ohne Vertrag?
Hallo,
also das Ganze klingt für mich schon sehr suspekt!
Man "stolpert" nicht einfach so ohne Mitwirkung des Bauherrn von einer Leistungsphase in die Andere.
Vorentwürfe und Entwürfe werden üblicherweiserweise mit dem Auftraggeber besprochen und von ihm freigegeben. Auf welcher Basis sollte auch sonst weitergeplant werden?
Dass jemand LP 4 abrechnen möchte, ohne das der AG auch nur einen Bauantrag unterschrieben hat, finde ich zudem "sehr bemerkenswert"!
Wenn es beweisbar wäre, dass der Architekt einen Entwurf "kostenlos und unverbindlich" vorlegen wollte, dann handelt es sich entweder um Aquisition oder vorsätzlichen Betrug.
Wenn es nicht beweisbar ist, dann könnte es allerdings schlecht aussehen, da das Zustandekommen eines Auftrages durch "schlüssiges Verhalten" durchaus im Raum stehen könnte.
Und dann könnte sich die Tatsache, dass du so voreilig einen neuen Architekten beauftragt hast, als großer Fehler herausstellen.
Also ich würde dir raten, einen gütlichen Weg über deinen Vater (der ihn ja kennt) zu suchen und falls das nicht klappen sollte, wird wohl eine Rechtsberatung durch einen im Architekten- und Honorarrecht versierten Anwalt unumgänglich sein.
Die Rechnung scheint übrigens ohnehin nicht korrekt aufgestellt zu sein und wäre demnach auch nicht prüffähig.Allerdings müsste man diese Tatsache dem Rechnungsaussteller binnen 2 Monaten mitteilen, da man sich darüberhinaus nicht mehr auf eine Nichtprüfbarkeit beziehen kann.
Viele Grüße
bento
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16.08.2008 at 22:00 Uhr |
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