Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entwurfsplanung Lüftung
Beitrag von Nachricht
thomas
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.10.2002
IP: Logged
icon Entwurfsplanung Lüftung

Hallo,
im Leistungsbild HOAI § 73 steht, dass zur Entwurfsplanung Berechnungen und Bemessungen zu erbringen sind.

Wir haben eine Entwurfsplanung für eine Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft erstellt. Es war nur die Entwurfsplanung gefordert.

Die Zu- und Abluftmengen wurden entsprechen des Luftwechsels bzw. der Außenluftrate ermittelt, und dienten u.a. für die grobe Auslegung der Kammerzentrale. Die Dimensionierung der Kanäle u Rohre erfolgte mit einem Datenschieber.

Der Auftraggeber bekam von uns u.a. die Ermittlung der Luftmengen, die Größe der Kammerzentralen (besonders für den Statiker und Architekten wegen der erforderlichen Raumgröße), und die Zeichnungen. Dargestellt wurden hier alle Kanäle, Leitungen und Anlagenteile 2D im Maßstab 1: 100 in deren wahren Größe, jedoch ohne Eintrag der Nennweiten.

Nun bezieht sich der Auftraggeber auf den Satz der HOAI, dass zur Entwurfsplanung Berechnungen zu erbringen sind und meint hier insbesondere die Berechnung der Kanäle (Luftmenge, Geschwindigkeit usw. ) Diese sind natürlich von uns erbracht, sonst könnten wir Sie in den Zeichnungen nicht maßstäblich darstellen.

Meine Frage: Muss ich dem AG alle meine Berechnungen mitliefern, oder reicht die Darstellung in den Zeichnungen, wie oben angegeben.

Ich habe irgendwo eine Abhandlung gelesen über die zu erbringenden Leistungen nach HOAI. Dort wurde gesagt, dass nicht alle Punkte einer Phase der HOAI einzeln abzurechnen sind, sondern das Gesamtwerk, z. B. die Entwurfsplanung zur Abrechnung ausreicht.

Wer kann hier etwas zu sagen?

Gruß Thomas

22.10.2002 at 11:12 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entwurfsplanung Lüftung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no