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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : §97 Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung
Beitrag von Nachricht
greeny
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.10.2008
IP: Logged
icon §97 Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung

Ich muß im Rahmen eine Hausarbeit eine Honorarberechnung für die Entwurfsvermessung aufstellen. Habe nur das Problem den §97 zu verstehen.
Abs. 3 verstehe ich, wie ich auf die anrechenbaren Kosten komme. Aber was geschieht jetzt mit den anrechenbaren Kosten nach Abs.4 ??

Habe eine Kostenberechnung aufgestellt nach DIN 276

20.10.2008 at 23:05 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: §97 Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung

Sie werden - um einen nach dem Willen des Verordnungsgebers realistischen Bezug zur Honorartabelle zu bekommen - degressiv abgemindert. Die krummen Zahlen stammen aus der DM-Umwandlung der 2002-er Fassung der HOAI, aber das Prinzip ist eigentlich selbsterklärend.

Bsp. 1: aK Gebäude nach § 10 seien 500.000 €. Nach § 97 (4) werden diese zu 40% angerechnet, d.h. in der Honorartafel zu § 99 schaut man unter aK 200.000 €.

Bsp. 2: aK Ingenieurbauwerk nach § 52 seien 2.000.000 €. Nach § 97 (4) werden diese wie folgt abgemindert:
511.292 * 40 % = 204.516,80
(1.022.584-511.292)*35% = 178.952,20
(2.000.000-1.022.584)*30% = 293.224,80
Summe = 204.516,80+178.952,20+292.324,80 = 676.693,80 €. Mit diesem Wert geht man dann in die Tabelle zu § 99.

Alles klar?

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

[Edited by fdoell on 28.10.2008 at 19:44 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.10.2008 at 21:58 Uhr
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greeny
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.10.2008
IP: Logged
icon Re: §97 Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung

Jetzt ja
Danke für die schnelle Antwort?

21.10.2008 at 23:42 Uhr
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