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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar bei "technischer Ausrüstung"
Beitrag von Nachricht
Beto2
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 17.08.2008
IP: Logged
icon Honorar bei "technischer Ausrüstung"

Guten morgen,

ich muss für mein Studium eine Kostenrechnung für die Planung einer Brandmeldeanlage erstellen. Beim Durcharbeiten der HOAI und der DIN 276 konnte ich leider nicht alle Fragen klären.
Vor allen Dingen hakt es bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten.

Wann werden die Errichterkosten zu den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet ?

Werden die entstehenden Kosten (Gebühren nach Bauordnung ) im Baugenehmigungsverfahren mit eingerechnet ?

Welche Kosten die nach der Anlagenabnahme entstehen müssen mit einbezogen werden ?

Ich bin mir leider nicht sicher, vielleicht kann mir jemand helfen ?

18.08.2008 at 06:29 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar bei "technischer Ausrüstung"

Hallo (Fast)Namensvetter,

eine Brandmeldeanlage gehört zur Anlagengruppe 3 des § 68 HOAI.
In § 69 Abs. 3-6 HOAI werden Ausführungen zu den anrechenbaren Kosten gemacht, die zugegebenermaßen nicht immer einfach zu verstehen sind, da die HOAI sich weniger darüber auslässt, was zu den a.K. gehört, sondern mehr aufführt, was nicht zu den a.K. zählt.

Genau betrachtet zählen folgende Kostengruppen der DIN 276 (1981) in diesem Fall zu den a.K.:
1.4.6; 2.1.5; 2.1.6; 2.1.7; 2.2.5; 2.2.6; 2.2.7; 3.2.5; 3.2.6; 3.3.5; 3.3.6; 3.5.2.5; 3.5.2.6; 3.5.3.5; 3.5.3.6; 4.5; 5.7.5

Falls man es etwas einfacher betrachtet, dann kann man die reinen Netto-Baukosten der Brandmeldeanlage als a.K. verstehen.

quote:
Werden die entstehenden Kosten (Gebühren nach Bauordnung ) im Baugenehmigungsverfahren mit eingerechnet ?

Nein, denn diese gehören zu den Baunebenkosten nach DIN 276 Kostengruppe 7 und die gehören nach § 69 Abs. 5 Nr. 2 nicht zu den a.K.!
quote:
Welche Kosten die nach der Anlagenabnahme entstehen müssen mit einbezogen werden ?

Diese Frage verstehe ich nicht!
Die a.K. haben nichts mit der Anlagenabnahme zu tun, sondern beziehen sich nur auf die Baukosten. Sollten nach Abnahme noch Bauleistungen erbracht werden müssen und damit Kosten entstehen, so würden diese selbstverständlich zu den a.K. dazuzählen.

Hoffe etwas Licht in Dunkel gebracht zu haben!

Viele Grüße
bento
18.08.2008 at 20:25 Uhr
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Beto2
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 17.08.2008
IP: Logged
icon Re: Honorar bei "technischer Ausrüstung"

Vielen vielen vielen Dank Bento, das war schon mal sehr hilfreich.

nur noch eine Frage ....

Werden in den Baukosten Materialkosten und Errichterkosten zusammengefasst ?

19.08.2008 at 07:58 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar bei "technischer Ausrüstung"

Die Auftragssumme des Auftragnehmers, die dazu vorgesehen ist, das Werk, die Leistung zu errichten, deshalb selbstverständlich alle Kosten aus Material, Lieferung, Lohn, Gewinn, Zuschlägen, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

I.d.Praxis ist das einfach die Netto-Auftragssumme des Werkvertrages, außer wenn dieser außergewöhnlich hohe Rabatte einräumt. Bei Lieferungen und Materialbeistellungen durch den AG wird der Wert der beigestellten Leistungen hinzuaddiert.

Christian Tietje
Dipl.-Ing. (FH) Gießen 1983

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

23.08.2008 at 07:13 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar bei "technischer Ausrüstung"
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